Schuldenkonsolidierungsabkommen

Details

ID
19990079
Title
Schuldenkonsolidierungsabkommen
Description
Botschaft vom 20. September 1999 über den Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen
InitialSituation
<p>Mit Bundesbeschluss vom 17. März 1966 (AS 1966 893) wurde dem Bundesrat ein erstes Mal die Ermächtigung erteilt, Schuldenkonsolidierungsabkommen abzuschliessen. Diese Ermächtigung wurde per Bundesbeschluss vom 18. März 1970 (AS 1970 1707) bis zum 31. Juli 1980 verlängert, dann mit Bundesbeschluss vom 20. Juni 1980 (SR 946.240.9) bis zum 31. Juli 1990 und schliesslich mit Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1990 (SR 973.20) nochmals bis zum 31. Juli 2000. Die Ermächtigung zum Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen läuft am 31. Juli 2000 aus und muss nun ein weiteres Mal erneuert werden. Diese Ermächtigung ist nach Artikel 163 Absatz 1 der neuen Bundesverfassung eine Rechtsvorschrift zur Gewährung von Ermächtigungen. Deshalb muss die vorgeschlagene Ermächtigung des Bundesrates die Form eines Gesetzes annehmen, das dem fakultativen Referendum untersteht.</p><p>Die Dauer dieser Ermächtigung wird auf 10 Jahre beschränkt, damit nach Ablauf dieser Zeit die Notwendigkeit von Umschuldungen erneut beurteilt werden kann. Diese Umschuldungen verfolgen zwei wesentliche Ziele. Erstens sind sie ein Mittel zur Überwindung von Liquiditätskrisen, indem sie den Schuldnerländern eine Fristverlängerung für die Rückzahlung von fällig gewordenen Forderungen gewähren.</p><p>Zudem ermöglichen sie es, den am stärksten von der Überschuldung betroffenen Ländern eine Schuldenreduktion zu gewähren. Zweitens schützen sich die Gläubiger in einem gewissen Mass gegen Verluste durch Zahlungsunfähigkeit, welche ohne Umschuldungen nicht vermieden werden könnten.</p><p>Dank der Ermächtigung zum Abschluss von entsprechenden Verträgen wird die Schweiz sich ohne Verzug den Umschuldungsaktionen der anderen Gläubigerländer anschliessen können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. September 1999 über den Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen
    Resolutions
    Date Council Text
    16.12.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf
    09.03.2000 1 Zustimmung
    24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten der Vorlage diskussionslos zu.</p>
Updated
10.04.2024 12:04

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