Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte

Details

ID
19980454
Title
Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte
Description
InitialSituation
<p>Das am 1. August 2000 in Kraft getretene revidierte Arbeitsgesetz regelt den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in öffentlichen und privaten Betrieben, dazu gehört insbesondere die Regelung der Arbeits- und Ruhezeit sowie des Gesundheitsschutzes. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b. ArG legt dabei die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 50 Stunden fest. Anders als beim Gesundheitsschutz (Art. 3a Bst. c) sind die Vorschriften dieses Gesetzes zur Arbeits- und Ruhezeit jedoch ausdrücklich nicht auf die Assistenzärzte anwendbar (Ausnahmebestimmung in Art. 3 Bst. e). Die entsprechenden Regelungen für die Assistenzärzte in den Kantonen sind sehr unterschiedlich. </p><p>Unter diesen Voraussetzungen können die Arbeitszeiten der Assistenzärztinnen und -ärzte bis 100 Stunden in der Woche oder 30 Stunden am Stück betragen. Derartige Arbeitszeitbelastungen stellen eine Gefahr in Bezug auf die Sicherheit der medizinischen Leistungen dar. Andere Berufsgattungen mit ähnlichen Risikopotentialen wie Chauffeure und Piloten kennen detaillierte Ausführungsbestimmungen, was Ruhezeiten und Maximalarbeitszeiten betrifft. </p><p>Nationalrat Marc F. Suter (R, BE)reichte am 18. Dezember 1998 eine parlamentarische Initiative ein, welche die Unterstellung der Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz und dessen Arbeits- und Ruhezeitregelungen verlangt. Nicht zuletzt geht es bei dieser Unterstellung unter die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes auch um die Gesundheit der Assistenzärzte selber.</p><p>Angesichts der komplexen Organisationsstrukturen der Spitäler und des Zusammenhangs mit anderen Reformen soll den Kantonen bis zum Inkrafttreten der Revision eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2005 eingeräumt werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    04.10.1999 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.06.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission.
    14.03.2002 2 Zustimmung
    22.03.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> entschied auf Antrag der vorberatenden Kommission, der parlamentarischen Initiative Suter Folge zu geben. Die Kommission war wie der Initiant der Ansicht, dass die derzeitige Arbeitssituation der Assistenzärzte nicht mehr tragbar ist und sich daher eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz aufdrängt, um einen minimalen Schutz zu gewährleisten. </p><p>In der zweiten Phase der Behandlung dieses Geschäftes begründete Guido Zäch (C, AG) im Namen der Kommissionsmehrheit, weshalb die Assistenzärzte aus der Ausnahmeklausel des Arbeitsgesetzes zu streichen seien. Er veranschaulichte die Thematik mit der einleitenden Frage: "Würden Sie sich in ein Flugzeug setzen, dessen Pilot schon seit zwanzig Stunden ohne Ruhepause im Einsatz ist?" Genau diese Situation gebe es heute in Operationssälen. Die Kostenfolge der Gesetzesänderung sei beherrschbar, da die Spitäler mit der Übergangsfrist genügend Zeit hätten, ihre Strukturen und Abläufe zu rationalisieren. Unterstützt wurde die 50-Stunden-Woche für Assistenzärzte von den Fraktionen der SP und der Grünen sowie einer Mehrheit der CVP-Fraktion. Auch Bundesrat Pascal Couchepin plädierte für eine verkürzte Arbeitszeit: Die Tätigkeit von Assistenzärzten sei heute vor allem Arbeit und nur zu einem kleinen Teil Ausbildung. Es sei deshalb nicht mehr gerechtfertigt, sie von den Regeln des Arbeitsgesetzes auszunehmen. Eine Mehrheit der FDP- und der SVP-Fraktion wandte sich gegen die Revision. Christine Egerszegi (R, AG) argumentierte mit der grossen Flexibilität der jetzigen Regelung, welche für Assistenzärzte in Ausbildung notwendig sei. Zudem würde eine Arbeitszeitreduktion grosse Kosten für die Kantone auslösen. Gegen die beschriebenen menschenunwürdigen Arbeitssituationen müssten Kantone und Spitäler und nicht der Bund vorgehen. Der Nationalrat stimmte der Revision mit 109 zu 62 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte Christiane Langenberger (R, VD) namens der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Eintreten und Zustimmung zur Vorlage. Die bestehende chronische Überlastung der Assistenzärzte in den Spitälern sei nicht förderlich für die Qualität der medizinischen Leistung und der Ausbildung. Einige Kantone hätten schon von sich aus Verbesserungen gemäss der Vorlage vorgenommen, während viele noch nichts unternommen hätten. Michèle Berger (R, NE) bekämpfte die Revision mit einem Nichteintretensantrag. Die Folgekosten für die Kantone seien nicht tragbar, zudem sei bei einer Arbeit, bei der auch Notfälle behandelt werden müssten, eine strikte Stundenzahl nicht anwendbar, argumentierte sie. Nach Ansicht von Bruno Frick (C, SZ) hielten sich die Kosten für die Kantone jedoch in Grenzen. Christiane Brunner (S, GE) gab zu bedenken, dass die Gesundheit der Patienten bei übermüdeten Assistenzärzten gefährdet sei. Der Ständerat verwarf den Nichteintretensantrag mit 20 zu 12 Stimmen und stimmte der Vorlage mit 21 zu 11 Stimmen zu. </p>
Updated
10.04.2024 18:45

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