Geldwäschereigesetz (GwG)

Details

ID
19960055
Title
Geldwäschereigesetz (GwG)
Description
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 17. Juni 1996 zum Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG)
InitialSituation
<p>Der Kampf gegen die Geldwäscherei ist einerseits auf strafrechtlicher Ebene zu führen. Das dazu notwendige Instrumentarium liegt heute vor. Parallel dazu ist durch geeignete Vorkehren möglichst zu verhindern, dass Gelder verbrecherischen Ursprungs in den ordentlichen Geldkreislauf gelangen können. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind verbindliche Sorgfaltsregeln aufzustellen, deren Einhaltung kontrolliert wird.</p><p>Auf internationaler Ebene arbeitet die Schweiz seit jeher aktiv an der Bekämpfung der Geldwäscherei mit. Sie hat alle wesentlichen Abkommen in diesem Bereich unterzeichnet und verfügt vor allem im Bankenbereich über ein taugliches Instrumentarium zur Verhinderung von Geldwäscherei. Trotzdem gerät die Schweiz heute in Gefahr, international anerkannte Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung nicht mehr einhalten zu können. International negativ bemerkbar machen sich dabei insbesondere das Fehlen einheitlicher Standards im Nichtbankenbereich sowie die Tatsache, dass die Finanzintermediäre keiner Meldepflicht für geldwäschereiverdächtige Vorgänge unterstehen.</p><p>Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese Lücken im Abwehrdispositiv schliessen. Er schafft für den gesamten Finanzsektor einen einheitlichen Standard der Sorgfaltspflichten, die zur Bekämpfung der Geldwäscherei eingehalten werden müssen. Liegen Anhaltspunkte für geldwäschereiverdächtige Machenschaften vor, so besteht für die Finanzintermediäre die Pflicht, den Vorfall an eine besonders dafür konzipierte Stelle zu melden, welche ihrerseits die Strafverfolgungsbehörden orientiert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwurf vom 17. Juni 1996 zum Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.1997 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.06.1997 2 Abweichung
    25.09.1997 1 Abweichung
    07.10.1997 2 Zustimmung
    10.10.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    10.10.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Der Gesetzentwurf wurde vom <b>Nationalrat</b> im Eilzugstempo durchberaten. Zu Diskussionen Anlass gab allerdings ein Antrag Strahm (S, BE), der auch die fahrlässige Geldwäscherei bestraft haben wollte. Ein gleichlautender Antrag war bereits 1989 bei der Schaffung der Strafnorm gegen die Geldwäscherei im Strafgesetzbuch gestellt worden. Der Antrag unterlag erneut, und zwar mit 57 zu 78 Stimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schuf nur eine kleine Differenz; es ging auch hier um die Fahrlässigkeit. Nach Ansicht der vorberatenden Kommission hätte nämlich nur die vorsätzliche Verletzung der im Gesetz neu vorgesehenen Meldepflicht bestraft werden sollen. Der Rat stimmte aber mit 26 zu 10 Stimmen einem Antrag Aeby (S, FR) zu, der sich gegen eine explizite Erwähnung des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit wandte.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte diesem Beschluss zu, hiel aber bei einer weiteren kleinen Differenz (Artikel 10 Absatz 4) an seiner Version fest. - Der <b>Ständerat</b> stimmte diesem Entscheid zu.</p>
Updated
10.04.2024 12:14

Back to List