OSZE. Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof

Details

ID
19970007
Title
OSZE. Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof
Description
Botschaft vom 29. Januar 1997 betreffend die Zustimmung zum Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE in Genf über die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie für die Ersteinrichtung des Gerichtshofs
InitialSituation
<p>Nach annähernd zwei Jahrzehnte dauernden Bemühungen ist es der KSZE, inzwischen OSZE genannt, gelungen, mit einem am 15. Dezember 1992 abgeschlossenen Übereinkommen einen europäischen Mechanismus für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten auszuarbeiten. Durch Bundesbeschluss vom 6. Dezember 1993 haben die beiden Räte dem Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE samt einem Finanzprotokoll zugestimmt. </p><p>Mit der Zustimmung zum Übereinkommen samt Finanzprotokoll und im Bestreben, dass die Schweiz bis zum Abschluss des in diesem Protokoll erwähnten Schriftenwechsels ihren sich aus dem Protokoll ergebenden Verpflichtungen als Gaststaat nachkommen kann, hat das Parlament den Bundesrat ermächtigt, die Miet- und Nebenkosten für die Räumlichkeiten des Gerichtshofs sowie für deren Ausstattung, Unterhalt, Versicherung und Schutz zunächst für eine Dauer von drei Jahren zu übernehmen. Da diese Frist Ende 1997 abläuft, muss mit einem Schriftwechsel mit dem Gerichtshof bestätigt werden, dass die Schweiz bereit ist, die aus dem Übereinkommen und dem Finanzprotokoll hervorgehenden Verpflichtungen einzuhalten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Januar 1997 betreffend die Zustimmung zum Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE in Genf über die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie für die Ersteinrichtung des Gerichtshofs
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss betreffend die Zustimmung zum Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichsthof innerhalb der OSZE in Genf über die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie für die Ersteinrichtung des Gerichtshofs
    Resolutions
    Date Council Text
    02.06.1997 1 Beschluss gemäss Entwurf
    22.09.1997 2 Zustimmung
    21.10.1997 1
Proceedings
<p> Ohne Gegenstimmen stimmten beide Räte dem Bundesbeschluss zu.</p>
Updated
10.04.2024 14:44

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