Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz. Änderung
Details
- ID
- 19990007
- Title
- Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 24. Februar 1999 zum Bundesbeschluss über Massnahmen zur Bereinigung und Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung und zur Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG)
- InitialSituation
- <p>Am 4. Oktober 1974 verabschiedeten die eidgenössischen Räte - gestützt auf Artikel 34sexies der Bundesverfassung - das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG; SR 843). Es trat am 1. Januar 1975 in Kraft. Mit dem WEG sollen die allgemeinen Voraussetzungen für den Wohnungsbauverbessert sowie die Bereitstellung preisgünstiger Mietwohnungen und der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden. Hilfen sind nicht rückzahlbare Bundesbeiträge zur Verbilligung der Wohnkosten für wirtschaftlich schwache Haushalte<b>, </b>rückzahlbare Bundesbeiträge in Form von Vorschüssen und Darlehen sowie Bürgschaften und Schuldverpflichtungen.</p><p>Bis anfangs der Neunzigerjahre war die Situation im Wohnungswesen von einem starken Nachfrageüberhang, überhitzten Bau- und Bodenmärktensowie steigenden Wohnkosten geprägt. Seither hat sich das Blatt grundlegendgewendet. Ende 1998 beliefen sich die bisher entstandenen Verluste aus dem WEG-Vollzug auf rund 270 Millionen Franken. Davon entfielen rund 90 Prozent auf die Honorierung von Garantieverpflichtungen (Bürgschaften und Schuldverpflichtungen) und der Rest auf Darlehen und Beteiligungen.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft vom 19. Februar 1997 (BBI 1997 II, 769) festgestellt, dass für die Bereinigung der Altlasten und zur Minderung künftiger Verluste eine Sonderlösung notwendig ist.</p><p>Für die Deckung der Verluste aus Garantieleistungen sind Zahlungskredite bereitzustellen. Auch sind Massnahmen vorgesehen, mit denen sich die Verluste und künftigen Zahlungsrisiken des Bundes so weit als möglich reduzieren lassen. Nur diese sind direkter Gegenstand des beantragten Kreditbeschlusses. Für diese Massnahmen werden folgende Mittel beantragt:</p><p>Erhöhung der laufenden Rahmenkredite um:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 140 Millionen Franken für rückzahlbare Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger zur Ablösung verbürgter Hypotheken Not leidender Objekte;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 100 Millionen Franken für die Aufstockung der Beteiligung an der Sapomp AG, die als Auffanggesellschaft des Bundes für Not leidende WEG-Objekte fungiert.</p></td></tr></table><p>Belastung der Bestandesrechnung des Bundes mit: maximal 1400 Millionen Franken, mit denen vom Bund per 31. Dezember 2000 die Grundverbilligungsvorschüsse für Mietwohnungen übernommen werden sollen, die bisher in seinem Auftrag von den Banken gewährt wurden.</p><p>Darüber hinaus sind zur Sanierung flankierende Änderungen am Gesetz notwendig. Sie betreffen die Verzinsung und vorzeitige Abschreibung der Vorschüsse sowie die rechtliche Absicherung der künftigen Ausrichtung der Grundverbilligungsvorschüsse durch den Bund.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 24. Februar 1999 zum Bundesbeschluss über Massnahmen zur Bereinigung und Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung und zur Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz
- Resolutions
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Date Council Text 17.06.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.09.1999 1 Zustimmung 08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung
- Resolutions
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Date Council Text 17.06.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.09.1999 1 Zustimmung 03.11.1999 1
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- Proceedings
- <p> Im <b>Ständerat </b>wurden die Änderungen des Gesetzes und des Bundesbeschlusses ohne Diskussion angenommen. Der <b>Nationalrat</b> nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 139 zu einer Stimme an. Mehrere Ratsmitglieder monierten, dieses Förderungssystem müsse grundlegend revidiert werden.</p>
- Updated
- 10.04.2024 09:56