Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003
Details
- ID
- 19980070
- Title
- Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003
- Description
- Botschaft vom 25. November 1998 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003
- InitialSituation
- <p>Mit der Botschaft werden die Zahlungsrahmen und die Verpflichtungskredite für die Jahre 2000 bis 2003 für den Politikbereich Bildung, Forschung und Technologie unterbreitet. Die Zusammenfassung in einer Botschaft entspricht dem im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform vom Bundesrat gefällten Entscheid, im Interesse einer kohärenten Ausgestaltung der Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik eine zentrale Leistungs- und Ressourcenplanung vorzunehmen.</p><p>Gleichzeitig enthält die Botschaft den Entwurf für ein revidiertes Hochschulförderungsgesetz sowie Anträge für Ergänzungen zum Forschungsgesetz und zum Fachhochschulgesetz.</p><p>Erstmals werden die Kreditanträge für den Politikbereich Bildung, Forschung und Technologie gemeinsam unterbreitet. Die Botschaft enthält eine Darstellung der Ziele und Massnahmen der Bundespolitik auf dem Gebiete der Forschungs- und Technologieförderung sowie im Bereiche der tertiären Bildung. Neu ist die Berufsbildung in die Gesamtstrategie einbezogen. Ebenfalls werden die Forschungskonzepte der verschiedenen Bundesämter (Ressortforschung), geordnet nach Politikbereichen, unterbreitet.</p><p>Die Revision des Hochschulförderungsgesetzes soll bessere Voraussetzungen schaffen für eine partnerschaftlich abgestimmte Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im tertiären Bildungsbereich. Sie sieht insbesondere ein gemeinsames strategisches Organ von Bund und Kantonen in Form einer Schweizerischen Universitätskonferenz mit sektorieller Kompetenz für bindende Entscheide vor. Ferner wird ein Wechsel von der aufwandorientierten zu einer stärker leistungsbezogenen Bemessung der Grundbeiträge vorgeschlagen sowie die Einführung von projektgebundenen Beiträgen zur Förderung von Innovationen und Kooperation unter den Universitäten.</p><p>Die Teilrevision des Forschungsgesetzes beinhaltet Vereinfachungen in den administrativen Abläufen und bringt Verbesserungen durch eine Klärung der Rolle der verschiedenen Organe. Die Kompetenzen des Wissenschaftsrates werden teilweise neu gefasst. Er wird zum Wissenschafts- und Technologierat. Ferner soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden für Beiträge an die Stiftung "Wissenschaft und Gesellschaft". Geregelt werden sollen nach amerikanischem Vorbild die Rechte für das geistige Eigentum bei bundesunterstützten Forschungsvorhaben.</p><p>Die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes bezweckt, den Prozess des Aufbaus von sieben Fachhochschulen mit klaren, qualitativ ausgerichteten Vorhaben zu unterstützen. Mit der beantragten Einführung einer teilweise leistungsbezogenen Subventionierung werden die Subventionsbedingungen für Fachhochschulen denjenigen für universitäre Hochschulen angeglichen, was eine kohärente Hochschulpolitik erleichtert. Die Rechte für das geistige Eigentum werden in Analogie zur Revision des Forschungsgesetzes neu geregelt.</p><p>Dem Parlament werden insgesamt 9 Kreditbeschlüsse mit einem Gesamtbetrag für die Beitragsperiode 2000-2003 von 6'782,6 Millionen Franken zur Genehmigung unterbreitet.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 25. November 1998 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2000-2003
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 23.09.1999 1 Abweichung 28.09.1999 2 Zustimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Kredite des Bundes nach den Artikeln 6 und 16 des Forschungsgesetzes für die Jahre 2000-2003
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 23.09.1999 1 Abweichung 28.09.1999 2 Zustimmung 03.11.1999 0
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA, IMS) in den Jahren 2000-2003
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 22.09.1999 1 Zustimmung
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- Number
- 4
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der projektweisen Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2000-2003 und über die Finanzierung der Zusammenarbeit im Bereich COST
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 23.09.1999 1 Zustimmung
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- Number
- 5
- Text
- Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 2000-2003 (zehnte Beitragsperiode)
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 27.09.1999 1 Abweichung 28.09.1999 2 Art. 2, Abs. 2 wird an die Kommission zurückgewiesen. 04.10.1999 2 Abweichung 06.10.1999 1 Abweichung 07.10.1999 2 Abweichung 07.10.1999 1 Zustimmung 03.11.1999 0
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- Number
- 6
- Text
- Bundesbeschluss über projektgebundene Beiträge zugunsten der Universitäten und Institutionen in den Jahren 2000 bis 2003
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 27.09.1999 1 Zustimmung 03.11.1999 0
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- Number
- 7
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2000-2003
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 22.09.1999 1 Zustimmung 03.11.1999 2 Gleichzeitig wie die Änderung vom 08.10.1999 des BG über die Fachhochschulen in der Amtlichen Sammlung erscheint, wird dieser Beschluss im Bundesblatt veröffentlicht.
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- Number
- 8
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung (Bereich Betriebsbeiträge) in den Jahren 2000-2003
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 22.09.1999 1 Zustimmung
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- Number
- 9
- Text
- Bundesbeschluss über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 27.09.1999 1 Zustimmung 08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 10
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Übergangsmassnahmen zur Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU und über die Finanzierung der Beteiligung an Aktionen der multilateralen wissenschaftlichen Zusammenarbeit im Bildungsbereich in den Jahren 2000-2003
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 27.09.1999 1 Zustimmung
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- Number
- 11
- Text
- Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz, UFG)
- Resolutions
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Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 23.09.1999 1 Abweichung 28.09.1999 2 Abweichung 29.09.1999 1 Abweichung 04.10.1999 2 Zustimmung 08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 12
- Text
- Bundesgesetz über die Forschung (Forschungsgesetz, FG)
- Resolutions
-
Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 23.09.1999 1 Abweichung 28.09.1999 2 Zustimmung 08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 13
- Text
- Bundesgesetz über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG)
- Resolutions
-
Date Council Text 21.04.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 22.09.1999 1 Zustimmung 08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <table><tr><td valign="TOP"><p>SR</p></td><td valign="TOP"><p>21.04.1999</p></td><td valign="TOP"><p>AB 309, 324, 343</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p>NR</p></td><td valign="TOP"><p>22/23/27.09.1999</p></td><td valign="TOP"><p>AB 1725, 1764, 1801</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p>SR</p></td><td valign="TOP"><p>28.09.1999</p></td><td valign="TOP"><p>AB 823</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p>NR</p></td><td valign="TOP"><p>29.09.1999</p></td><td valign="TOP"><p>AB 1911</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p>SR</p></td><td valign="TOP"><p>04.10.1999</p></td><td valign="TOP"><p>AB 870</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p>NR</p></td><td valign="TOP"><p>06/07.10.1999</p></td><td valign="TOP"><p>AB 2078, 2144</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p>SR</p></td><td valign="TOP"><p>07.10.1999</p></td><td valign="TOP"><p>AB 966</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p>SR / NR</p></td><td valign="TOP"><p>08.10.1999</p></td><td valign="TOP"><p>Schlussabstimmungen: 9. 45:0 / 180:6</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p></p></td><td valign="TOP"><p></p></td><td valign="TOP"><p>11. 45:0 / 191:1 </p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p></p></td><td valign="TOP"><p></p></td><td valign="TOP"><p>12. 45:0 / 192:0</p></td></tr><tr><td valign="TOP"><p></p></td><td valign="TOP"><p></p></td><td valign="TOP"><p>13. 45:0 / 194:0</p></td></tr></table><p> Der <b>Ständerat</b> als Erstrat hat das Gesamtpaket zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie oppositionslos verabschiedet. Im Unterschied zum Bundesrat sprach sich jedoch der Ständerat anstelle des Universitätsgesetzes für eine auf acht Jahre befristete Übergangslösung für den Hochschulbereich aus. Damit soll der Druck aufrechterhalten werden, auf dem Wege der Verfassungsänderung die Bundeskompetenzen für die Hochschulpolitik zu stärken. </p><p>Die Stossrichtung der bundesrätlichen Sammelbotschaft, alle Anstrengungen des Bundes zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie zusammenzufassen, wie insbesondere die Verwirklichung der Einheit des Tertiärbereichs im Rahmen eines kooperativen schweizerischen Hochschulnetzwerks, wurde in der allgemeinen Diskussion begrüsst. Auf ein positives Echo stiessen auch die übrigen Neuerungen, wie der Einbau einer verstärkt wettbewerbsorientierten Anreizstruktur durch den Übergang von der aufwand- zur leistungsbezogenen staatlichen Hochschulfinanzierung und der Aufbau eines schweizerischen Innovationsnetzes an den Hochschulen mit dem Ziel, Forschungsresultate rascher und besser zu verwerten. Insgesamt war man jedoch der Meinung, dass für die Reformansätze in der Botschaft die bestehende Verfassungsgrundlage unzureichend sei, weshalb vorläufig bis zur Realisierung eines Hochschulartikels für eine umfassende Hochschulpolitik eine blosse Übergangslösung für den Hochschulbereich anzustreben sei.</p><p>Im Zentrum der Detailberatung stand der von der Kommission präsentierte befristete Universitätsförderungsbeschluss, mit dem analog dem bundesrätlichen Gesetzesvorschlag bessere institutionelle und rechtliche Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unter den Hochschulinstitutionen geschaffen werden sollen. Die Zusammensetzung der hierfür vorgesehenen schweizerischen Universitätskonferenz soll dabei im Unterschied zum Bundesrat nicht über eine Zusammenarbeitsvereinbarung geregelt, sondern direkt im Gesetz festgeschrieben werden. Dementsprechend erhält dieses Gremium zwei Bundesvertreter, je einen Vertreter der Universitätskantone und zwei Vertreter der Nichtuniversitätskantone. Ein Minderheitsantrag, dass in diesem Gremium auch die Wirtschaft vertreten sein müsse, wurde mit 27 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Ständeräte befand, die Universitätskonferenz sei ein politisches Organ und als solches für die Finanzierung der Hochschulen zuständig. Es genüge, wenn die Wirtschaft in den Konsul-tationsprozess eingebettet sei. In Übereinstimmung mit seiner Kommission verzichtete dann der Ständerat auf das neu vorgeschlagene Institut für Qualitätssicherung. Neu sollen die Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen teilweise leistungsbezogen bemessen werden. In der Gesamtabstimmung passierte der neue Universitätsförderungsbeschluss mit 33 zu 0 Stimmen. Die Kommissionsmotion für einen Hochschulartikel in der Verfassung, der es dem Bund zusammen mit den Kantonen ermöglichen soll, eine umfassende schweizerische Hochschulpolitik zu führen und gestützt darauf für alle Anstalten verbindliche Regeln aufstellen zu können, wurde stillschweigend überwiesen. Die Revision des Forschungs- und des Fachhochschulgesetzes sowie die neun Kreditbeschlüsse mit einem Volumen von 6,8 Milliarden Franken wurden oppositionslos genehmigt. </p><p>Nach dem Ständerat stimmte auch der <b>Nationalrat</b> dem Gesamtpaket zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie für die Jahre 2000-2003 grösstenteils zu. Zur Erreichung des ersten Ziels, d.h. der Verwirklichung einer einheitlichen Politik im tertiären Bildungsbereich, soll ein Rahmenkredit von 6,8 Milliarden Franken gesprochen und eine neue Gesetzesgrundlage (u.a. ein befristeter Universitätsförderungsbeschluss) geschaffen werden. Der Nationalrat stimmte auch der Ständeratsmotion zu, welche einen neuen Hochschulartikel in der Verfassung verlangt. Differenzen gab es nur in Bezug auf die Höhe des Kreditrahmens. Eintreten blieb unbestritten.</p><p>Beim Universitätsförderungsbeschluss folgte der Nationalrat weitgehend den Beschlüssen des Erstrates. Demzufolge soll die Zusammensetzung der Universitätskonferenz direkt im Gesetz geregelt werden. Ein Minderheitsantrag, dass in diesem Gremium auch die Wirtschaft vertreten sein müsse, blieb auch im Nationalrat ohne Erfolg. Im Gegensatz zum Erstrat beschloss aber der Nationalrat, dass die Universitätskonferenz zu wichtigen Fragen nicht nur Fachkräfte der Hochschulen und der Wirtschaft, sondern auch Vertreter der Gesellschaft im Allgemeinen zu konsultieren habe (61 zu 50 Stimmen). In der Gesamtabstimmung wurde der neue Universitätsbeschluss mit 113 zu 0 Stimmen angenommen. Ebenfalls ohne Gegenstimme passierte die Teilrevision des Forschungs- und Fachhochschulgesetzes. In diesem Zusammenhang überwies der Nationalrat eine Kommissionsmotion, die vom Bundesrat eine weitere Revision des Gesetzes verlangt, um im Sinne des neuen Verfassungsartikels die Fachhochschulen im gesamten beruflichen Bereich zu regeln. Abgelehnt wurde ein Antrag der Sozialdemokraten, der die Kredite für die Forschungsförderung des Bundes aufstocken wollte.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurden die neun Kreditbeschlüsse der Sammelvorlage über Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 oppositionslos genehmigt. Ebenfalls angenommen wurde ein zusätzlicher Kredit von 35 Millionen Franken für die Ausbildung der doppelten Maturajahrgänge. In der Kommission wollte eine linke Minderheit den Zahlungsrahmen für die Grundbeiträge des Bundes an die Universitäten um 140 Millionen auf insgesamt 1'756 Millionen Franken aufstocken. Der Nationalrat lehnte diesen Antrag insbesondere mit Rücksicht auf die Finanzlage des Bundes mit 77 zu 64 Stimmen ab. Mit 99 zu 26 Stimmen angenommen wurde hingegen ein Einzelantrag, wonach die Bundesbeiträge zugunsten der Universitäten nicht wie üblich in den Folgejahren, sondern neu im selben Jahr auszuzahlen seien.</p><p>Wie Bundespräsidentin Ruth Dreifuss im Differenzbereinigungsverfahren vor dem <b>Ständerat</b> geltend machte, hätte dieser Systemwechsel zur Folge, dass der Bund im Jahre 2000 zweimal 380 Millionen Franken auszahlen müsste. Der Ständerat beschloss hierauf, diese Frage nochmals in der Kommission prüfen zu lassen. Dem einmaligen Sonderbeitrag von 35 Millionen Franken zur Bewältigung der doppelten Maturajahrgänge stimmte er schliesslich ebenfalls zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte bei der Auszahlung der Bundesbeiträge an die Universitäten schliesslich dem Ständerat und hielt am heutigen System fest</p>
- Updated
- 10.04.2024 14:55