Dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
Details
- ID
- 19980077
- Title
- Dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
- Description
- Botschaft vom 14. Dezember 1998 für einen Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
- InitialSituation
- <p>Im Sommer 1997 verlangten die schweizerischen Banken und die Schweizer Börse (SWX) die Abschaffung der Umsatzabgabe.</p><p>Nach verschiedenen Gesprächen mit den Banken und der SWX setzte der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes im April 1998 eine gemischte Arbeitsgruppe ein. Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, aufzuzeigen, inwiefern sich die Situation seit der am 1. April 1993 in Kraft getretenen Revision des Stempelgesetzes verändert hat. Gleichzeitig hatte die Arbeitsgruppe zu evaluieren, welche Geschäfte ins Ausland abwandern könnten. Sie hatte insbesondere zu prüfen, wo und weshalb aufgrund des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel und der darin vorgesehenen Remote membership ein Handlungsbedarf besteht.</p><p>Die erwähnte Arbeitsgruppe ist zum Schluss gelangt, dass tatsächlich eine Gefährdung des Finanzplatzes Schweiz einzutreten droht, wenn im Bereich der börsenrechtlichen Neuerung, auch ausländische Mitglieder an schweizerischen Börsen zuzulassen, nichts unternommen wird. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe geht dahin, hier Chancengleichheit zwischen ausländischen und inländischen Mitgliedern der SWX zu schaffen. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll dafür gesorgt werden, dass die ausländischen Mitglieder der SWX steuerlich gleich behandelt werden wie die inländischen Mitglieder.</p><p>Der Handel mit Euro-Obligationen befindet sich heute im Ausland, obschon die schweizerischen Banken durchaus in der Lage wären, diesen Handel über die Schweiz abzuwickeln. Um diese Geschäfte in die Schweiz zu holen, soll die Umsatzabgabe in diesem Bereich abgeschafft werden, soweit sie auf ausländische Kunden entfällt.</p><p>Schliesslich zeigt sich auch, dass die Abwicklung von Optionsgeschäften über die neue, in Deutschland domizilierte Börse Eurex ohne Änderung der gesetzlichen Grundlagen dazu führen würde, dass auf derselben Titellieferung nicht nur maximal eine, sondern zwei ganze Umsatzabgaben anfielen. Mit dieser Vorlage soll eine solche Doppelbesteuerung verhindert werden.</p><p>Die mit der Vorlage verbundenen Ausfälle machen rund 20 Millionen Franken aus. Sie halten sich im Streubereich der heutigen Erträge der Umsatzabgabe.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 14. Dezember 1998 für einen Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
- Resolutions
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Date Council Text 03.03.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 15.03.1999 1 Zustimmung 16.03.1999 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 16.03.1999 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 19.03.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.03.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Im <b>Ständerat</b> war die Vorlage unbestritten. Der Rat stimmte den dringlichen Massnahmen mit den Änderungen der Kommission einstimmig zu und überwies die Motion der Kommission (99.3008), die eine Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen mit einer entsprechenden Änderung des Stempelsteuergesetzes verlangt.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich nach kurzer Diskussion der Fassung des Ständerates an. Die rechte Ratsseite plädierte dabei für die künftige Abschaffung des Börsenstempels; man müsse alles daransetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Börsenplatzes Schweiz zu erhalten. Von linker und grüner Seite wurde es begrüsst, dass der Bundesrat dem Druck der Banken zur Abschaffung des Börsenstempel nicht nachgegeben habe. Der Rat überwies eine Motion der Kommission (99.3012); die den gleichen Wortlaut hat wie die vom Ständerat überwiesene Motion.</p>
- Updated
- 10.04.2024 12:02