Einigungsverfahren beim Voranschlag
Details
- ID
- 19980404
- Title
- Einigungsverfahren beim Voranschlag
- Description
- InitialSituation
- <p>Das Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) (SR 171.11) regelt in den Artikeln 16-21 das Verfahren der Differenzbereinigung bei Ratsgeschäften. Bestehen nach drei Beratungen in jedem Rat Differenzen, so entsenden die Kommissionen beider Räte je 13 Mitglieder in die Einigungskonferenz. Diese hat eine Verständigungslösung zu suchen. Kommt eine Einigung zustande, so geht der Einigungsantrag zunächst an den Rat, dem die Erstbehandlung der Vorlage zustand, und, nachdem dieser Rat Beschluss gefasst hat, an den andern Rat. Wird der Einigungsantrag in einem oder in beiden Räten verworfen, so gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen und wird von der Geschäftsliste gestrichen.</p><p>Bei der Beratung des Voranschlags waren im Dezember 1992 und 1997 Einigungskonferenzen nötig. Während dieser Einigungskonferenzen und den anschliessenden Ratsverhandlungen wurde die Frage diskutiert, ob Artikel 19 bzw. Artikel 20 Absatz 3, wonach bei einer Nichteinigung bzw. Ablehnung des Einigungsantrags die Vorlage von der Geschäftsliste zu streichen sei, auch beim Voranschlag zu gelten hätte.</p><p>In Anbetracht der fehlenden Rechtsgrundlage bei Ablehnung des Antrags der Einigungskonferenz während der Budgetbereinigung schlägt die Kommission vor, die Gesetzeslücke im GVG zu schliessen. Beim Scheitern eines Einigungsantrags gilt künftig der in der dritten Beratungsrunde beschlossene tiefere Betrag oder Personalbestand als definitiver Beschluss.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) Einigungsverfahren beim Voranschlag
- Resolutions
-
Date Council Text 29.04.1998 1 Beschluss gemäss Entwurf 09.06.1998 2 Zustimmung 26.06.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.06.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p><b>Beide Räte</b> stimmten der Änderung diskussionslos zu.</p>
- Updated
- 10.04.2024 14:15