"Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden". Volksinitiative
Details
- ID
- 19970031
- Title
- "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden". Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 17. März 1997 zur Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden" (Initiative 3. März)
- InitialSituation
- <p>Die Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" fordert, dass in Artikel 4 Absatz 2 BV der Grundsatz verankert wird, wonach die Frauen in sämtlichen Bundesbehörden angemessen vertreten sein sollen. Sie regelt zudem die Zusammensetzung der Bundesbehörden nach diesem Grundsatz. Nach der Initiative dürfte die Differenz zwischen der Zahl der Frauen und derjenigen der Männer, die in einem Kanton in den Nationalrat gewählt werden, nicht mehr als eins betragen. Jeder Vollkanton müsste eine Frau und einen Mann in den Ständerat wählen. Im Bundesrat wären mindestens drei Mitglieder Frauen. Im Bundesgericht würde der Frauenanteil mindestens 40 Prozent betragen. Schliesslich würde es dem Gesetzgeber obliegen, für eine ausgewogene Vertretung der Frauen beim Verwaltungspersonal zu sorgen.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag. Seiner Auffassung nach beschränkt die Initiative in übermässiger Weise die Wahlfreiheit. Im Fall der Annahme der Initiative würden die anlässlich einer Wahl abgegebenen Stimmen der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr dasselbe Gewicht haben, je nach dem, ob die Stimmen Kandidatinnen oder Kandidaten gegeben worden wären. Eine Kandidatin oder ein Kandidat könnte allein aufgrund des Geschlechts nicht gewählt werden, obwohl sie oder er mehr Stimmen erreicht hätte als eine gewählte Person. Es wäre nicht mehr möglich, dass ein Kanton zwei Männer oder - wie die Kantone Zürich und Genf - zwei Frauen in den Ständerat wählt. Auch könnten Männer während mehreren Jahren nicht mehr Bundesrichter werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Initiative das falsche Instrument ist, eine gerechte Vertretung der Frauen in der Politik zu erreichen. Zwar sind die Frauen in den Behörden nach wie vor untervertreten, ihr Anteil nimmt aber laufend zu, namentlich in den kantonalen Regierungen, im Nationalrat und im Ständerat. In erster Linie ist es Aufgabe der politischen Parteien, dafür zu sorgen, dass die Frauen in den Parteiorganen und auf den Wahllisten angemessen vertreten sind. Die Mehrheit der politischen Parteien haben Förderungsmassnahmen zugunsten der Frauen ergriffen, insbesondere durch Quotenregelungen für die Listenbildung. Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass derartige Massnahmen sehr wirksam sein können. Schliesslich wäre im Fall der Annahme der Initiative die Schweiz das einzige Land in Europa, das die Zusammensetzung seiner gewählten Behörden nach Massgabe des Geschlechts regeln würde.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 17. März 1997 zur Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden" (Initiative 3. März)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)"
- Resolutions
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Date Council Text 24.09.1998 1 Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative wird um ein Jahr verlängert. 02.12.1998 2 Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative wird um ein Jahr verlängert. 21.04.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf 08.06.1999 2 Zustimmung 18.06.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Nationalrat</b> hatte über die Fristverlängerung der Volksinitiative und die parlamentarische Initiative der SPK für Frauenmindestquoten auf Nationalratswahllisten (98.429) zu befinden. Eine Mehrheit der Kommission schlug die Verlängerung der Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr (20.03.2000) vor, bei gleichzeitigem Eintreten auf die von der SPK angeregte parlamentarische Initiative als einem indirekten Gegenvorschlag. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass eine Fristverlängerung es ermögliche, vor der Beschlussfassung über die Volksinitiative die Erfahrungen auszuwerten, die bei der Anwendung des "Bundesbeschlusses über die Einführung von Frauenmindestquoten auf Nationalratswahllisten" bei den Nationalratswahlen 1999 gemacht werden könnten. Der Beschluss sieht eine Frauenmindestquote von einem Drittel auf den Nationalratslisten vor. Eine Kommissionsminderheit lehnte die Fristverlängerung ab. In der Beratung sprach sich eine Mehrheit für den Vorschlag der SPK aus. Einzig das rechte Lager unter der Führung der SVP-Fraktion sprach sich gegen den Gegenvorschlag aus, da dieser die Wahlfreiheit beschränke. In der Diskussion kam auch klar zur Geltung, dass die überwiegende Mehrheit der Parlamentarier die Volksinitiative als zu weit gehend betrachtet, da sie eine Ergebnisquote zur Folge hätte. Der Rat beschloss mit 97 zu 65 Stimmen Eintreten auf die parlamentarische Initiative 98.429 und genehmigte auch die Fristverlängerung der Volksinitiative.</p><p>Im <b>Ständerat</b> stellte eine Mehrheit der Kommission den Antrag, dem Beschluss des Nationalrates betreffend die Fristverlängerung für die Volksinitiative zuzustimmen, die Behandlung des Bundesbeschlusses über die Einführung von Frauenmindestquoten auf Nationalratswahllisten (98.429) aber aufzuschieben, bis die Volksinitiative zur Behandlung gelangt. Begründet wurde dieser Antrag mit dem Argument, dass die Zeit auch bei schnellst möglicher Behandlung nicht reiche, um die neuen Bestimmungen bei den Wahlen im Herbst 1999 zur Anwendung zu bringen. Die Mehrheit der Ständeräte stimmte denn auch gemäss Kommissionsantrag.</p><p>In der Behandlung im <b>Nationalrat</b> empfahl die Kommission, entsprechend dem Antrag des Bundesrates, ein Nein zur Volksinitiative. Die Verfechter und Verfechterinnen der Volksinitiative - vor allem Linke und Grüne - beklagten, dass sich die politische Macht auch nach bald 30 Jahren Frauenstimmrecht in den Händen der Männer konzentriert. Für sie sind Quoten eine reine Frage der Gerechtigkeit. Der Nationalrat beschloss jedoch mit 98 zu 56 Stimmen, die Quoteninitiative dem Volk und den Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Ebenfalls chancenlos blieb ein Minderheitsantrag für einen direkten Gegenvorschlag, welcher die Quotenregelung auf 12 Jahre und auf Nationalratswahlen beschränken wollte und für beide Geschlechter einen Mindestanteil von 40 Prozent verlangte.</p><p>Auch der <b>Ständerat</b> empfiehlt die Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden" mit 34 zu 5 Stimmen zur Ablehnung. Als Hauptgründe führte die Berichterstatterin der Kommission, Vreni Spoerry (R, ZH), die Einschränkung der Wahlfreiheit sowie die Verletzung der Rechtsgleichheit und des passiven Wahlrechts der Männer an. Als einzige Befürworterin der Quotenregelung sprach Christiane Brunner (S, GE). Sie setzte sich für die Quoten als typisch schweizerisches Instrument ein und rechnete vor, dass es bei linearer Entwicklung noch ein halbes Jahrhundert dauern würde, bis die paritätische Vertretung im Parlament erreicht wäre.</p><p>Die parlamentarische Initiative der SPK-N (98.429), die anschliessend zur Beratung kam, fand eine etwas positivere Aufnahme. Der Rat folgte aber auch hier dem Antrag der Kommission und beschloss mit 25 zu 11 Stimmen Nichteintreten.</p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 12. März 2000 mit 82,0 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 16:10