Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Details

ID
19980418
Title
Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament
Description
InitialSituation
<p>Diese parlamentarische Initiative (98.418) verlangt im Hinblick auf eine vermehrte Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik, wie sie in der neuen Bundesverfassung und in Artikel 47 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 verankert ist, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament genehmigt werden. Bisher konnte der Bundesrat in eigener Kompetenz über die Teilnahme der Schweiz an diesen Kapitalerhöhungen entscheiden.</p><p>Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods vom 4. Oktober 1991 (Mitwirkungsgesetz; SR 979.1) war er einzig verpflichtet, die Bundesversammlung vorgängig darüber zu informieren. Fortan soll der Bundesrat das Parlament nicht mehr bloss informieren, sondern auch dessen Genehmigung einholen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.1999 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.2000 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    07.06.2001 2 Zustimmung
    22.06.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.06.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Mit 56 zu 55 Stimmen folgte der <b>Nationalrat</b> der Mehrheit der Kommission und beschloss der Initiative Folge zu geben. </p><p>Bei der Beratung der Gesetzesvorlage gab es im <b>Nationalrat </b>keine Opposition. Auch Bundesrat Villiger erklärt sich mit dem Antrag der Kommission einverstanden. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 134 zu 1 Stimmen angenommen.</p><p>Auch der <b>Ständerat</b> schloss sich einstimmig der Vorlage an.</p>
Updated
10.04.2024 18:52

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