Bundesgesetz über das Münzwesen. Aenderung

Details

ID
19960082
Title
Bundesgesetz über das Münzwesen. Aenderung
Description
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 23. September 1996 zur Aenderung des Bundesgesetzes über das Münzwesen
InitialSituation
<p>Seit dem Jahre 1974 prägt der Bund jährlich eine Gedenkmünze; vorerst in einer Kupfer-/Nickellegierung und mit einem Nennwert von 5 Franken, seit dem Jahre 1991 in Silber und mit einem Nennwert von 20 Franken. Die damit erzielten Prägegewinne, gegenwärtig ca. 3,5 Millionen Franken pro Münze, werden zur Finanzierung kultureller Projekte von gesamtschweizerischem Interesse eingesetzt. Die Möglichkeiten des Bundes, durch die Ausgabe von Gedenkmünzen Gewinne zu erzielen, werden jedoch im geltenden Münzgesetz stark eingeengt. Im Prinzip ist nur die Ausgabe von Münzen zum Nennwert erlaubt, wobei der Bund verpflichtet ist, diese jederzeit wieder zum Nennwert zurückzunehmen. Die einzige Gewinnmöglichkeit besteht somit im Erzielen eines "Prägegewinnes". Zudem erlaubt es die geltende Kompetenzregelung nicht, rasch und flexibel auf die Markgegebenheiten zu reagieren.</p><p>Um das vorhandene Gewinnpotential besser auszuschöpfen, soll die Möglichkeit geschaffen werden, Gedenk- und Anlagemünzen über dem Nennwert abzugeben. Gleichzeitig wird beantragt, die Kompetenzen zur Schaffung und Ausgabe der Gedenkmünzen an das Eidgenössische Finanzdepartement zu delegieren. Ausserdem möchte der Bundesrat durch gezielte Ausdehnung der Bewilligungspflicht für die Herstellung und die Einfuhr münzähnlicher Gegenstände einer festgestellten Verwechslungsgefahr künftig wirkungsvoller begegnen können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwurf vom 23. September 1996 zur Aenderung des Bundesgesetzes über das Münzwesen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Münzwesen
    Resolutions
    Date Council Text
    02.12.1996 2 Beschluss gemäss Entwurf
    20.03.1997 1 Zustimmung
    21.03.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Beide Räte</b> stimmten diskussionslos der Änderung zu.</p>
Updated
10.04.2024 09:34

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