BSE. Massnahmen zur Ausrottung

Details

ID
19960078
Title
BSE. Massnahmen zur Ausrottung
Description
Botschaft und Beschlussesentwürfe vom 16. September 1996 über befristete Massnahmen gegen die BSE im schweizerischen Rindviehbestand und zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen sowie über die befristete Erhebung einer zusätzlichen Abgabe auf Verkehrsmilch Neue Beschlüsse der Kommission vom 25. November 1996 siehe BB III-VI
InitialSituation
<p>Die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE, "Rinderwahnsinn") ist eine Rinderseuche, die wahrscheinlich auch auf den Menschen übertragbar ist. Die neue Erkenntnis verunsicherte die Konsumentinnen und Konsumenten und führte zu einem deutlichen Rückgang des Rindfleischkonsums. Gleichzeitig haben verschiedene Länder die Einfuhr von Tieren der Rindergattung und von daraus hergestellten Erzeugnissen aus der Schweiz erschwert oder teilweise untersagt. Als Folge davon entstanden in der Rindviehwirtschaft grosse Einkommensausfälle. Der Preiszerfall veranlasste den Bundesrat, temporäre Notmassnahmen zu beschliessen.</p><p>Mit einem dringlichen Bundesbeschluss sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einen BSE-freien Rindviehbestand gemäss zukünftiger internationaler Definition zu erreichen. Wegen des Fehlens einer Diagnostik am lebenden Tier ist nicht feststellbar, ob ein Tier Träger des Erregers der BSE ist. Deshalb drängt es sich auf, denjenigen Teil der Rinderpopulation zu schlachten, in dem sich die möglichen Träger des Erregers BSE vorwiegend befinden, das heisst alle vor dem 1. Dezember 1990 (Datum des Inkrafttretens des Fütterungsverbots) geborenen Tiere. Betroffen sind höchstens 230'000 Tiere, vorwiegend Kühe, die bis zur Schlachtung weiter genutzt werden können. Sie sollen bis Ende Juni 1999 geschlachtet werden.</p><p>Die Kosten für die Entschädigung der Tierhalter, für die Kennzeichnung, den Transport, die Schlachtung, die Entsorgung und die amtliche Kontrolle sowie die veterinärmedizinische Begleitforschung betragen höchstens 320 Millionen Franken. Bei der Beurteilung des Aufwandes ist zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft zur Sanierung der Bundesfinanzen mit einer zusätzlichen Abgabe von zwei Rappen pro Kilo Milch auf der gesamten Verkehrsmilchmenge beiträgt.</p><p>Weil die Schlachtung der höchstens 230'000 vor der 1. Dezember 1990 geborenen Kühe bis Mitte 1999 allein keine Reduktion des Viehbestandes gewährleistet, hat der Bundesrat beschlossen, dass 1997 auch jene Betriebe, welche nicht bei einem Ökoprogramm mitmachen, fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus der Produktion zu nehmen haben.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Beschlussesentwürfe vom 16. September 1996 über befristete Massnahmen gegen die BSE im schweizerischen Rindviehbestand und zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen sowie über die befristete Erhebung einer zusätzlichen Abgabe auf Verkehrsmilch Neue Beschlüsse der Kommission vom 25. November 1996 siehe BB III-VI
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die BSE im schweizerischen Rindviehbestand und zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen sowie über die befristete Erhebung einer zusätzlichen Abgabe auf Verkehrsmilch (BSE-Beschluss)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.1996 2 Rückweisung an den Bundesrat
    09.12.1996 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die befristeten Massnahmen gegen die BSE im schweizerischen Rindviehbestand und zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen (BSE-Finanzierungsbeschluss)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.1996 2 Rückweisung an den Bundesrat
    09.12.1996 1 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über befristete Sofortmassnahmen gegen die BSE im schweizerischen Rindviehbestand
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.1996 2 Beschluss nach Entwurf der Kommission
    09.12.1996 1 Abweichung
    10.12.1996 2 Zustimmung
    11.12.1996 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    11.12.1996 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    13.12.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die befristeten Sofortmassnahmen gegen die BSE im schweizerischen Rindviehbestand
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.1996 2 Beschluss nach Entwurf der Kommission
    09.12.1996 1 Zustimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesbeschluss über befristete Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.1996 2 Beschluss nach Entwurf der Kommission
    09.12.1996 1 Abweichung
    10.12.1996 2 Zustimmung
    11.12.1996 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    11.12.1996 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    13.12.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    6
    Text
    Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für befristete Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.1996 2 Beschluss nach Entwurf der Kommission
    09.12.1996 1 Zustimmung
Proceedings
<p> Der <b>Ständerat </b>folgte dem Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, dass alle etwa 1100 Rinder, die vor dem 1. Dezember 1990 - vor dem Verbot der Tiermehlfütterung - geboren wurden, von Betrieben, in denen BSE aufgetreten ist, sofort geschlachtet werden sollen. Von BSE betroffene Herden mit nach dem 1. Dezember 1990 geborenen Tieren sollen gänzlich eliminiert werden. Für die Finanzierung dieser Massnahmen stimmte der Ständerat einem Betrag von 8 Millionen Franken zu. Einigkeit herrschte im Ständerat darüber, dass die Lösung des Bundesrates zurzeit nicht mehrheitsfähig sei. Vreni Spoerry (R, ZH) meinte, auch der Schlachtplan der Landesregierung gebe keine Garantie für ein BSE-freies Land. Also solle man nicht mehr tun als unbedingt nötig. Kritik gab es im Rat an der bundesrätlichen Vorgabe, seien doch verschiedene Elemente (seuchenpolizeiliche, aussenhandelspolitische und marktstützende) vermischt worden. Deshalb sei der vorgesehene Aufwand von rund 300 Millionen Franken nicht vertretbar. Man müsse die Situation in der Schweiz relativieren: Während in Grossbritannien weit über 100'000 Fälle von Rinderwahnsinn registriert worden seien, erreiche diese Zahl in unserem Lande bis heute rund 230 betroffene Tiere. Peter Bieri (C, ZG) bezeichnete die Vorschläge der Kommission als kosmetische Übung. Mehrere Redner und Rednerinnen erklärten, als Sofortmassnahmen seien sie zwar geeignet, aber die bundesrätliche Lösung dürfe nicht gänzlich vom Tisch gewischt werden. Mit 20 zu 16 Stimmen überwies der Rat einen Rückweisungsantrag von Rolf Büttiker (R, SO), wonach der Bundesrat nach Vollzug der vom Rat präsentierten Sofortmassnahmen im Frühjahr prüfen soll, ob weitere Massnahmen notwendig sind.</p><p>Im weiteren bewilligte der Ständerat zur Entlastung des Rindfleischmarktes bis Ende März 1997 einen Höchstbetrag von 25 Millionen Franken. Damit könnte der Bundesrat bis Ende März 1997 10'000 bis 15'000 Rinder zusätzlich entsorgen. Der Antrag Monika Weber (U, ZH), dass zur Einleitung struktureller Massnahmen die aufgrund dieses Beschlusses geschlachteten Tiere nicht ersetzt werden dürften, wurde mit 24 zu 2 Stimmen abgelehnt. Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz sagte, dass der Fleischmarkt durch den Rinderwahnsinn einen fatalen Schlag erhalten habe. Rund 20 Länder hätten Einfuhrverbote für Schweizer Rinder verhängt, was Mindereinnahmen von jährlich 140 Mio. Franken bedeute. Pro Jahr werden in der Schweiz rund 200'000 Kühe geschlachtet. Mit dem Schlachtprogramm des Bundesrates würden keine zusätzlichen Tiere geschlachtet. Der Vorschlag des Ständerates werde nicht dazu dienen, die Ängste vor BSE auszuräumen. Dennoch sei eine kurzfristige Teillösung besser als gar nichts zu tun.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>schwenkte auf die Linie des Ständerates ein und stimmte mit 104 zu 54 Stimmen dem dringlichen Beschluss zu. Im Unterschied zum Ständerat verlangte er eine umgehende Schlachtung, womit etwa 2300 Tiere betroffen sind. Wie der Ständerat bewilligte auch der Nationalrat mit 105 zu 70 Stimmen einen Höchstbetrag von 25 Millionen Franken zur Entlastung des Rindfleischmarktes. Abgelehnt wurden jedoch flankierende Massnahmen für die Ausrichtung von Entschädigungen. So wurde von linker Seite beantragt, für Betriebe, die auf kontrollierte Freilandhaltung oder besonders tierfreundliche Stallsystem umstellten, 1997 und 1998 Bundesbeiträge auszurichten. Wie bereits der Ständerat war sich auch der Nationalrat einig, dass der Plan des Bundesrates - Schlachtung aller 230'000 vor dem 1. Dezember 1990 geborenen Tiere mit Kosten von 320 Millionen Franken - nicht mehrheitsfähig sei. Karl Tschuppert (R, LU) stellte im Namen einer starken Minderheit der Kommission den Antrag - wie der Ständerat - auf die Vorlage einzutreten und sie an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser nach Vollzug der Sofortmassnahmen im Frühjahr prüfen soll, ob weitere Massnahmen notwendig sind. Mit 95 zu 82 stimmte der Rat für Eintreten auf den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates und gleichzeitige Rückweisung. </p><p>In der Differenzbereinigung schloss sich der <b>Ständerat</b> dem Nationalrat an, so dass die Schlachtung der betroffenen Tiere "umgehend" erfolgen soll.</p>
Updated
10.04.2024 09:38

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