Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament
Details
- ID
- 19980418
- Title
- Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament
- Description
- InitialSituation
- <p>Diese parlamentarische Initiative (98.418) verlangt im Hinblick auf eine vermehrte Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik, wie sie in der neuen Bundesverfassung und in Artikel 47 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 verankert ist, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament genehmigt werden. Bisher konnte der Bundesrat in eigener Kompetenz über die Teilnahme der Schweiz an diesen Kapitalerhöhungen entscheiden.</p><p>Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods vom 4. Oktober 1991 (Mitwirkungsgesetz; SR 979.1) war er einzig verpflichtet, die Bundesversammlung vorgängig darüber zu informieren. Fortan soll der Bundesrat das Parlament nicht mehr bloss informieren, sondern auch dessen Genehmigung einholen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 03.06.1999 1 Folge gegeben
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2000 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission. 07.06.2001 2 Zustimmung 22.06.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.06.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Mit 56 zu 55 Stimmen folgte der <b>Nationalrat</b> der Mehrheit der Kommission und beschloss der Initiative Folge zu geben. </p><p>Bei der Beratung der Gesetzesvorlage gab es im <b>Nationalrat </b>keine Opposition. Auch Bundesrat Villiger erklärt sich mit dem Antrag der Kommission einverstanden. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 134 zu 1 Stimmen angenommen.</p><p>Auch der <b>Ständerat</b> schloss sich einstimmig der Vorlage an.</p>
- Updated
- 10.04.2024 18:52