Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer. Änderung

Details

ID
19980056
Title
Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer. Änderung
Description
Botschaft vom 9. September 1998 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
InitialSituation
<p>Die Aenderung dieses Bundesgesetzes bezweckt, die Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen auf 80-90 Prozent festzulegen. Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 hatte der Bund seine Beitragsleistungen für den baulichen Unterhalt um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt. Das führte angesichts der in den Kantonen ebenfalls sehr angespannten Finanzlage dazu, dass teilweise dringende Unterhaltsarbeiten nicht ausgeführt werden konnten und dass längerfristig die Substanzerhaltung der Nationalstrassenbauwerke gefährdet schien. Im Rahmen des Investitionsprogramms wurden mit dem Bundesbeschluss über die befristete Erhöhung der Beitragssätze im Nationalstrassenbau vom 30.04.1997 die 1994 beschlossene Reduktion der Beitragssätze vorerst für die Jahre 1998 und 1999 ausgesetzt. Dieser Bundesbeschluss tritt am 31.12.1999 ausser Kraft.</p><p>Im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen ist vorgesehen, den Nationalstrassenunterhalt ab 2004 vollständig dem Bund zu übertragen. Deshalb ist die mit dieser Vorlage beabsichtigte Aenderung der Beitragssätze eine Uebergangsregelung. Sie tritt auf den 01.01.2000 in Kraft und gilt bis zum vorgesehenen Systemwechsel im Jahre 2004.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. September 1998 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
    Resolutions
    Date Council Text
    07.12.1998 2 Beschluss gemäss Entwurf
    17.03.1999 1 Zustimmung
    19.03.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Die Vorlage wurde in beiden Räten diskussionslos und einstimmig angenommen.</p>
Updated
10.04.2024 13:48

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