Revision der Gesetzesbestimmungen über die parlamentarische Immunität
Details
- ID
- 19990435
- Title
- Revision der Gesetzesbestimmungen über die parlamentarische Immunität
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 6. Mai 1999 hat die RK beschlossen, den Räten mit einer parlamentarischen Initiative Änderungen der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität im Verantwortlichkeitsgesetz vorzuschlagen. Anlass dazu gaben die Auseinandersetzungen über die Bedeutung der parlamentarischen Immunität im Fall von Nationalrat Rudolf Keller (vgl. 98.063).</p><p>Künftig soll die relative Immunität nur mehr gelten, wenn es einen "unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit" gibt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 28.09.1999 2 Beschluss gemäss Antrag der Kommission. 20.12.1999 1 Nichteintreten. 06.06.2000 2 Festhalten. 05.10.2000 1 Nichteintreten. Damit wird die Vorlage von der Geschäftsliste gestrichen.
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- Proceedings
- <p></p><p>Nach einer intensiven Debatte beschloss der <b>Ständerat</b>, das Privileg der parlamentarischen Immunität enger zu fassen. Eine Kommissionsminderheit I Carlo Schmid (C, AI) beantragte, auf die Revision nicht einzutreten. Begründet wurde dies damit, dass die relative Immunität ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Tätigkeit sei. Die "Empfindlichkeit der Zeitgenossen" sei heute gross, und wer sich der "Rechtgläubigkeit des Zeitgeistes" versage, werde zur Rechenschaft gezogen. Diese Entwicklung fördere die parlamentarische Tätigkeit nicht, sondern verlege die Politik in den Saal des Strafrichters. Der Antrag wurde mit 28 zu 15 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit II Dick Marti (R, TI) stellte den Antrag die relative Immunität vollkommen abzuschaffen. Die Lösung entspreche den demokratischen Grundsätzen. Die relative Immunität sei ein überflüssiges Privileg, und die kantonalen Parlamente, die dieses Privileg nicht kennen würden, funktionierten ebenfalls gut. Dieser Antrag wurde mit 22 zu 18 Stimmen (vorab Freisinnige und Sozialdemokraten verworfen. Ein Antrag einer Minderheit III, der sich gegen einen Missbrauch der absoluten Immunität richtete, wurde nach einer Erklärung von Bundesrätin Ruth Metzler zurückgezogen. Nach Auffassung des Bundesrates stehen demnach Voten, die unter dem Schutz der absoluten Immunität abgegeben worden sind, nicht weiter unter Schutz, wenn sie ausserhalb der Räte oder der Kommissionen wiederholt werden. </p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des <b>Nationalrates</b> kam zur Auffassung, dass der Beschluss des Ständerates die Interpretationsprobleme nur noch vergrössern und in der Praxis keine überzeugende Lösung darstellen würde. Der Rat folgte ohne Diskussion dem Antrag der Kommission und beschloss Nichteintreten.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hielt an seinem Beschluss fest.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>bestätigte diskussionslos seinen Entscheid auf Nichteintreten, womit die Initiative von der Geschäftsliste gestrichen wurde.</p>
- Updated
- 10.04.2024 18:48