Rechte für Migrantinnen

Details

ID
19960461
Title
Rechte für Migrantinnen
Description
InitialSituation
<p>Die parlamentarische Initiative verlangt eine zivilstandsunabhängige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Migrantinnen, die sich von ihrem gewalttägigen, in der Schweiz lebenden Ehemann trennen. </p><p>Der Gesetzesentwurf der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats sieht vor, dass die ausländischen Ehegatten von Niedergelassenen denjenigen von Schweizerinnen und Schweizern bezüglich des Familiennachzugs gleichgestellt sind. Die zusätzliche Bedingung für das Aufenthaltsrecht in Artikel 17 Absatz 2 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG), wonach Niedergelassene mit ihrem Ehegatten zusammen wohnen müssen, wird aufgegeben. Das Aufenthaltsrecht der Ehegatten soll zudem auch nach Auflösung der Ehe weiterhin bestehen, wenn die Ausreise aus der Schweiz auf Grund der persönlichen Verhältnisse unzumutbar ist. Diese Regelung soll sowohl für die Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern als auch von niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern gelten. Die Ehegatten von Aufenthaltern erhalten unter den gleichen Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht, wenn der gemeinsame Haushalt aufgegeben oder die Ehe aufgelöst wird. Zur Vermeidung eines Missbrauchs dieser neuen, grosszügigeren Bestimmungen wird weiter eine nicht abschliessende Aufzählung von Indizien im ANAG vorgeschlagen, die auf einen Rechtsmissbrauch schliessen lassen.</p><p>Der Bundesrat lehnt die parlamentarische Initiative ab. Er sagt, dass bei der Totalrevision des ANAG die Anliegen der parlamentarischen Initiative im übergeordneten Rahmen einer Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen und des Familiennachzugs berücksichtigt werden. Eine Bewilligungsverlängerung durch die Fremdenpolizei ist in Härtefällen nach dem Scheitern einer Ehe bereits möglich. Zudem befürchtet er Missbräuche. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die in der parlamentarischen Initiative vorgebrachten Anliegen im Rahmen der Totalrevision des ANAG zu berücksichtigen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    09.03.1998 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
    Resolutions
    Date Council Text
    07.06.1999 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    12.06.2001 2 Nichteintreten.
    20.09.2001 1 Festhalten
    06.12.2001 2 Die Behandlung der Initiative wird ausgesetzt bis der vom Bundesrat angekündigte Entwurf für ein neues Ausländergesetz in den Ständerat gelangt.
    23.03.2006 2 Nichteintreten (damit ist das Geschäft erledigt).
Proceedings
<p></p><p>Die Mehrheit der SPK des <b>Nationalrats</b> war sich einig, dass für Migrantinnen, die sich infolge von Gewalttaten von ihren Ehemännern trennen, eine gesetzgeberische Lösung für ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz gefunden werden muss. Diese Materie dem Ermessen der Fremdenpolizei zu überlassen, wie es das geltende Recht vorsieht, stellte nach Ansicht der Kommissionsmehrheit keine befriedigende Lösung dar. Die Kommissionsminderheit vertrat die Auffassung, dass es gemäss Artikel 4 ANAG bereits möglich sei, einer Frau das Aufenthaltsrecht zu gewähren, selbst wenn kein gesetzlicher Anspruch bestehe. Das freie Ermessen der kantonalen Fremdenpolizei sei geeignet, Härtefällen Rechnung zu tragen und sie zu vermeiden. Bei der neuen Regelung bestünde die Gefahr von Missbrauch. Der Nationalrat stimmte dem Vorschlag der Mehrheit (Folge geben) gegenüber der Minderheit (keine Folge geben) mit 89 zu 49 Stimmen mit 3 Enthaltungen zu.</p><p>Der Nationalrat folgte am 07.06.1999 den Vorschlägen der Kommissionsmehrheit (siehe Ausgangslage) und trat mit 90 zu 65 Stimmen und 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. Nach der Detailberatung wurde der Vorschlag der Kommission mit 90 zu 57 Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte am 12.06.2001 dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit der SPK des Ständerates und beschloss mit 22 zu 14 Stimmen, nicht auf die parlamentarische Initiative Christine Goll einzutreten.</p><p>Nachdem der <b>Nationalrat</b> an seinem Beschluss festgehalten hatte, nahm der <b>Ständerat</b> mit 25 zu 7 Stimmen einen Ordnungsantrag von Erika Forster (R, SG) an, die Initiative im Rahmen der Beratung der Gesamtrevision des Ausländergesetzes erneut zu prüfen. </p>
Updated
10.04.2024 19:09

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