Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung und Fortpflanzungsmedizingesetz

Details

ID
19960058
Title
Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung und Fortpflanzungsmedizingesetz
Description
Botschaft, Beschlusses- und Gesetzesentwurf vom 26. Juni 1996 über die Volksinitiative "zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung FMF") und zu einem Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG)
InitialSituation
<p>In der Volksabstimmung vom 17. Mai 1992 wurde Artikel 24novies der Bundesverfassung über den Schutz des Menschen und seiner Umwelt gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie von den Ständen und mit 73,8 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Diese Verfassungsbestimmung verbietet die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nicht, enthält aber eine Reihe von Schranken. Namentlich sind die Leihmutterschaft und die Embryonenspende ausdrücklich untersagt. Bei der Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau dürfen nur so viele Embryonen entwickelt werden, als sofort eingepflanzt werden können. Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Keimzellen und Embryonen sind verboten. Bei den Verfahren mit gespendeten Samenzellen (heterologe Techniken) wird dem Kind der Zugang zu den Daten über seine Abstammung gewährleistet. Im übrigen wird der Bundesgesetzgeber verpflichtet, in der Ausführungsgesetzgebung für den nötigen Schutz vor Missbräuchen zu sorgen.</p><p>Bereits im Umfeld der Abstimmung über Artikel 24novies BV wurde die Volksinitiative für menschenwürdige Fortpflanzung angekündigt. Sie will die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau (In-vitro-Fertilisation) sowie die Verwendung von Keimzellen Dritter zur künstlichen Zeugung (heterologe Verfahren) verbieten. Solche generellen Verbote sind nach Auffassung des Bundesrates im Lichte des Grundrechts auf persönliche Freiheit unverhältnismässig. Missbräuche könnten mit einer zweckmässigen Ausführungsgesetzgebung zum heutigen Artikel 24novies BV ausreichend bekämpft werden. Im übrigen wäre die Schweiz im Falle der Annahme dieser Volksinitiative das einzige Land in Europa mit einem Verbot der In-vitro-Fertilisation und der heterologen Verfahren, was zu einem unerfreulichen Fortpflanzungstourismus führen könnte. Der Bundesrat lehnt deshalb die Initiative ab.</p><p>Im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative wird den Räten ein Entwurf für die erwähnte Ausführungsgesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin unterbreitet. Er erklärt das Kindswohl zur obersten Maxime und verlangt eine umfassende Aufklärung der zu behandelnden Paare. Neben der Leihmutterschaft und der Embryonenspende soll auch die Eispende untersagt werden. Die Daten der Samenspender sind beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen aufzubewahren und ausgeschlossen. Mit Blick auf Missbrauchsgefahren werden eine Bewilligungspflicht für ärztliche Fortpflanzungshilfe sowie für die Konservierung von Keimzellen und befruchteten Eizellen, verbunden dem Kind zugänglich zu machen. Im Gegenzug wird die Vaterschaftsklage gegen den Samenspender mit einer Berichterstattungspflicht und einer ständigen Aufsicht, vorgeschlagen. Die Befruchtung ausserhalb des Körpers der Frau wird umfassend in den Dienst der Herbeiführung einer Schwangerschaft gestellt. Höchstens drei Embryonen dürfen pro Behandlungszyklus erzeugt werden. Damit sollen höhergradige Mehrlingsschwangerschaften und das Entstehen überzähliger Embryonen verhindert werden. Die Konservierung von Embryonen wird untersagt, ebenso gemäss Vorschlag des Bundesrates die Präimplantationsdiagnostik. Unter Strafe gestellt werden zudem die missbräuchliche Gewinnung von Embryonen und deren Entwicklung ausserhalb des Körpers der Frau über den Zeitpunkt hinaus, in dem die Einnistung möglich ist. Strafbar sind zudem die Keimbahntherapie, d.h. verändernde Eingriffe in das Erbgut von Keimzellen und Embryonen, das Klonen und die Chimären- und Hybridbildung. Damit soll - auch rechtsvergleichend gesehen - für den Embryo in vitro ein sehr hohes Schutzniveau erreicht werden.</p><p>Im Hinblick auf die rasche Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie soll sich der Gesetzgeber nach Meinung des Bundesrates auf das Wesentliche beschränken. Vorgeschlagen wird deshalb eine nationale Ethikkommision für den humanmedizinischen Bereich der Fortpflanzungs- und Gentechnologie. Sie hat die Entwicklung laufend zu verfolgen und soll unter anderem ergänzende Richtlinien zum Gesetz erarbeiten. Es ist vorgesehen, dass eine bundesrätliche Verordnung dieser Kommission auch andere Aufgaben aus dem Bereich der Humanmedizin übertragen soll. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft, Beschlusses- und Gesetzesentwurf vom 26. Juni 1996 über die Volksinitiative "zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung FMF") und zu einem Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.1997 2 Beschluss gemäss Entwurf
    25.06.1998 1 Zustimmung
    18.12.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    25.06.1998 1 Abweichung
    28.09.1998 2 Abweichung
    03.12.1998 1 Zustimmung
    18.12.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Im <b>Ständerat</b> fand die Volksinitiative für eine menschenwürdige Fortpflanzung keine Unterstützung und wurde einstimmig abgelehnt. Der Rat befand in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, die Initiative sei zu restriktiv, weil sie ein grundsätzliches Verbot der künstlichen Befruchtung ausserhalb des Körpers der Frau sowie der Verwendung von Samen- oder Eizellenspenden Dritter erreichen wolle.</p><p>Das vom Bundesrat als indirekter Gegenvorschlag vorgelegte Fortpflanzungsmedizingesetz beurteilte der Ständerat hingegen als taugliches Instrument, um Fragen zur Fortpflanzungsmedizin weiter als bereits in der Verfassung festgehalten zu regeln. Im Gegensatz zum bunderätlichen Vorschlag entschied der Rat auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 20 zu 18 Stimmen, dass unfruchtbare Frauen unfruchtbaren Männern gleichgestellt werden. Einem ungewollt kinderlosen Ehepaar soll demnach nicht nur via Samenspende geholfen werden können, wenn der Mann unfruchtbar ist. Auch der unfruchtbaren Frau soll es ermöglicht werden, dank einer Eispende ein Kind zu gebären. Der Sprecher der Minderheit, Peter Bieri (C, ZG), argumentierte, die Eispende sei im Vergleich zur Samenspende ein wesentlich schwererer biologischer Eingriff. Der Grundsatz "Mater semper certa est" würde nicht mehr gelten, indem bei einer Eispende die Mutterschaft aufgespalten würde in eine genetische und eine soziale und gebärende Mutter.</p><p>Weiter befürwortete der Rat entgegen dem Antrag von Bunderat und vorberatender Kommission mit 18 zu 16 Stimmen die Untersuchung am Embryo im Reagenzglas. Gemäss Helen Leumann (R, LU) kann damit verhindert werden, dass ein kranker Embryo eingepflanzt wird. Zudem gebe es keinen Grund, die eng umschriebene Präimplantationsdiagnostik zu verbieten, wenn andererseits die pränatale Diagnostik erlaubt sei. Paul Gemperli (C, SG) und Bundesrat Arnold Koller warnten davor, dass damit der Selektion und der genetischen Manipulation die Tür geöffnet wird. Einer unerwünschten Eugenik solle von vornherein der Boden entzogen werden.</p><p>Kein Erfolg hatte ein Antrag Onken (S, TG), der menschliche Embryos nicht zu Forschungszwecken verwendet haben will. Der Rat lehnte mit 22 zu 10 Stimmen ein Verbot ab und verwies auf die zu schaffende Ethikkommission, welche sich mit dieser Frage auseinandersetzen solle.</p><p>Unbestritten war im Ständerat das Verbot des Klonens und der Leihmutterschaft.</p><p>Auch in der Debatte im <b>Nationalrat</b> gehörten die Frage der Eispende und die Präimplantationsdiagnostik zu den umstrittenen Punkten der Vorlage. Kommissionssprecherin Rosemarie Dormann (C, LU) unterstrich mit Blick auf Initiative und Gegenvorschlag die grosse politische Herausforderung, welche die Entscheidung zwischen Verbieten und Regeln der Fortpflanzungstechnik im Reagenzglas darstelle. Der Gesetzesentwurf versuche, jeglichen Missbrauch der assistierten medizinischen Fortpflanzung zu verhindern. Eine Kommissionsminderheit verlangte Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Gesetz neu zu überarbeiten mit dem Ziel, jegliche Eugenik bei der Anwendung der Fortpflanzungstechniken zu verhindern. Dieser Antrag wurde mit 94 zu 64 Stimmen abgelehnt. </p><p>Bei der Zulassung der Eispende wollte eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Johannes Randegger (R, BS), mit dem Hinweis auf die Gleichstellung der Geschlechter dem Ständerat folgen und die Eispende erlauben. Für die Kommissionsmehrheit sei jedoch entscheidend, so Rosemarie Dormann (C, LU), "dass die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nicht zu Familienverhältnissen führen soll, die von dem, was sonst natürlicherweise möglich ist, abweichen". Christine Goll (S, ZH) gab zu bedenken, dass sämtliche Wege zu Eingriffen in die Keimbahn und zum Klonen von Menschen über die Eizelle führten. Die Missbräuche wären nicht in den Griff zu bekommen und die Frau würde mit der Zulassung der Eispende instrumentalisiert und zur Rohstofflieferantin der Forschung verkommen. Mit 102 zu 58 Stimmen wurde schliesslich, entsprechend dem Entwurf des Bundesrates, die Eispende abgelehnt.</p><p>Bei der Embryonenforschung lehnte der Rat mit 69 zu 57 Stimmen einen Antrag der Minderheit Widmer (S, LU) ab, welcher im Gesetz explizit festhalten wollte, dass menschliche Embryonen nicht als Forschungsobjekte verwendet werden dürfen.</p><p>Im Gegensatz zum Ständerat wollte der Nationalrat neben der Eispende auch die Präimplantationsdiagnostik in der Fortpflanzungsmedizin nicht zulassen. Christine Egerszegi (R, AG) vertrat den Antrag der Kommissionsminderheit, wonach die Präimplantationsmethode restriktiv zu regeln, aber nicht zu verbieten sei. Mit einem Verbot werde der Einsatz der In-vitro-Fertilisation bei der Gefahr der Übertragung schwerer Erbkrankheiten wertlos gemacht. "Ohne Verbot wird die Schleuse für Kinder nach Mass geöffnet", trat Ruth Grossenbacher (C, SO) den Befürwortern entgegen. Welche schwere Erbkrankheit berechtige noch zum Leben, welche Krankheit schaffe die Selektion nicht, fragte sie. Für Agnes Weber (S, AG) wird mit diesem Verfahren die Grenze zwischen Selektion und Diagnose verwischt; es stelle ein eigentliches Einfallstor zur Eugenik dar. Der Rat entschied sich mit 72 zu 63 Stimmen für ein Verbot worauf die FDP-Fraktion in der Gesamtabstimmung gegen die Vorlage stimmte.</p><p>Keine Chance hatte im Nationalrat die Volksinitiative für eine menschenwürdige Fortpflanzung, die mit 121 zu 22 Stimmen abgelehnt wurde.</p><p>In der Differenzbereinigung änderte der <b>Ständerat</b> beim Thema Eispende auf Antrag der vorberatenden Kommission seine Meinung und schloss sich mit 24 zu 13 Stimmen dem vom Bundesrat und Nationalrat vorgeschlagenen Verbot an. Auch mit der Zustimmung zu einem Verbot der Präimplantationsdiagnostik - mit 20 zu 18 Stimmen - übernahm der Ständerat im zweiten umstrittenen Punkt die Fassung des Nationalrates. Mit einigen verbliebenen geringfügigen Differenzen ging das Geschäft zurück an die grosse Kammer. </p><p>Stillschweigend schloss sich der <b>Nationalrat</b> der bereinigten Fassung des Ständerates an. Damit wird erlaubt, dass die Samenzellen eines Spenders für die Erzeugung von höchstens acht Kindern verwendet werden dürfen. Ursprünglich verlangte der Nationalrat, dass die Samen eines Mannes höchstens an zwei Empfängerinnen gespendet werden dürfen. </p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 12. März 2000 mit 71,8 Prozent Nein-Stimmen und von allen Ständen abgelehnt.</p>
Updated
10.04.2024 12:51

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