Rüstungsunternehmen des Bundes. Bundesgesetz

Details

ID
19970034
Title
Rüstungsunternehmen des Bundes. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 16. April 1997 zu einem Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB)
InitialSituation
<p>Es ist das Ziel der Vorlage, die für die Landesverteidigung notwendigen Technologien langfristig sicherzustellen.</p><p>Die Armeereform und Kürzungen des EMD-Budgets haben das Auftragsvolumen bei den Rüstungsunternehmen des Bundes erheblich reduziert. Die Landesverteidigung ist aber weiterhin auf eine industrielle Kapazität im Inland angewiesen. Schwerpunkte der neuen Strategie bilden die Sicherstellung und breitere Abstützung der für die Armee notwendigen Technologien, noch stärkere Orientierung an Kosten-/Nutzenkriterien, die Behauptung einer bedeutenden Marktposition im Wehrtechnikbereich auf nationaler Ebene, die Dämpfung des Auftragsrückgangs durch gezielten Einsatz vorhandener Technologien im Zivilbereich und schliesslich die Eröffnung von Möglichkeiten für Teilprivatisierungen und Privatisierungen.</p><p>Diese Neuorientierung bildet ein wichtiges Element in den rüstungspolitischen Zielsetzungen des Bundesrats. Danach soll eine nachhaltige Nutzung der vorhandenen Industriebasis im Inland wirtschaftliche Lösungen unterstützen und Kooperation mit in- und allenfalls ausländischen Partner ermöglichen. Damit die wirtschaftliche Nutzung der Produktionskapazitäten in Kernbereichen sichergestellt werden kann, ist eine dieser Zielsetzung angemessene Rechtsform für die Industrieunternehmen der Gruppe Rüstung unabdingbar.</p><p>Vor diesem Hintergrund bezweckt die Vorlage vorab die bestehenden vier Industrieunternehmen der Gruppe Rüstung von unselbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften des Privatrechts zu überführen und sie in einer Holdingstruktur zusammenzufassen.</p><p>Das Kerngeschäft im Rüstungsbeschaffungs- und Unterhaltsbereich bleibt auch nach einem Wechsel der Rechtsform Hauptaufgabe der Unternehmen der Gruppe Rüstung.</p><p>Mit dem Wechsel der Rechtsform der Unternehmen ins Privatrecht verbunden ist eine Ablösung der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse des Personals der bestehenden Rüstungsbetriebe durch privatrechtliche Anstellungsverhältnisse.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. April 1997 zu einem Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Rüstungsbetriebe des Bundes (BGRB)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.1997 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.09.1997 2 Zustimmung
    10.10.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    10.10.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Mit 72 zu 40 Stimmen stimmte der <b>Nationalrat</b> der Teilprivatisierung zu. Ein Rückweisungsantrag Paul Günter (S, BE) wurde mit 81 zu 21 Stimmen abgelehnt. Günter bezeichnete es als Skandal, dass die Privatisierung, die mehrere tausend Angestellte betreffe, im Schnellverfahren behandelt werde. Im weiteren argumentierte er, dass die Vorlage weder eine echte Konversion sei noch sichere sie überzeugend die Arbeitsplätze der Rüstungsbetriebe. Zudem entziehe sie einen wichtigen Teil des Rüstungs- und Unterhaltsbereichs der parlamentarischen Kontrolle. Bundesrat Adolf Ogi erklärte, es gebe keine Alternative zur Privatisierung. In der Detailberatung hielt der Rat konsequent an der Privatisierung fest und lehnte sämtliche Anträge der Linken ab, die Vorlage sozial- und regionalpolitisch abzufedern.</p><p>Auch der <b>Ständerat </b>stimmte mit 30 zu 3 Stimmen dem Gesetz zu. Er zeigte sich überzeugt, dass die Reduktion der Armeebestände und die sinkenden Aufträge der vier Rüstungsunternehmungen zum Handeln zwingen. Dabei war auch er bemüht, die unternehmerische Freiheit nicht unnötig einzuschränken. Hans Danioth (C, UR) war der Ansicht, rein private Aktiengesellschaften liessen sich mit dem öffentlichen Grundauftrag zur Sicherstellung der Rüstungskapazität im Inland nicht vereinbaren. Er plädierte daher für spezialgesetzliche Aktiengesellschaften, bei denen der Bund kapital- und stimmenmässig die Mehrheit haben müsse. Dasselbe beantragte im Interesse einer hinreichenden Kontrolle durch den Bund auch Christiane Brunner (S, GE). Bundesrat Adolf Ogi warnte jedoch vor dem Verlust an Flexibilität, worauf der Rat am ursprünglichen Konzept festhielt. Im weiteren beantragte Brunner, die Unternehmen zu Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verpflichten und für strittige Fragen eine Schiedskommission zu schaffen. GAV-Verhandlungen - ohne Schiedskommmission - verlangte auch Danioth. Beide Anträge wurden vom Rat abgelehnt.</p>
Updated
10.04.2024 09:35

Back to List