"Konstruktives Referendum". Volksinitiative

Details

ID
19990021
Title
"Konstruktives Referendum". Volksinitiative
Description
Botschaft vom 1. März 1999 zur Volksinitiative "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag (Konstruktives Referendum)"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag (Konstruktives Referendum)" will ein neues Volksrecht in der Bundesverfassung verankern: Auf Verlangen von 50 000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen soll über den Gegenvorschlag zu einem Bundesgesetz oder einem allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss abgestimmt werden müssen. Die Initiantinnen und Initianten möchten damit den Stimmberechtigten die Möglichkeit einräumen, differenziert zu einer Vorlage Stellung zu nehmen. Das konstruktive Referendum soll ermöglichen, mit einem Gegenvorschlag einzelne Kritikpunkte in einer Vorlage zu verbessern, ohne die gesamte Vorlage zu Fall zu bringen. Damit könne verhindert werden, dass eine Vorlage wegen einzelner, behebbarer Mängel abgelehnt würde.</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag. Seiner Auffassung nach kommen die Neuerungen, welche er für die Verfassungsreform im Rahmen des Reformpakets "Volksrechte" vorgeschlagen hat, den Anliegen der Initiantinnen und Initianten nach differenzierter Stimmabgabe bereits weitgehend entgegen. Diese Neuerungen enthalten zudem keine schwerwiegenden Nachteile wie die vorliegende Initiative. Diese enthält keine Vorkehren, die sicherstellen, dass Gegenentwürfe zu Bundesgesetzen und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen mit der Verfassung und dem Völkerrecht vereinbar sind. Daraus ergäben sich Gefahren für die Kohärenz der Rechtsordnung. Eine Prüfung der Gültigkeit von Gegenentwürfen durch das Parlament ist zwar mit dem Initiativtext nicht unvereinbar, könnte indessen den Gesetzgebungsprozess weiter verlangsamen.</p><p>Das konstruktive Referendum wurde, in etwas anderer Form als in der Initiative vorgeschlagen, kürzlich in den Kantonen Bern und Nidwalden eingeführt. Es bestehen aber noch keine ausreichenden Erfahrungen mit diesem neuen Volksrecht. Dessen Auswirkungen sind sehr schwer abzuschätzen. Bei einer Häufung von Gegenvorschlägen zur gleichen Vorlage und bei einer Kombination des neuen Volksrechts mit dem negierenden Referendum können beträchtliche Abstimmungsprobleme entstehen, die gegebenenfalls mehrere nachfolgende Abstimmungen zur selben Vorlage erforderlich machen. Die Belastung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würde weiter vergrössert.</p><p>Das konstruktive Referendum eröffnet politischen Gruppen die Möglichkeit, Einzelpunkte aus einer vom Parlament verabschiedeten Vorlage auszuwählen und zur Abstimmung zu unterbreiten. Dadurch würde die Ausgleichsfunktion des Parlaments gefährdet. Es würde bei der Wahrnehmung der Aufgabe, unter den wichtigen politischen Kräften des Landes einen Kompromiss zu finden, beeinträchtigt und letztlich an politischer Bedeutung verlieren.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. März 1999 zur Volksinitiative "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag (Konstruktives Referendum)"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag (Konstruktives Referendum)"
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf
    22.03.2000 1 Zustimmung
    24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> plädierte Vreni Spoerry (R, ZH) namens der Staatspolitischen Kommission für ein Nein zur Volksinitiative, die unter anderem vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, von der SPS, der grünen Partei und der EVP unterstützt wird. Die Hauptgründe hierfür waren die zweifelhafte Praktikabilität und die negative Beeinflussung der Konsensfunktion des Parlaments. Mit dem konstruktiven Referendum könnte die Kohärenz der Gesetzgebung gefährdet werden, und verschiedene Gruppierungen könnten zum "Rosinenpicken" verleitet werden. Nicht mit dieser Beurteilung einverstanden waren einzig die Sozialdemokraten. Gian-Reto Plattner (S, BS) wollte das Geschäft an die Kommission zurückweisen mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, und Pierre Aeby (S, FR) stellte den Minderheitsantrag, die Initiative zu unterstützen. Beide Anträge wurden je mit 35 zu 5 Stimmen verworfen.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> stiess das Begehren bei der bürgerlichen Ratsmehrheit auf eine klare Ablehnung. Dorle Vallender (R, AR) erläuterte als Berichterstatterin die Überlegungen der Kommissionsmehrheit. Die Mehrheit befürchtete, dass durch einen oder mehrere Volksvorschläge das vom Parlament geschnürte Gesetzespaket aufgebrochen und beliebig zerpflückt werden könnte. Es würden von diesem Recht einzig die gegenüber dem Entscheid der Parlamentsmehrheit unterlegenen Bürgergruppen Gebrauch machen und profitieren. Zu befürchten sei auch, dass die Stimmberechtigten durch mehrere Gegenvorschläge überfordert würden und dass sich der Gesetzgebungsprozess weiter verlangsamen könnte. Die sozialdemokratische, die grüne und die evangelische und unabhängige Fraktion kämpften für das neue Volksrecht auf verlorenem Posten. Ihre Sprecherinnen und Sprecher sahen in der Initiative eine Chance zur Verfeinerung der direkten Demokratie. Die neuen Möglichkeiten würden den Staatsapparat nicht stärker belasten als das jetzt geltende System. Otto Zwygart (E, BE) wies darauf hin, dass der Kanton Bern mit dem konstruktiven Referendum gute erste Erfahrungen gemacht habe. Bundesrätin Ruth Metzler plädierte für eine Gesamtschau an Stelle eines einseitigen Ausbaus der Volksrechte. Der Bundesrat wolle keinen einseitigen Ausbau, sondern ein ausgewogenes Reformpaket. Hauptgrund für die Ablehnung war auch für Bundesrätin Metzler die Befürchtung, dass einmal geschlossene Kompromisse wieder in Frage gestellt werden könnten.</p>
Updated
10.04.2024 08:45

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