Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz. Aenderung

Details

ID
19960400
Title
Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz. Aenderung
Description
Bericht, Gesetzes- und Beschlussesentwurf des Büros Nationalrat vom 22. März 1996 zu einer Aenderung des Entschädigungsgesetzes
InitialSituation
<p>Das Büro des Nationalrates beantragt die folgenden Änderungen bei den parlamentarischen Entschädigungen:</p><p>1. Reiseentschädigung</p><p>Die Ratsmitglieder erhalten ein Generalabonnement 1. Klasse der schweizerischen Transportunternehmungen oder eine Pauschalentschädigung, die den Kosten des Parlamentes für das Generalabonnement entspricht. Aufgehoben wird die bisher geltende Regelung, wonach den Ratsmitgliedern, die kein Generalabonnement beziehen, die Auslagen für das Eisenbahnbillet 1. Klasse zurückerstattet werden. Es soll in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass diese Reisekosten für das Bahnbillet über den Betrag der Kosten für das Generalabonnement hinaus zurückerstattet werden.</p><p>2. Distanzentschädigung</p><p>Die bisher ausbezahlte Distanzentschädigung soll vereinfacht und pauschalisiert werden. Sie wird neu in Form einer jährlichen Pauschale ausbezahlt und beträgt für jede eine Reisezeit von 1 "frac12; Stunden vom Wohnort nach Bern übersteigende Viertelstunde 1000 Franken. Die Distanzentschädigung wird betrachtet als Kompensation für die Einkommensschmälerungen, welche die Ratsmitglieder in Kauf nehmen müssen, deren Aufwand für die parlamentarische Arbeit infolge langer Reisezeiten speziell gross ist.</p><p>3. Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigungen</p><p>Die Spesenentschädigungen wurden letztmals im Oktober 1990 der Teuerung angepasst (Mahlzeitenentschädigung 85 Franken, Übernachtungsentschädigung 130 Franken). Das Büro schlägt nun eine Erhöhung der Übernachtungsentschädigung auf 160 Franken vor. Es wird vorgeschlagen, aus Effizienzgründen auf die Ausrichtung von Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigungen an Ratsmitglieder mit langen Reisezeiten gemäss Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz zu verzichten. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen der neugestalteten Distanzentschädigung pauschal abgegolten.</p><p>4. Vorsorgeregelung: Anstelle der vom Ständerat abgelehnten neuen Vorsorgeregelung schlägt das Büro eine Anpassung der heutigen Vorsorgeentschädigung von 2500 Franken pro Jahr vor. Sie soll neu 6000 Franken betragen (d. h. 20 Prozent des heutigen minimalen Einkommens eines Ratsmitgliedes aus der Parlamentstätigkeit) und wird an eine vom Ratsmitglied bezeichnete, anerkannte Vorsorgeeinrichtung entrichtet.</p><p>Die beantragten Anpassungen führen zu Mehrausgaben von 1,281 Mio. Franken pro Jahr; 861 000 Franken davon entfallen auf die Verbesserung der Vorsorgeregelung.</p><p>Das Büro beantragt gleichzeitig, bei der parlamentarischen Initiative 94.409, Vorsorgeregelung für Parlamentsmitglieder, dem Entscheid des Ständerates auf Nichteintreten zuzustimmen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht, Gesetzes- und Beschlussesentwurf des Büros Nationalrat vom 22. März 1996 zu einer Aenderung des Entschädigungsgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bezüge der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Entschädigungsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.06.1996 1 Beschluss abweichend vom Entwurf des Büros.
    19.09.1996 2 Abweichung
    24.09.1996 1 Abweichung
    01.10.1996 2 Abweichung
    02.10.1996 1 Zustimmung
    04.10.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
    17.06.1996 1 Beschluss nach Entwurf des Büros.
    19.09.1996 2 Abweichung
    24.09.1996 1 Abweichung
    01.10.1996 2 Abweichung
    02.10.1996 1 Abweichung
    03.10.1996 2 Zustimmung
    04.10.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.1996 1 Dieser Beschluss wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die Büros von National- und Ständerat das Inkrafttreten bestimmt haben.
Proceedings
<p> Der <b>Nationalrat </b>folgte weitgehend den Anträgen seines Büros. Auf Antrag von Adriano Cavadini (R, TI) wurde einzig ergänzt, dass Inlandflüge nach Bern wie bisher bezahlt werden können; dies unter der Bedingung des Verzichts auf Generalabonnement oder Pauschalentschädigung. Die viel weiter gehende parlamentarische Initiative 94.409 (Vorsorgeregelung für Parlamentsmitglieder) wurde erledigt durch Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, der in der Herbstsession 1994 Nichteintreten beschlossen hatte.</p><p>Die wichtigsten Änderungen des <b>Ständerates </b>gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates waren: Die Übernachtungspauschale wurde bei 130 Franken belassen; der Beitrag an die Altersvorsorge wird auf jenen Betrag begrenzt, den jedermann steuerfrei in die 3. Säule einzahlen kann. Derzeit sind dies jährlich 5587 Franken. Jene Ratsmitglieder, die bereits über eine gute Altersvorsorge verfügen, können und sollen zudem auf diesen Beitrag verzichten.</p><p>In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat am Obligatorium der Altersvorsorge fest, stimmte aber bei der Höhe des Betrages dem Ständerat zu. Auch bei der Anpassung der Übernachtungspauschale hielt er an seinem früheren Beschluss von 160 Franken fest. Der Ständerat schloss sich schliesslich bei den beiden verbliebenen wesentlichen Differenzen dem Nationalrat an.</p>
Updated
10.04.2024 09:30

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