Aufnahme von Bundesanleihen und Ă„nderung des Finanzhaushaltgesetzes
Details
- ID
- 19980068
- Title
- Aufnahme von Bundesanleihen und Änderung des Finanzhaushaltgesetzes
- Description
- Botschaft vom 18. November 1998 zu einem Bundesbeschluss über die Aufnahme von Bundesanleihen und über die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes
- InitialSituation
- <p>Gemäss Artikel 85 Ziffer 10 der geltenden Bundesverfassung fallen Beschlüsse über die Aufnahme von Anleihen in den Geschäftskreis der Bundesversammlung. Bisher haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode zur Aufnahme von Anleihen ermächtigt, letztmals mit Bundesbeschluss vom 22. Juni 1995 für die Dauer der Legislaturperiode 1995-1999. Dieses Verfahren hat sich bewährt; es entspricht der Praxis, die seit dem Ersten Weltkrieg befolgt wird. Aus diesem Grunde unterbreitet der Bundesrat den Entwurf eines Bundesbeschlusses, welcher den Bundesrat wie bisher ermächtigen soll, während der Legislaturperiode 1999-2003 Anleihen aufzunehmen. Die Tresorerie- und Kapitalmarktlage sind unvorhersehbaren Veränderungen unterworfen, die ein rasches Handeln des Bundesrates erfordern.</p><p>In der Nachführung der Bundesverfassung wird die Beschlussfassung zur Annahme von Anleihen nicht mehr aufgeführt. Somit muss diese Kompetenz im Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt geregelt werden. Der Bundesrat unterbreitet einen Entwurf zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (SR 611.0; FHG). Mit Inkrafttreten des revidierten FHG wird der Bundesbeschluss über die Delegation der Kompetenz zur Aufnahme von Anleihen an den Bundesrat gegenstandslos.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. November 1998 zu einem Bundesbeschluss über die Aufnahme von Bundesanleihen und über die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Aufnahme von Bundesanleihen
- Resolutions
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Date Council Text 16.03.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf 01.06.1999 2 Zustimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
- Resolutions
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Date Council Text 16.03.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf 01.06.1999 2 Abweichung 15.06.1999 1 Zustimmung 18.06.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.06.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte gemäss Antrag der Kommission diskussionslos und einstimmig dem Bundesbeschluss und der Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte die Kommission zwei Änderungen betreffend das Finanzhaushaltgesetz (Art. 36a), welche die Kompetenz für Bundesanleihen nicht an die Eidgenössische Finanzverwaltung, sondern an den Bundesrat delegieren möchte und eine dezidierte Rechenschaftsablage verlangt. Der Rat stimmte einstimmig diesen Anträgen zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich in der Differenzbereinigung stillschweigend dem Ständerat an.</p>
- Updated
- 10.04.2024 08:40