Unternehmensbesteuerung. Revision

Details

ID
19970022
Title
Unternehmensbesteuerung. Revision
Description
Botschaft vom 26. März 1997 zur Reform der Unternehmensbesteuerung 1997
InitialSituation
<p>Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung sollen die folgenden fünf konkreten Massnahmen ergriffen werden:</p><p>1. direkte Freistellung der Beteiligungsgewinne und Beteiligungserträge;</p><p>2. proportionale Gewinnsteuer von 8,5 Prozent und Abschaffung der Kapitalsteuer;</p><p>3. Senkung der Emissionsabgabe auf Beteiligungen von 2 auf 1 Prozent;</p><p>4. Neuregelung der Steuerfolgen beim Erwerb eigener Aktien;</p><p>5. Wiedereinführung einer Stempelabgabe von 2,5 Prozent auf Lebensversicherungsprämien.</p><p>Die gegenwärtig verlangte minimale Beteiligungsquote von 20 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft wurde auf 5 Prozent vermindert. Im Gegenzug wurde die 2-Millionen-Klausel gestrichen.</p><p>Dieses erste Reformpaket soll eine positive Aufbruchsstimmung in der Wirtschaft unterstützen helfen. Nach Abschluss der in Gang befindlichen Abklärungen sind weitere Schritte vorgesehen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. März 1997 zur Reform der Unternehmensbesteuerung 1997
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Reform der Unternehmensbesteuerung 1997
    Resolutions
    Date Council Text
    30.04.1997 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.06.1997 2 Rückweisung an die Kommission
    30.09.1997 2 Abweichung
    06.10.1997 1 Abweichung
    07.10.1997 2 Abweichung
    08.10.1997 1 Zustimmung
    10.10.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    10.10.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> In der Eintretensdebatte im <b>Nationalrat</b> argumentierten die bürgerlichen Fraktionen mit der Attraktivität des Standorts Schweiz, während die Linke das Wohl der Bundesfinanzen in den Vordergrund stellte. Es herrschte zwar noch grundsätzliche Einigkeit darüber, dass die Schweiz für kapitalkräftige Holdinggesellschaften wieder attraktiver werden müsse. Der Rat folgte dann aber der Wirtschaftslobby und schuf zusätzliche Steuerfreiheiten, nämlich eine Steuerentlastung für Kapital- und Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen. Die insgesamt resultierenden Steuerausfälle von 420 Millionen Franken hätten durch die Stempelabgabe auf Prämien von Lebensversicherungen teilweise kompensiert werden sollen. Dem Antrag der Mehrheit der Kommission, diese Koppelung aufzuheben, wurde mit 94 zu 81 Stimmen zugestimmt. Von bürgerlicher Seite wurde zugegeben, dass damit eine unheilige Allianz zwischen Versicherern und SP verhindert werden solle, welche im Falle eines Referendums die Vorlage aus völlig unterschiedlichen Gründen bekämpfen würden. Die Stempelabgabe auf Lebensversicherungen wurde ausserdem auf Einmaleinlagen beschränkt.</p><p>Im <b>Ständerat </b>fand Gian-Reto Plattner (S, BS) den Beschluss des Nationalrates "unerträglich", dass Beteiligungsgewinne von Holdings voll steuerfrei sein sollen und gleichzeitig Beteiligungsverluste mit Betriebsgewinnen der Muttergesellschaft verrechnet werden können. Trotzdem trat der Rat oppositionslos auf die Vorlage ein. Zu Beginn der Detailberatung stellte Hans Danioth (C, UR) dann aber den Antrag, die Vorlage sei "zur Überprüfung der Bestimmungen über die Holdingbesteuerung" und "zur vertieften Abklärung der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die KMU" an die Kommission zurückzuweisen. Der Antrag fand Unterstützung in allen politischen Lagern; die Vorlage wurde mit 33 zu 8 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen.</p><p>In einem neuen Anlauf genehmigte der <b>Ständerat</b> die Revision der Unternehmensbesteuerung. Der Stempel auf Lebensversicherungen bleibt, bei Holdinggesellschaften wurden Sicherungen gegen Steuerumgehungen eingebaut.</p><p>Bei der Bereinigung von Differenzen hielt der <b>Nationalrat</b> mit 81 zu 79 Stimmen an der Abtrennung der Kompensation (Abgabe auf Kapital- und Rentenversicherungen mit Einmalprämie) von den Entlastungsmassnahmen fest. Verworfen wurden Anträge, auf die neuen Stempelabgaben zu verzichten.</p><p>In der Differenzbereinigung setzte sich der Ständerat, mit seinem Festhalten am Stempel auf Lebensversicherungen, durch.</p>
Updated
10.04.2024 11:48

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