Invaliditäten unter 10 Prozent

Details

ID
19960460
Title
Invaliditäten unter 10 Prozent
Description
InitialSituation
<p>Mit Urteil vom 19. August 1996 hat das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) seine bisherige Praxis aus dem Jahre 1944 aufgegeben, für Teilinvaliditäten unter 10 Prozent in der obligatorischen Unfallversicherung keine Dauerrente auszusprechen. Aus diesem Grunde hat Nationalrat Hansueli Raggenbass (C, TG) am 11. Dezember 1996 eine parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut eingereicht: "In Artikel 18 Absatz 2 UVG ist der erste Satz wie folgt zu ergänzen: "Als invalid gilt, wer voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit in seiner Erwerbstätigkeit zu mindestens 10 Prozent beeinträchtigt ist."</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.1998 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Änderung
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.2000 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    11.12.2000 2 Zustimmung
    15.12.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.12.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> hat der Initiative mit 91 zu 41 Stimmen Folge gegeben. Er schloss sich damit der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an, in deren Augen diese Initiative nicht darauf abzielt, die Sozialleistungen abzubauen, sondern lediglich darauf, sie nicht übermässig auszubauen. </p><p>Der <b>Ständerat </b>stimmte einstimmig dem Beschluss des Nationalrats zu.</p>
Updated
10.04.2024 17:02

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