Völkermord. Übereinkommen
Details
- ID
- 19990033
- Title
- Völkermord. Übereinkommen
- Description
- Botschaft vom 31. März 1999 betreffend das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sowie einer entsprechenden Revision des Strafrechts
- InitialSituation
- <p>Der Bundesrat unterbreitet mit dieser Vorlage das Internationale Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes den eidgenössischen Räten zur Genehmigung. Mit ihren 129 Vertragsstaaten ist die Genozidkonvention eines der breitest akzeptierten internationalen Übereinkommen. Sie verbietet den Völkermord und verpflichtet die Staaten zu dessen Verhinderung und Bestrafung. Der Internationale Gerichtshof und die Staatengemeinschaft anerkennen das Verbot vom Völkermord als völkerrechtliches Gewohnheitsrecht. Ein Abseitsstehen der Schweiz ist namentlich in Anbetracht ihrer aktiven Menschenrechtspolitik nicht länger gerechtfertigt. Zudem ist die Schweiz angesichts der gewohnheitsrechtlichen Geltung der in dem Übereinkommen enthaltenen Normen bereits heute verpflichtet, den Völkermord im Sinne des Übereinkommens unter Strafe zu stellen.</p><p>Um dieser Verpflichtung nachzukommen, schlägt der Bundesrat die Ergänzung des Strafgesetzbuches um eine Bestimmung vor, die den Völkermord verbietet und mit einer angemessenen Strafe bedroht. Der Bundesrat schlägt im Weiteren Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes vor, mit denen die Verfolgung und Beurteilung des Völkermordes der Zuständigkeit der zivilen Bundesgerichtsbarkeit zugewiesen wird.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 31. März 1999 betreffend das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sowie einer entsprechenden Revision des Strafrechts
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
- Resolutions
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Date Council Text 08.12.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf 09.03.2000 2 Zustimmung 12.04.2000 1
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Änderung des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und der Bundesstrafrechtspflege
- Resolutions
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Date Council Text 08.12.1999 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 09.03.2000 2 Zustimmung 24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung 24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>sagte Kommisisonssprecher Hans Zbinden (S, AG), dass es höchste Zeit sei, dass auch die Schweiz die Konvention annehme und das Strafrecht anpasse, damit auch Untaten durch die schweizerische Justiz verfolgt werden können, die im Ausland begangen wurden. Die SVP-Fraktion wollte dazu einen Vorbehalt anbringen: Mutmassliche Völkermörder, die an Friedensverhandlungen teilnehmen, sollten von der Schweiz weder verfolgt noch ausgeliefert werden. Für Ulrich Schlüer (V, ZH) ist dieser Vorbehalt nötig zugunsten einer eigenständigen Politik der Guten Dienste der Schweiz. Bundesrat Joseph Deiss vertrat die Meinung, das der Vorbehalt weder sachlich nötig noch rechtlich möglich sei. Die Schweiz müsse die Genozidkonvention ohne Wenn und Aber ratifizieren. Der Antrag der SVP-Fraktion wurde mit 118 zu 34 Stimmen abgelehnt und die Konvention mit 154 Stimmen und ohne Gegenstimmen genehmigt.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte beiden Vorlagen ohne Gegenstimmen zu. </p>
- Updated
- 10.04.2024 14:10