Militärgesetz. Änderung

Details

ID
19990084
Title
Militärgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 27. Oktober 1999 betreffend die Änderung des Militärgesetzes
InitialSituation
<p>Im Bericht der Studienkommission Brunner und in den politischen Leitlinien des Bundesrates, die als Basis zur Ausarbeitung des sicherheitspolitischen Berichts 2000 gedient haben, wurde dargelegt, dass die Schweiz in Zukunft im eigenen Interesse vermehrt die Chancen der internationalen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit wahrnehmen muss. Die neuen Risiken und Probleme, mit denen die Staaten heute konfrontiert sind, können oft nur gemeinsam bewältigt werden. Dies gilt auch für die Schweiz. "Sicherheit durch Kooperation" heisst denn auch die Devise des neuen Sicherheitspolitischen Berichtes, auf den sich die Leitbilder Armee XXI und Bevölkerungsschutz stützen werden.</p><p>Erste Massnahmen, die in diese Richtung zielen, hat der Bundesrat bereits in den vergangenen Jahren getroffen; ein weiterer Schritt soll nun in Anbetracht der internationalen Lage als erste Antwort auf den sicherheitspolitischen Bericht 2000 durch diese Teilrevision des Militärgesetzes erfolgen. Zu diesem Schritt wurde der Bundesrat unter anderem auch in einigen parlamentarischen Vorstössen aufgefordert, die eine angemessene Bewaffnung von schweizerischen Verbänden im Ausland als sachlich notwendig und zeitlich dringlich erachteten.</p><p>Die Teilrevision des Militärgesetzes betrifft drei Bereiche:</p><p>- Bewaffnung schweizerischer Verbände im Friedensförderungsdienst im Ausland;</p><p>- Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit;</p><p>- Abschluss völkerrechtlicher Vereinbarungen betreffend den Status von Schweizer Militärpersonen im Ausland, bzw. ausländischen Militärpersonen in der Schweiz.</p><p>Das Vernehmlassungsverfahren hat ergeben, dass vor allem die Bewaffnungsfrage politisch umstritten ist. Auf Grund dieser Erkenntnis möchte der Bundesrat durch zwei Bundesbeschlüsse (A und B) sicherstellen, dass ein allfälliges Referendum betreffend die Bewaffnung nicht die Ausbildungszusammenarbeit und die Regelung des Status von Militärpersonen unnötig verzögert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. Oktober 1999 betreffend die Änderung des Militärgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf
    21.06.2000 2 Zustimmung
    06.10.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    06.10.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2000 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.06.2000 2 Abweichung
    26.09.2000 1 Zustimmung
    06.10.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    06.10.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>In der Eintretensdebatte des <b>Nationalrates </b>wurden vier verschiedene Positionen vertreten: Eine Gruppierung aus Grünen, PdA und einzelnen Mitgliedern der SP-Fraktion wandte sich entschieden gegen jeden Militäreinsatz im Ausland. Was die Welt von der Schweiz am wenigsten brauche, seien Soldaten. Entscheidend sei eine Friedenspolitik, die sich um die Ursachen der Konflikte bemühe, hiess es. Das verlange einen bedeutenden Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit und Instrumente für den zivilen Friedensaufbau. Die Mehrheit der SVP-Fraktion der SD und der Lega wehrte sich ebenfalls gegen jeden Auslandeinsatz. Die Schweiz habe sich auf zivile humanitäre Hilfe zu konzentrieren. Bewaffnete Auslandeinsätze seien unvereinbar mit der Neutralität. Die Mehrheit der SP-Fraktion stimmte für Eintreten, machte allerdings zur Auflage, die Einsätze müssten auf UNO- oder OSZE-Mandate beschränkt bleiben und Waffen dürften nur zum Selbstschutz eingesetzt werden. Geschlossen hinter die Anträge von Bundesrat und Kommissionsmehrheit stellten sich die Fraktionen der FDP und CVP. Umfassende Sicherheit lasse sich nur noch durch Kooperation erreichen. Es gehe um einen ersten und wichtigen Schritt zur Umsetzung des Sicherheitspolitischen Berichts 2000. Bundesrat Adolf Ogi bezeichnete die Vorlage als Sicherheitsvorsorge. Er beschwor die Solidarität mit der Staatengemeinschaft und betonte, ein Abseitsstehen der Schweiz bei der Friedenssicherung sei heute nicht mehr zu erklären. </p><p>In der Frage der Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland wurden die Nichteintretensanträge mit 126 zu 38 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung folgte der Nationalrat dem Bundesrat und nahm in der Gesamtabstimmung die Vorlage mit 119 zu 34 Stimmen an.</p><p>In der Frage der Auslandeinsätze und der Bewaffnung wurden Nichteintretens- und Rückweisungsanträge ebenfalls klar abgelehnt. In der Detailberatung wurden Anträge von Barbara Haering Binder (S, ZH) und Anne-Catherine Ménétrey-Savary (G, VD), die Auslandeinsätze nur auf der Grundlage eines Mandats der UNO oder der OSZE und mit Zustimmung der betroffenen Staaten wollten zulassen mit 116 zu 50 Stimmen abgelehnt. Angenommen wurde mit 147 zu 25 Stimmen ein Antrag von Walter Hess (C, SG), wonach Einsätze freiwillig sind und die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ausgeschlossen bleibt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat mit 86 zu 49 Stimmen und bei etlichen Enthaltungen der Vorlage zu.</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat beschloss der <b>Ständerat, </b>dass friedensfördernde Einsätze ausschliesslich auf der Grundlage eines UNO- oder OSZE-Mandats in Frage kommen. Gegen die Vorlage opponierten einzelne Vertreter der SVP-Fraktion. Für Maximilian Reimann (V, AG) ist das Entsenden von Truppen kein optimaler Weg, die Solidarität der Schweiz unter Beweis zu stellen. Dafür habe man das IKRK. Auch Rico Wenger (V, SH) betonte, die Schweiz solle nur humanitäre Dienste leisten. Bundesrat Adolf Ogi hielt dem entgegen, dass man auf militärische Anfragen nur militärische Antworten geben könne. Die Vorlage sei die richtige Antwort zur richtigen Zeit und ein aktiver Beitrag zur Friedensförderung. Eintreten war in der Folge unbestritten. Dem Teil der Gesetzesrevision, der die Ausbildungszusammenarbeit mit ausländischen Truppen regelt, stimmte der Rat ohne Gegenstimmen zu. In der Detailberatung zur Gesetzesrevision betreffend Auslandeinsätze gab die Rolle der parlamentarischen Kommissionen bei allfälligen Einsätzen zu reden. Rolf Escher (C, VS) beantragte, dass die Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen auch bei unbewaffneten Einsätzen angehört werden sollten. Der Antrag wurde jedoch mit 23 zu 14 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat auch der zweiten Vorlage einstimmig zu.</p><p>In der Differenzbereinigung zur zweiten Vorlage schloss sich der <b>Nationalrat </b>dem Ständerat an. Bundespräsident Adolf Ogi bestätigte, dass die Schweiz ausschliesslich Frieden fördern wird, sich an friedenserzwingenden Massnahmen jedoch nicht beteiligen wird. Er erklärte sich bereit eine ausserparlamentarische Kommission einzusetzen, die die Massnahmen überwacht.</p><p></p><p>Die Vorlage betreffend Bewaffnung wurde in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 mit 51,0 Prozent Ja-Stimmen und die Vorlage betreffend Ausbildungszusammenarbeit mit 51,1 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>
Updated
10.04.2024 09:31

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