Neuer Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung
Details
- ID
- 19980032
- Title
- Neuer Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung
- Description
- Botschaft vom 27. Mai 1998 über einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung
- InitialSituation
- <p>Die Revision der Währungsverfassung (Art. 38 und 39 BV) war ursprünglich im Rahmen der Reform der Bundesverfassung vorgesehen. Nachdem aber zu diesem Gegenstand zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden waren, sah sich der Bundesrat veranlasst, die Reform des Notenbank- und des Münzartikels separat zu behandeln.</p><p>Diese Revision soll das schweizerische Währungsrecht an das reale Währungsumfeld anpassen; der Franken wird von der bisher in der Verfassung vorgesehenen Goldbindung gelöst. Indem der schweizerischen Nationalbank ein klarer Auftrag erteilt und eine unabhängige Stellung eingeräumt wird, soll eine moderne Grundordnung geschaffen werden. Diese Neuordnung führt auch dazu, dass ein Teil der Goldbestände der SNB anders genutzt werden kann. Schliesslich soll damit die Währungsverfassung vereinfacht und auf das Wesentliche beschränkt werden.</p><p>Die Aufhebung der Goldbindung ermöglicht eine marktnahe Bewertung und einen flexibleren Einsatz der Goldreserven der Nationalbank. Die Hälfte dieser Reserven wird nicht mehr für geld- und währungspolitische Zwecke benötigt und kann in ertragreichere Aktive umgeschichtet werden. Dieses Vermögen soll Eigentum der SNB bleiben und von externen Vermögensverwaltern ertragsorientiert bewirtschaftet werden. Die daraus entstehenden Erträge sollen gemäss bestehender Gewinnverteilungsregel zu einem Drittel dem Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen zufliessen.</p><p>Die Unabhängigkeit der schweizerischen Nationalbank wird ausdrücklich in der Verfassung verankert. Damit soll eine Einflussnahme der Regierung auf die Geldschöpfung verhindert werden. Die Nationalbank wird verpflichtet, dem Bund und der Öffentlichkeit Rechenschaft über ihre Geld- und Währungspolitik abzulegen.</p><p>Der Nationalbank wir ein klarer Auftrag erteilt. Sie soll ihre Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes führen und dabei der Preisstabilität Priorität einräumen. Damit trägt sie zur Konjunkturstabilisierung bei und leistet den besten Beitrag zur Vermeidung von konjunkturellen Überhitzungen und Rezessionen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. Mai 1998 über einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.1998 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 17.03.1999 2 Abweichung 17.06.1999 1 Zustimmung 18.06.1999 1 Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung abgelehnt. 18.06.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> gab der Verfassungsauftrag der Nationalbank Anlass zu heftigen Diskussionen. Die Anträge der Linken, wonach der Akzent nicht nur auf die Preisstabilität, sondern auch auf Wachstum und Vollbeschäftigung zu setzen sei, wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt. Die bürgerliche Mehrheit war der Meinung, dass der Nationalbank nicht die ganze Wirtschaftspolitik aufgebürdet werden könne. Vom Rat ebenfalls verworfen wurde ein Antrag der Freisinnigen, wonach die SNB einzig für Preisstabilität zu sorgen habe. Die Sozialdemokraten lehnten schliesslich die Formulierung des Bundesrates ab, weil darin am Vorrang der Preisstabilität festgehalten wurde.</p><p>Im Weiteren beschloss der Rat, dass die Nationalbank im Falle, dass deren Unabhängigkeit in der Verfassung ausdrücklich festgeschrieben würde, dem Parlament Rechenschaft über ihre Geldpolitik ablegen müsse.</p><p>Ebenfalls zu lebhaften Diskussionen Anlass gab die Aufrechterhaltung von Goldreserven. Die Linke wollte diesen Nebensatz aus dem Verfassungsartikel gestrichen haben. Die Bürgerlichen dagegen hielten aus psychologischen Gründen daran fest: Die Bedeutung, welche die Schweizer Bevölkerung "ihren Goldreserven" zumesse, könnte sich ihrer Meinung nach wesentlich auf das Ergebnis der Volksabstimmung auswirken. Schliesslich beharrte der Rat mit 98 zu 56 Stimmen auf der Golddeckung.</p><p>Mit 99 zu 57 Stimmen beschloss der Nationalrat, die Verwendung der überschüssigen Währungsreserven und ihrer Erträge auf Gesetzesebene - und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf Verfassungsebene - zu regeln.</p><p>Somit bleibt die Finanzierung der Solidaritätsstiftung mit einem Teil der Erträge der Reserven der Nationalbank offen.</p><p>In der Gesamtabstimmung genehmigte der Nationalrat die Vorlage mit 95 zu 57 Stimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> sprach sich wie der Nationalrat dafür aus, dass die Nationalbank ihre Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes führen und dabei dem Ziel der Preisstabilität Vorrang geben müsse. Im Rat unbestritten blieb der Vorschlag, dass die Goldbindung des Schweizer Frankens aufzuheben sei, um das heutige Recht mit der Währungswirklichkeit in Übereinstimmung zu bringen. Anlass zu Kritik gab einzig der künftige Auftrag der SNB: Die Linke war der Meinung, dass es genüge, wenn die SNB das Gesamtwohl im Auge behalte; indem der Akzent auf die Preisstabilität gesetzt werde, schränke man nur den Handlungsspielraum der SNB ein; je nach Konjunkturentwicklung könne die Inflation sich auch positiv auf das Gesamtwohl der Gesellschaft auswirken. Die Ratsmehrheit war jedoch der Meinung, dass stabile Preise Garant für eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung und für die Erhaltung der Arbeitsplätze böten und somit auch ein soziales Anliegen seien.</p><p>Anders als die Volkskammer entschied der Ständerat hingegen in der Frage um die Verteilung der Gewinne und der Reserven, die nicht mehr für geld- und währungspolitische Zwecke benötigt werden. Nach dem Ständerat muss die Gesamtheit dieser Reserven zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zufliessen. Hierzu schlug der Ständerat eine Übergangsbestimmung in der Verfassung vor. Diese sieht vor, dass das Parlament den Verwendungszweck dieser Mittel selbst bestimmen kann, dies unter der Voraussetzung, dass er gesetzlich geregelt wird. Für die Schaffung der Solidaritätsstiftung, die auf den Frühling 2000 verschoben würde, wäre deshalb ein Gesetz nötig.</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage mit 33 zu 3 Stimmen zu.</p><p>In der Differenzbereinigung schloss sich der <b>Nationalrat,</b> gegen den Widerstand der Linken und der SVP, mit 85 zu 84 Stimmen dem Beschluss der Kleinen Kammer an. Danach wird eine Übergangsbestimmung eingefügt, die vorschreibt, dass alle Verwendungszwecke der überschüssigen Reserven der SNB in einem Gesetz geregelt werden. Die Linke lehnte den Verfassungsartikel ab, weil er die Preisstabilität als prioritäres Ziel der SNB festlegt, während die SVP die Schaffung der Solidaritätsstiftung verhindern wollte. In der Schlussabstimmung obsiegte diese Allianz, indem der <b>Nationalrat</b> den neuen Verfassungsartikel mit 86 zu 83 Stimmen verwarf. Der <b>Ständerat</b> nahm die Vorlage mit 34 gegen 6 Stimmen an.</p><p>Weil der Verfassungsartikel damit nicht angenommen worden war, liegt es am Bundesrat über eine Neuauflage zu entscheiden.</p>
- Updated
- 10.04.2024 09:13