Steuern. Berücksichtigung ausserordentlicher Aufwendungen beim Wechsel der zeitlichen Bemessung
Details
- ID
- 19970445
- Title
- Steuern. Berücksichtigung ausserordentlicher Aufwendungen beim Wechsel der zeitlichen Bemessung
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 10. Oktober 1997 reichte Nationalrat Hegetschweiler eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein. Sie verlangt eine Revision von Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und von Artikel 218 des Bundesgesetzes über die direkten Steuern (DBG), so dass beim Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung neben den ausserordentlichen Erträgen neu auch die ausserordentlichen Aufwendungen berücksichtigt werden sollen.</p><p>Die vorgeschlagenen Ergänzungen der Steuergesetzgebung stellen im gesetzlich vorgesehenen Jahressteuerverfahren auch bei der Bundessteuer die ausserordentlichen Aufwendungen den ausserordentlichen Erträgen gleich.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 20.03.1998 1 Folge gegeben
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
- Resolutions
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Date Council Text 21.09.1998 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission 24.09.1998 2 Abweichung 28.09.1998 1 Zustimmung 09.10.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung 09.10.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
- Resolutions
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Date Council Text 21.09.1998 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission 24.09.1998 2 Abweichung 28.09.1998 1 Abweichung 30.09.1998 2 Zustimmung 09.10.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung 09.10.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Die beiden Bundesbeschlüsse waren in den Räten unbestritten. Auch Bundesrat Kaspar Villiger widersetzte sich der neuen Lösung nicht; er fand es erfreulich, dass die Kantone zunehmend zur Gegenwartsbesteuerung übergehen, die das einzig vernünftige System sei. In der Differenzbereinigung wurde die vom Nationalrat aus verwaltungsökonomischen Gründen im DBG beschlossene Sonderregelung für den Kanton Basel-Stadt, der als einziger Kanton bereits die Gegenwartsbesteuerung kennt, fallengelassen und eine Übergangsbestimmung im StHG präziser gefasst.</p>
- Updated
- 10.04.2024 17:38