Rüstungsunternehmen des Bundes. Bundesgesetz. Änderung

Details

ID
20000028
Title
Rüstungsunternehmen des Bundes. Bundesgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 1. März 2000 zu einer Änderung über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB)
InitialSituation
<p>Das BGRB stellt die gesetzliche Grundlage für die Rechtsformänderung der früheren vier eidgenössischen Rüstungsbetriebe in Aktiengesellschaften nach privatem Recht dar. Mit dem Übergang in die neue Rechtsform am 1. Januar 1999 entstand die neue Firmengruppe, umfassend im wesentlichen die Holding-Gesellschaft RUAG Schweiz AG (RUAG SUISSE) und die vier operativen Unternehmungen SE Schweizerische Elektronikunternehmung AG, SW Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme AG, SM Schweizerische Munitionsunternehmung AG sowie SF Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme AG. Der vorliegende Entwurf bezweckt eine Erweiterung des BGRB um die Artikel 5a und 5b. Damit wird die Rechtsgrundlage für die notwendige Rekapitalisierung des neuen Konzerns geschaffen. Art der Durchführung, Zeitpunkt und Umfang der konkreten Massnahmen werden durch den Bundesrat bestimmt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. März 2000 zu einer Änderung über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.10.2000 2 Zustimmung
    06.10.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    06.10.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Eintreten war im <b>Nationalrat </b>unbestritten. In der Detailberatung beantragte eine Kommissionsminderheit Borer (V, SO) das Eigenkapital für die Überführung der Rüstungsbetriebe in eine Aktiengesellschaft auf 50 Millionen Franken zu beschränken, Bundesrat und Kommissionsmehrheit wollten jedoch den Betrag nicht festlegen. Mit 104 zu 35 Stimmen wurde der Antrag der Kommissionsmehrheit angenommen. Abgelehnt wurde auch ein Antrag von Hildegard Fässler (S, SG), die die Kosten für die Dossierbereinigung der Pensionskasse dem Budget des VBS belasten wollte. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 102 zu 47 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage einstimmig zu.</p>
Updated
10.04.2024 08:11

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