Aufhebung von Artikel 187 Ziffer 5 StGB

Details

ID
19960435
Title
Aufhebung von Artikel 187 Ziffer 5 StGB
Description
InitialSituation
<p>Seit der 1992 in Kraft getretenen Revision des Sexualstrafrechts gilt bei sexuellen Handlungen mit Kindern, bei welchen es zu keiner Gewalt- oder Zwangsanwendung kommt, eine fünfjährige Verjährungsfrist (Art. 187 Ziff. 5 StGB). Nach Ansicht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Revision des Sexualstrafrechts Verbesserungen gebracht, mit der Herabsetzung dieser Verjährungsfrist aber die Rechtsstellung der Kinder verschlechtert. Oft treten die an den Kindern begangenen Verbrechen erst Jahre später in der ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis zutage. Unter diesem Aspekt ist die Herabsetzung der Verjährungsfrist ein Freipass für den Täter. Die erfolgte Herabsetzung der Verjährungsfrist geschah demnach rückblickend keineswegs im Interesse der Opfer.</p><p>Da dringender Handlungsbedarf besteht, erachtet die Kommission den von ihr gewählten Weg der Kommissionsinitiative zur Änderung von Artikel 187 Ziffer 5 StGB als die geeignetste Form, das Anliegen des bestmöglichen Schutzes der Opfer so rasch als möglich und ohne grossen Aufwand zu realisieren.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Strafgesetzbuch. Militärstrafgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
    03.10.1996 1 Beschluss gemäss Entwurf
    12.12.1996 2 Abweichung
    04.03.1997 1 Zustimmung
    21.03.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Der Entwurf war in beiden Räten unbestritten. Nachdem ihm der Nationalrat einstimmig zugestimmt hatte, beschloss der Ständerat auf Antrag von Vreni Spoerry (R, ZH) noch die Aufnahme einer Bestimmung, wonach auch Taten, welche bei Inkrafttreten der neuen Verjährungsfrist noch nicht verjährt sind, der zehnjährigen Frist unterstellt werden. Der Nationalrat schloss sich diesem Beschluss des Ständerates einstimmig an.</p>
Updated
10.04.2024 18:19

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