Zweiter NEAT-Verpflichtungskredit. Freigabe

Details

ID
19960097
Title
Zweiter NEAT-Verpflichtungskredit. Freigabe
Description
Botschaft und Beschlussesentwurf vom 25. November 1996 über die Freigabe des zweiten NEAT-Verpflichtungskredites
InitialSituation
<p>Anfangs 1997 hat der Bundesrat entschieden, die Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs neu zu regeln. Das ursprünglich im Alpentransitbeschluss vorgesehene NEAT-Bauprogramm soll gemäss der Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 1996 über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs redimensioniert werden, wobei die zurückgestellten Abschnitte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt bei ausgewiesenem Bedarf und gesicherter Finanzierung verwirklicht werden.</p><p>Die eidgenössischen Räte bewilligten am 20. September 1995 für den Übergang von den Planungs- und Sondierarbeiten sowie von den bauvorbereitenden Tätigkeiten zu den Bauarbeiten in den beiden Basistunnels der NEAT einen zweiten Verpflichtungskredit (Übergangskredit) in der Höhe von 855 Millionen Franken, wobei vorerst lediglich Mittel für die Zwischenangriffe Sedrun und Ferden in der Höhe von 210 Millionen Franken freigegeben wurden. Der Restbetrag wurde bis zur Sicherstellung einer neuen Finanzierung für die erste Eisenbahn-Alpentransversale gesperrt.</p><p>Die finanziellen Mittel des ersten und des freigegebenen Teils des zweiten Verpflichtungskredites reichen nicht aus, um die Planungsarbeiten und bauvorbereitenden Massnahmen bis zum mutmasslichen Zeitpunkt der Volksabstimmung über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs ohne Unterbrüche weiterzuführen.</p><p>Die Finanzierung der Eisenbahnalpentransversalen ist Ende 1996 nach wie vor nicht gesichert. Die Voraussetzungen zur Freigabe der gesperrten Kredite durch den Bundesrat sind daher nicht erfüllt. Die Vorlage des Bundesrates liegt beim Parlament. Wird mit der Freigabe des Kredites zugewartet, bis ein vom Parlament verabschiedeter Finanzierungsvorschlag oder sogar bis das Resultat der Volksabstimmung über die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs vorliegt, müssen die Arbeiten am Lötschberg und am Gotthard im Verlauf des nächsten Jahres unterbrochen werden. Das hat nicht nur zur Folge, dass die versprochenen Kapazitäten wesentlich später als vorgesehen zur Verfügung stehen, sondern dass durch die Stillegung der Arbeiten und den Wiederaufbau bei Neuaufnahme der Arbeiten auch mit namhaften Mehrkosten gerechnet werden muss.</p><p>Der Bundesrat unterbreitet diese Vorlage mit dem Antrag auf Freigabe der gesperrten Kredite vorsorglicherweise den Räten, weil diese allein es in der Hand haben, die Freigabe zu erwirken.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Beschlussesentwurf vom 25. November 1996 über die Freigabe des zweiten NEAT-Verpflichtungskredites
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen zweiten Verpflichtungskredit (Uebergangskredit) für die Verwirklichung des Konzeptes der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.1997 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    01.10.1997 2 Zustimmung
Proceedings
<p> Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommission, nicht den gesamten gesperrten Kreditteil des zweiten Verpflichtungskredites in der Höhe von 645 Millionen Franken freizugeben, sondern lediglich einen Betrag von 225 Millionen Franken. Damit soll die politische Glaubwürdigkeit gewahrt und die Schaffung von präjudizierenden Sachverhalten vermieden werden. Werner Vetterli (V, ZH) wollte noch weiter gehen und nur 90 Millionen Franken freigeben; sein Antrag unterlag jedoch dem Antrag der Kommission mit 107 zu 28 Stimmen deutlich.</p><p>Der <b>Ständerat </b>schloss sich mit 25 zu 2 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates an.</p>
Updated
10.04.2024 10:42

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