Risikokapital
Details
- ID
- 19970400
- Title
- Risikokapital
- Description
- InitialSituation
- <p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat auf Grund der Abklärungen einer Subkommission beschlossen, konkrete Massnahmen zur Förderung des Risikokapitals in der Schweiz zu treffen.</p><p>Sie legt zu diesem Zweck den Entwurf zu einem Bundesbeschluss vor, der insbesondere darauf abzielt, Kapitalgebern steuerliche Anreize für Investitionen in Risikokapitaleinrichtungen zu geben. Die von ihr vorgeschlagene Lösung orientiert sich am englischen Modell des Venture Capital Trust und beschränkt sich auf die Festlegung allgemeiner Regeln, ohne dabei zu bestimmen, welche Züge ein Risikokapitalprojekt aufzuweisen hat.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften
- Resolutions
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Date Council Text 16.06.1997 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.12.1998 2 Abweichung 16.06.1999 1 Abweichung 21.09.1999 2 Abweichung 23.09.1999 1 Abweichung 28.09.1999 2 Abweichung 05.10.1999 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 06.10.1999 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Der <b>Nationalrat </b>stimmtedem Kommissionsentwurf zur Förderung von Risikokapitalgesellschaften, welche Jungunternehmen die Startfinanzierung sicherstellen, einhellig zu (137 Stimmen). Zur Diskussion standen vor allem die Steuererleichterungen, welche privaten Kapitalgebern bei der direkten Bundessteuer gewährt werden. Der Entwurf sieht vor, dass vom Einkommen 50 Prozent des Anlagewertes bis zu 20 Prozent des steuerbaren Jahreseinkommens (aber höchstens 500'000 Franken pro Jahr) abgezogen werden können. Nationalrat Didier Berberat (S, NE) befürchtete, dass dies bei sehr hohen Einkommen zu Steuerumgehungen führen könnte und beantragte deshalb, dem Vorschlag, den der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. März 1997 gemacht hatte, zu folgen: Demnach hätte der Höchstabzug von 500'000 Franken nicht pro Jahr, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten sollen. Dieser Antrag wurde trotz der Unterstützung durch Bundesrat Delamuraz mit 88 zu 47 Stimmen abgelehnt.</p><p>Im <b>Ständerat</b> kamen neben den Kriterien, die eine Risikokapitalgesellschaft zu erfüllen hat, vor allem die Steuererleichterungen zur Sprache. Er entschied in Anlehnung an die zur Sanierung der Bundesfinanzen gefassten Beschlüsse des "runden Tisches", die Risikokapitalgesellschaften steuerlich zu begünstigten und nicht unmittelbar die Geldgeber, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte. Konkret sollen anerkannte Risikokapitalgesellschaften von Emissionsabgaben befreit und bei der direkten Bundessteuer entlastet werden. Der so geänderte Entwurf wurde mit 33 Stimmen einhellig angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte allen Anträgen seiner Kommission. Er schloss sich in Bezug auf die Definition der Investitionen von Risikokapitalgesellschaften und die ihnen gewährten Steuererleichterungen dem Ständerat an, hielt hingegen an seinem ursprünglichen Beschluss fest, wonach auch Privatinvestoren steuerlich zu begünstigen seien. Er kam indes dem Sanierungsanliegen des Ständerates entgegen und legte für die Steuererleichterungen einen Höchstabzug von 500'000 Franken für die Dauer des Bundesbeschlusses, d.h. für zehn Jahre, fest, so wie dies der Bundesrat in seiner Stellungnahme beantragt hatte.</p><p>Der <b>Ständerat</b> beharrte darauf, dass die privaten Risikokapitalinvestoren von den Steuererleichterungen auszunehmen sind und hielt somit an der Differenz zum Nationalrat fest. Theo Maissen (C, GR) trat als Sprecher der Kommissionsminderheit vergeblich für die Vorschläge des Nationalrates ein. Der Rat lehnte diesen Antrag mit 20 zu 11 Stimmen ab und bevorzugte andere Lösungen zur Förderung von Jungunternehmen. So nahm er mit 28 zu 3 Stimmen eine Kommissionsmotion (99.3460) an, die den Bundesrat beauftragt, innert Jahresfrist eine Botschaft zur Förderung von Unternehmensgründungen vorzulegen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> kam dem Ständerat entgegen, indem er beschloss, dass nur spezialisierte Gesellschaften von den Steuererleichterungen profitieren können. Allerdings hielt er entgegen dem Bundesrat auch an einer Ausnahmeregelung für die sogenannten "Business Angels" (Personen und Gesellschaften, die Geld für Unternehmensgründungen zur Verfügung stellen) fest, so dass auch diese von Steuerleichterungen profitieren können. Der Kommissionsmotion des Ständerates stimmte er mit 109 zu 2 Stimmen zu. Wegen redaktioneller Differenzen musste eine Einigungskonferenz einberufen werden; deren Anträge wurden diskussionslos angenommen. </p>
- Updated
- 10.04.2024 17:14