Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie

Details

ID
19980024
Title
Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie
Description
Botschaft vom 22. April 1998 über das Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie (MetG)
InitialSituation
<p>Die Nachfrage nach meteorologischen und klimatologischen Produkten hat sich in den letzten Jahrzehnten bedeutend gewandelt. Die Schweizerische Meteorologische Anstalt (SMA) hat als schweizerischer nationaler Wetterdienst bedeutende Anstrengungen unternommen, die neuen Herausforderungen im zunehmend internationaler und kommerzieller werdenden Umfeld erfolgreich zu meistern. Dies durch eine aktive Zusammenarbeit in internationalen Gremien, durch das Erschliessen neuer Einnahmequellen mit kommerziellen Dienstleistungen sowie durch eine Reorganisation des Amtes nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Mit dem neuen Gesetz soll die angestrebte Neuausrichtung in Abstimmung zum neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) verankert werden. Der Dienst für Meteorologie und Klimatologie (die heutige SMA) soll auch künftig ein Bundesamt bleiben. Hingegen soll eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Privatisierung einzelner Dienstleistungen geschaffen werden.</p><p>Gegenüber dem bisherigen Gesetz aus dem Jahr 1901 bewirkt die neue Vorlage insbesondere folgende Neuerungen:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>1. Das Gesetz ist nicht wie bisher ein Organisationsgesetz eines Bundesamtes, es verankert vielmehr in erster Linie die Aufgaben des Bundes in den Bereichen Meteorologie und Klimatologie. Damit werden die organisatorischen Handlungsspielräume von Bundesrat und Departement vergrössert.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>2. Es schafft eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zur Erbringung erweiterter Dienstleistungen auf kommerzieller Basis und damit auch die Rechtsgrundlage für die entsprechende internationale Zusammenarbeit.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>3. Es vereinfacht den Abschluss internationaler Abkommen.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>4. Es eröffnet die Möglichkeit, bestimmte geeignete Aufgaben im Bereich der Meteorologie und Klimatologie an Privat zu übertragen.</p></td></tr></table><p>1. Es schafft klare Verhältnisse für den Einsatz privatrechtlicher Verträge.</p><p>Der Gesetzesentwurf schafft die nötigen rechtlichen Grundlagen für eine zukunftsorientierte Dienstleistungserbringung und gewährt gleichzeitig die nötige organisatorische Freiheit für die konkrete Umsetzung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. April 1998 über das Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie (MetG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie (MetG)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.1998 1 Rückweisung an den Bundesrat
    02.12.1998 2 Die Rückweisung an den Bundesrat wird abgelehnt.
    16.12.1998 1 Eintreten auf die Vorlage.
    10.03.1999 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.06.1999 2 Zustimmung
    18.06.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Der <b>Nationalrat</b> wies die Vorlage mit 104 zu 60 Stimmen an den Bundesrat zurück. Die bürgerliche Mehrheit erteilte der Regierung den Auftrag, den kommerziellen Dienst der SMA privatrechtlich zu organisieren und in einer zweiten Etappe ihre vollständige Privatisierung zu prüfen. Als Monopolistin habe die SMA das Preisdiktat in der Hand, wurde von Rückweisungsbefürwortern moniert. Es müsse ein deutlicherer Schritt zur Privatisierung gemacht werden. Fast alle der im Gesetzesentwurf aufgezählten Aufgaben würden sich zur Delegation an Dritte eignen. Verlangt wurde eine klare Trennung zwischen kommerziellen und hoheitlichen Dienstleistungen. </p><p>Nicht einverstanden mit einer Rückweisung waren Sozialdemokraten und Grüne. Das Gesetz öffne ja die Tür zu möglichen Privatisierungen. Für 95 Prozent der Dienstleistungen würde sich jedoch kein privater Anbieter interessieren. Es handle sich hier also um ein Monopol mangels Konkurrenz. Wer das Gesetz ablehne, gefährde den ganzen NPM-Prozess in der Verwaltung.</p><p>Der <b>Ständerat </b>verwarf einen Rückweisungsantrag mit 31 zu 1 Stimmen. Auch hier wurde - jedoch von bürgerlichen Ratsmitgliedern - darauf hingewiesen, dass eine vollständige Privatisierung nicht möglich sei, da es für die meisten Dienstleistungen der SMA keinen Markt gebe. Die SMA erfülle Aufgaben im öffentlichen Interesse und wurde als NPM-Flaggschiff bezeichnet.</p><p>In der zweiten Runde empfahl die Mehrheit der vorberatenden Kommission des <b>Nationalrates</b>, auf die Vorlage einzutreten. Sie war der Ueberzeugung, dass sie bei den Fragen des Wettbewerbs im kommerziellen Bereich der SMA durchaus in der Lage sei, allfällige Nachbesserungen am Gesetzesentwurf selbst vorzunehmen. Eine Minderheit hätte den Weg zurück in die Verwaltung vorgezogen. Der Nationalrat folgte stillschweigend der Kommissionsmehrheit und beauftragte die Kommission mit der Detailberatung.</p><p>Die Kommission beantragte drei kleine, rein formale und stilistische Änderungen, welche vom Rat diskussionslos übernommen wurden.</p><p>Die Vorlage war im <b>Ständerat</b> unbestritten, er verabschiedete das Gesetz mit 34 zu 0 Stimmen. Bundespräsidentin Ruth Dreifuss strich nochmals die Bedeutung der Delegation von Aufgaben an Private heraus.</p>
Updated
10.04.2024 13:52

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