Mitwirkung der Kantone bei der Prämiengenehmigung
Details
- ID
- 19970448
- Title
- Mitwirkung der Kantone bei der Prämiengenehmigung
- Description
- InitialSituation
- <p>Das Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10), das am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist, hat die Kompetenz zur Genehmigung der Krankenkassenprämien an den Bund übertragen. Artikel 21 KVG unterstellt die Versicherer der Aufsicht des Bundesrates, und Artikel 61 Absatz 4 legt fest, dass die Prämientarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Genehmigung durch den Bundesrat bedürfen. Mit dieser neuen Regelung sind nicht alle Kantone einverstanden, vor allem diejenigen nicht, die selber ein Prämienkontrollsystem aufgebaut haben. So hat der Kanton Genf am 15. Oktober 1996 eine Standesinitiative eingereicht, die eine Mitsprache des Kantons bei der Prämiengenehmigung verlangt. Auch der Kanton Tessin fordert mit seiner Initiative vom 27. November 1996 einen verstärkten Einbezug der Kantone in dieses Verfahren.</p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats ist zum Schluss gelangt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Auf ihren Antrag hat der Ständerat am 24. September 1997 den beiden Standesinitiativen Folge gegeben. Im übrigen hat die Kommission beschlossen, mittels einer Kommissionsinitiative eine Lösung vorzuschlagen, die allen Kantonen Rechnung trägt, sowohl jenen, die ein eigenes Prämienkontrollsystem aufgebaut haben, als auch jenen, die kein Interesse daran haben, eine eigene Prämienkontrolle durchzuführen. Der Entwurf der Kommission räumt den Kantonen ein Mitwirkungsrecht ein, belässt aber die Genehmigung der Prämien in der Kompetenz des Bundes.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
- Resolutions
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Date Council Text 18.03.1998 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.10.1998 1 Zustimmung 18.12.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.12.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Der <b>Ständerat</b> unterstützte, wie auch der Bundesrat, die von seiner Kommission vorgeschlagene Revision des KVG. Damit werden die Kantone bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien miteinbezogen. Die Kantone werden wie das Bundesamt für Sozialversicherungen dokumentiert und können Stellung beziehen. Eine Entscheidbefugnis erhalten sie jedoch in dieser Frage nicht.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>folgte diskussionslos dem Beschluss der kleinen Kammer.</p>
- Updated
- 10.04.2024 18:46