Lärmsanierung der Eisenbahnen

Details

ID
19990024
Title
Lärmsanierung der Eisenbahnen
Description
Botschaft vom 1. März 1999 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
InitialSituation
<p>Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutz-Verordnung verpflichten die Inhaber von übermässig Lärm verursachenden Eisenbahnanlagen Massnahmen zu ergreifen, um die betroffene Bevölkerung vor Lärmbelastungen über den Grenzwerten zu schützen. Zurzeit sind rund 265 000 Personen entlang des schweizerischen Eisenbahnnetzes Lärmbelastungen über den Immissionsgrenzwerten ausgesetzt und haben somit Anrecht auf einen angemessenen Lärmschutz. Bisher haben die sanierungspflichtigen Bahnunternehmen noch kaum Lärmsanierungen am bestehenden Netz vorgenommen.</p><p>Als Lärmsanierungsmassnahmen kommen insbesondere Massnahmen am bestehenden Rollmaterial, Lärmschutzwände als Massnahme auf dem Ausbreitungsweg und Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden in Frage. Das Sanierungskonzept sieht vor, bei Abschluss der Arbeiten (2015) mindestens zwei Drittel der betroffenen Bevölkerung durch Massnahmen ausserhalb der Gebäude zu schützen. Der verbleibende Anteil ungenügend oder nicht geschützter Personen soll durch den Einbau von Schallschutzfenstern geschützt werden können.</p><p>Mit der Annahme des Bundesbeschlusses über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) durch das Schweizer Volk konnte auch die Finanzierung der Lärmsanierungsmassnahmen der Eisenbahnen sichergestellt werden. Ab dem Jahr 2002 sollen für die Lärmsanierung der Eisenbahnen nach einer kurzen Anlaufzeit Beträge von 150 Millionen Franken pro Jahr bereitgestellt werden.</p><p>Die geschätzten Sanierungskosten betragen total 1,854 Milliarden Franken, wobei rund 820 Millionen Franken auf die Sanierung des Rollmaterials, rund 750 Millionen auf die Erstellung von Lärmschutzwänden und rund 120 Millionen auf den Einbau von Schallschutzfenstern entfallen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. März 1999 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
    Resolutions
    Date Council Text
    23.09.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.12.1999 1 Abweichung
    06.03.2000 2 Abweichung
    14.03.2000 1 Zustimmung
    24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen
    Resolutions
    Date Council Text
    23.09.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf
    21.12.1999 1 Abweichung
    06.03.2000 2 Zustimmung
    12.04.2000 1
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat </b>folgte weitgehend der Vorlage des Bundesrates und stimmte dem Bundesbeschluss über die Lärmsanierung sowie dem entsprechenden Finanzierungsbeschluss einstimmig zu. </p><p>Angenommen wurde mit 14 zu 9 Stimmen ein Antrag von Rolf Schweiger (R, ZG). Demgemäss soll es den Grundeigentümern ermöglicht werden, auf bauliche Lärmschutzmassnahmen, insbesondere Lärmschutzwände, zu verzichten. Bundesrat Leuenberger hatte umsonst argumentiert, Lärmschutzwände seien kilometerlange Konzepte und Lösungen, die allen vom Lärm Betroffenen dienten. Knapp abgelehnt wurde ein Antrag von Rolf Büttiker (R, SO), wonach der Bund die Vollzugskosten der Kantone übernehmen sollte.</p><p>Unbestritten war auch im <b>Nationalrat </b>die Dringlichkeit der Lärmsanierung. Eine grössere Diskussion gab es um den Zielwert des bundesrätlichen Sanierungskonzeptes, gemäss dem bei Abschluss der Arbeiten mindestens zwei Drittel der betroffenen Bevölkerung durch Massnahmen ausserhalb der Gebäude (Lärmschutzwände, Rollmaterial) geschützt sein sollen. Zwei Einzelanträge, die den Anteil der durch solche Massnahmen zu schützenden Bevölkerung von zwei Dritteln auf 85 Prozent (Antrag Urs Hofmann - S, AG) bzw. auf 75 Prozent (Antrag Max Binder - V, ZH) erhöhen wollten, wurden abgelehnt. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sanierungsfristen wurden von mehreren Ratsmitgliedern als zu lang kritisiert. Gemäss Bundesrat sollen die technischen Massnahmen bis 2009, die baulichen bis 2015 realisiert sein. </p><p>Namens einer Kommissionminderheit schlug Max Binder (V, ZH) für die Bahnen ein "Bonus-Malus-System" vor. Damit soll beim Deckungsbeitrag für die Benutzung der Schieneninfrastruktur saniertes Rollmaterial entlastet, nichtsanierte Wagen sollen belastet werden. Ulrich Fischer (R, AG) verlangte mit einem Minderheitsantrag, dass nach sechs Jahren auf den Huckepack-Korridoren nur noch lärmsaniertes Rollmaterial verkehren darf. Beide Anträge wurden abgelehnt. </p><p>Erfolg hatte Doris Stump (S, AG) mit ihrem Antrag, ab sofort - und nicht erst ab 2006 - die Sanierung des Rollmaterials mit einem Anreizsystem voranzutreiben. Ihrem Einzelantrag wurde mit 154 zu 6 Stimmen zugestimmt.</p><p>Der <b>Ständerat </b>folgte bis auf eine Differenz dem Nationalrat. Die Kleine Kammer wollte nicht darauf bestehen, dass alle neu hergestellten und in der Schweiz immatrikulierten Güterwagen mit einem lärmarmen Bremssystem ausgerüstet werden müssen. Die Kommission des Ständerates war zum Schluss gekommen, dass eine solche Regelung aufgrund der Beschränkung auf die Schweiz keine genügende Wirksamkeit entfalten könne und diskriminierend wirke. In dieser verbliebenen Differenz folgte der <b>Nationalrat </b>schliesslich dem Ständerat.</p>
Updated
10.04.2024 13:59

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