Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz

Details

ID
19960076
Title
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
Description
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 16. Oktober 1996 betreffend ein neues Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)
InitialSituation
<p>Das Volk hat das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) am 9. Juni 1996 abgelehnt. Hauptstreitpunkt im Abstimmungskampf war die Einführung einer neuen Art von Staatssekretären und Staatssekretärinnen. Eine Anzahl weiterer Neuerungen, die das Gesetz vorgesehen hatte - im besonderen die Übertragung von Teilen der Organisationskompetenz von der Bundesversammlung auf den Bundesrat sowie die Einführung neuer Methoden der Verwaltungsführung (wirkungsorientierte Verwaltungsführung) - ist unbestritten geblieben und hat auch die ausdrückliche Unterstützung der Gegner des Gesetzes gefunden. Die Botschaft bringt eine Neuauflage dieser unbestrittenen Teile. Sie verzichtet auf die abgelehnte neue Staatssekretären-Institution. An ihrer Stelle wir die bekannte Regelung über die Titularstaatssekretär und -sekretärinnen aus dem geltenden Verwaltungsorganisationsgesetz (VwOG) übernommen. Das VwOG wir durch diese Vorlage abgelöst.</p><p>Gemäss dem Konzept für die erste Vorlage geht es beim Erlass des neuen RVOG um die erste von zwei Phasen der Regierungsreform. Phase I bewegt sich im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts und lässt sich schneller realisieren. Die anschliessende Reformphase 2 soll sich mit tiefergreifenden Reformen des Regierungsorgans befassen, die nicht ohne Verfassungsänderungen möglich sind und die sich auf die gesamte Staatsleitung auswirken.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwurf vom 16. Oktober 1996 betreffend ein neues Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.11.1996 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.03.1997 1 Abweichung
    18.03.1997 2 Zustimmung
    21.03.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Nach den Beschlüssen des <b>Ständerates</b> kann der Bundesrat die Bundesverwaltung allein organisieren und nach Konsultation der zuständigen Kommissionen neue Methoden der Verwaltungsführung einführen. Der Rat beschloss ferner, dass sich Mitglieder des Bundesrates aus Gewissensgründen der Stimme enthalten dürfen, wenn sie sich vorher nicht an der Beratung im Kollegium beteiligt haben.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schuf drei Differenzen. Die Stimmenthaltung im Bundesrat soll demnach weiterhin möglich sein. Der Bundesrat erhält ferner die Kompetenz, bei der Neuorganisation der Bundesverwaltung zeitlich beschränkt von Organisationsbestimmungen in Gesetzen abzuweichen. Am gewichtigsten ist die Einführung des Instrumentes des Auftrages im Geschäftsverkehrsgesetz. Damit kann des Parlament den Bundesrat anweisen, einen Leistungsauftrag an ein Bundesamt zu erlassen. Von dieser Richtlinie kann der Bundesrat in begründeten Fällen abweichen. Der Antrag einer links-grünen Minderheit, das New Public Management nur für eine Probephase zu ermöglichen, wurde abgelehnt.</p><p>In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat bei allen drei Differenzen den Beschlüssen des Nationalrates an.</p>
Updated
10.04.2024 13:54

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