Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes 1997

Details

ID
19960079
Title
Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes 1997
Description
Botschaft und Beschlussesentwürfe vom 30. September 1996 über dringliche Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes 1997
InitialSituation
<p>Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Voranschlags 1997 und des Finanzplanes 1998-2000 hat der Bundesrat beschlossen, die Ausgaben 1997 auf dem Stand des Voranschlags 1996 einzufrieren und den durchschnittlichen jährlichen Zuwachs in der Periode 1996-2000 auf die Höhe der veranschlagten Teuerung (2 Prozent) zu begrenzen. In zwei Fällen betreffen die vom Bundesrat gutgeheissenen Ausgabenkürzungen die Gesetzesstufe und bedingen damit zur sofortigen Entlastung des Haushalts 1997 eine dringlichen Bundesbeschluss. Der Bundesrat schlägt ferner vor, die auch von den Finanzkommissionen unterstützten Haushaltziele durch die Kombination dieser gezielten Ausgabenkürzungen mit einer allgemeinen, vom Konjunkturverlauf abhängigen Kreditsperre zu erreichen</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>A. Bundesbeschluss über den befristeten Verzicht auf den Beitrag des Bundes an die AHV zur Mitfinanzierung der Kosten für das vorgezogene Rentenalter: Im Bereich der AHV soll bis 2002 auf den vorgesehenen Sonderbeitrag des Bundes für die Flexibilisierung des Rentenalters verzichtet werden</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>B. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung: Damit sollen die Taggelder bis 130 Franken um 1 Prozent, über 130 Franken um 3 Prozent gekürzt, eine Neuregelung der Anrechnung von besonderen Beitragszeiten eingeführt sowie die Schlechtwetterentschädigung gestrichen werden.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>C. Bundesbeschluss über die Sperrung und die Freigabe von Krediten im Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Die Sperre soll im Voranschlag 1997 auf 2 Prozent der beantragten Budgetkredite festgesetzt werden. Im selben Ausmass sollen die mit der Voranschlagsbotschaft unterbreiteten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen gesperrt werden.</p></td></tr></table><p>Durch die drei beantragten dringlichen Bundesbeschlüsse wird der Voranschlag 1997 um insgesamt rund 900 Millionen Franken entlastet.</p><p>Eine Minderheit der Finanzkommission des Nationalrates beantragte, einen Bundesbeschluss D über die Begrenzung der Direktzahlungen in der Landwirtschaft in die Vorlage aufzunehmen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Beschlussesentwürfe vom 30. September 1996 über dringliche Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes 1997
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den befristeten Verzicht auf den Beitrag des Bundes an die AHV zur Mitfinanzierung der Kosten für das vorgezogene Rentenalter
    Resolutions
    Date Council Text
    28.11.1996 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.12.1996 2 Zustimmung
    11.12.1996 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    11.12.1996 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    13.12.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung
    Resolutions
    Date Council Text
    28.11.1996 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.12.1996 2 Abweichung
    09.12.1996 1 Zustimmung
    11.12.1996 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    11.12.1996 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    13.12.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über die Sperrung und die Freigabe von Krediten im Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Kreditsperrungsbeschluss, KSB)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.11.1996 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.12.1996 2 Zustimmung
    11.12.1996 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    11.12.1996 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    13.12.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Dem Bundesbeschluss A wurde in beiden Räten ohne Änderung zugestimmt.</p><p>Beim Bundesbeschluss B wurde die Schlechtwetterentschädigung nicht gestrichen. Der Antrag einer Minderheit Epiney (C, VS), den unter 20jährigen Arbeitslosen das Taggeld zu streichen, wurde vom <b>Nationalrat </b>angenommen, fand im <b>Ständerat</b> aber keine Unterstützung. Auf Antrag von Werner Marti (S, GL) wurde die Taggeldkürzung sozialverträglicher gestaltet, indem die Reduktion für alle Arbeitslosen mit Unterhaltspflichten auf ein Prozent begrenzt wurde.</p><p>Der mit dem Bundesbeschluss C vorgesehenen Kreditsperre wurde ebenfalls zugestimmt. Sie kann aufgehoben werden, wenn die Rezession anhält. Im <b>Ständerat</b> beantragte Willy Loretan (R, AG) vergeblich die Streichung dieses Vorbehalts.</p><p>Auf den von der Minderheit der Finanzkommission beantragten Bundesbeschluss D trat der Nationalrat nicht ein; die Vorlage war damit erledigt.</p><p>Nachdem ein Arbeitslosenkomitee in La Chaux-de-Fonds gegen den Bundesbeschluss B das Referendum ergriffen hatte, wurde die Vorlage in der Volksabstimmung vom 28. September 1997 mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</p>
Updated
10.04.2024 14:53

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