"Für Beschleunigung der direkten Demokratie". Volksinitiative
Details
- ID
- 19980065
- Title
- "Für Beschleunigung der direkten Demokratie". Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 28. Oktober 1998 zur Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)"
- InitialSituation
- <p>Die Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)" verlangt, dass in Zukunft Volksinitiativen spätestens zwölf Monate nach ihrer Einreichung Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten sind. Innert dieser Frist müsste nicht nur der Bundesrat zur Volksinitiative Stellung nehmen und die entsprechende Botschaft verfassen, sondern auch die beiden Räte der Bundesversammlung müssten die Volksinitiative behandeln und die Abstimmung wäre vorzubereiten und durchzuführen. Die Frist kann mit Zustimmung des Initiativkomitees verlängert werden, sofern die Bundesversammlung einen Gegenentwurf unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Volksinitiative gültig ist. Sie verlangt indessen einen rechtlichen Zustand, der sich bereits in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts eindeutig nicht bewährt hat. Ihre Annahme würde einen Rückschritt bedeuten. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Volksinitiative aus folgenden Gründen Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen ist:</p><p>Durch die am 1. April 1997 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und des Geschäftsverkehrsgesetzes hat sich die Rechtslage zu Gunsten einer beförderlichen Behandlung von Volksinitiativen durch den Bundesrat und die Bundesversammlung wesentlich verbessert. Die neuen Bestimmungen mit den verkürzten Fristen haben das Anliegen der Volksinitiative weitgehend vorweggenommen.</p><p>Die Frist von einem Jahr für die Ausarbeitung der Botschaft, die Beratung der Volksinitiative in den beiden Räten und die Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung von Volk und Ständen würde zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen. Der Zeitdruck liesse eine vertiefte Prüfung einer Volksinitiative im bisherigen Rahmen nicht mehr zu. Die Botschaft mit der darin enthaltenen Beurteilung einer Volksinitiative würde deswegen zwangsläufig an Qualität einbüssen.</p><p>In Zukunft wäre bei der Behandlung von Volksinitiativen eine Gewichtsverschiebung von der Bundesversammlung zum Bundesrat nicht auszuschliessen. Vor allem die parlamentarischen Kommissionen, aber auch die beiden Räte wären in ihrer Arbeitsweise und in der Meinungsbildung eingeschränkt. Das Parlament müsste sich in seiner Beurteilung einer Volksinitiative wohl ausschliesslich auf die Stellungnahme des Bundesrates stützen. Der Einfluss der Regierung auf das Parlament nähme entsprechend zu.</p><p>Die Volksinitiative würde die Möglichkeiten reduzieren, einen sinnvollen Gegenentwurf unterbreiten. Bundesrat und Bundesversammlung wären kaum in der Lage, einen Gegenentwurf auszuarbeiten und so eine Änderung eines als unbefriedigend beurteilten rechtlichen Zustands herbeizuführen. Die grundsätzliche Innovationsfunktion einer Volksinitiative für die Erneuerung der Rechtsordnung würde dadurch wesentlich beeinträchtigt. Die vorliegende Volksinitiative erwiese sich nachfolgenden Volksinitiativen gegenüber als kontraproduktiv.</p><p>Das Initiativkomitee würde mit der Zustimmung einer Fristverlängerung, sofern die Bundesversammlung einen Gegenentwurf unterbreitet, über einen erheblichen Einfluss auf das Parlament verfügen. Eine solche Einflussnahme wäre mit der verfassungsmässigen Stellung der Bundesversammlung unvereinbar.</p><p>Im Rahmen der Verfassungsreform behandelt das Parlament eine Reform der Volksrechte. Gegenstand dieser Reform ist auch die Einführung einer allgemeinen Volksinitiative, die eine taugliche Variante zur Beschleunigung der direkten Demokratie darstellen könnte. Es gilt, zuerst die begonnene Verfassungsreform im Bereich der Volksrechte zu Ende zu führen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. Oktober 1998 zur Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)"
- Resolutions
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Date Council Text 20.04.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf 05.10.1999 2 Zustimmung 08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Im <b>Nationalrat</b> empfahl Andreas Gross (S, ZH) namens der Kommission die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Staatspolitische Kommission hatte die Initiative mit 18 zu 0 Stimmen abgelehnt. Eine weitere Verkürzung der Behandlungsfrist würde den produktiven Kern von Volksinitiativen zerstören, indem eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Anliegen der Initianten gar nicht mehr möglich wäre. Anton Schaller (U, ZH) beantragte, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. In der Diskussion lehnten mit Ausnahme der Sprecher der Freiheits-Partei alle Fraktionssprecher die von der Firma Denner patronierte Initiative ab. Bundesrat Arnold Koller betonte, dass eine Annahme der Initiative eine massive Verschlechterung der Qualität von Entscheidungsprozessen zur Folge hätte. Bei den folgenden Abstimmungen wurde der Rückweisungsantrag Schaller mit 138 zu 10 Stimmen verworfen. Mit 124 zu 21 Stimmen beschloss der Rat, Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. In der Gesamtabstimmung wurde der entsprechende Bundesbeschluss mit 131 zu 15 Stimmen genehmigt.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte Vreni Spoerry (R, ZH) namens der Kommission Ablehnung ohne Gegenvorschlag. Sie wies darauf hin, dass offensichtlich ein Unbehagen über die langen Behandlungsfristen von Volksinitiativen besteht. Bereits ist eine neue Initiative angekündigt worden, die verlangt, dass die Volksabstimmung bereits sechs Monate nach der Einreichung angesetzt werden soll. Bundesrat und Parlament hätten jedoch das Problem erkannt und seien tätig geworden. Die neuen Regelungen stellten eine raschere Behandlung sicher. Zudem sei die Volksinitiative inhaltlich falsch; es sei kein Schutz für die Initianten, wenn der Bundesrat und das Parlament nicht mehr genügend Zeit hätten, sich mit der Initiative auseinanderzusetzen und allenfalls Mittel und Wege zu finden, um die Anliegen der Initianten umzusetzen. Maximilian Reimann (V, AG) hatte sich in der Kommission als einziger der Stimme enthalten. Dies sei ein Zeichen des Protests gegenüber dem Ist-Zustand. Das Volksbegehren sei jedoch durch die neue Regelung überholt. Bundesrätin Ruth Metzler verwies ebenfalls auf die neue Regelung. Auch der Bundesrat stelle sich gegen die Initiative, da sie die Kurzatmigkeit fördern würde. Die Möglichkeit, indirekte Gegenentwürfe zu erarbeiten, würde erschwert. Der Rat empfahl mit 36 zu 0 Stimmen die Ablehnung der Initiative.</p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 12. März 2000 mit 70,0 Prozent Nein-Stimmen und allen Ständen abgelehnt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 08:05