Grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Übereinkommen betreffend persistente organische Schadstoffe
Details
- ID
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20000036
- Title
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Grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Übereinkommen betreffend persistente organische Schadstoffe
- Description
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Botschaft vom 1. März 2000 zur Ratifikation des Protokolls vom 24. Juni 1998 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend persistente organische Schadstoffe
- InitialSituation
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<p>Als Mitglied der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNO/ECE) hat die Schweiz am 6. Mai 1983 das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Genfer Konvention) ratifiziert. Als Rahmenvertrag bedarf dieses Übereinkommen zur Erfüllung seiner Zielsetzung der Konkretisierung durch Protokolle. Fünf solche Zusatzprotokolle (Überwachung/Finanzierung, 2 Protokolle zu den Schwefelemissionen, Stickoxidemissionen, flüchtige organische Verbindungen) sind bereits in Kraft getreten. Die Schweiz hat alle fünf Protokolle ratifiziert. Am 24. Juni 1998 ist in Aarhus (Dänemark) ein weiteres Protokoll unter anderem auch von der Schweiz unterzeichnet worden. Das Protokoll hat die Verminderung von persistenten organischen Schadstoffen (POP) zum Ziel, die eine schädliche Wirkung auf Mensch und Umwelt haben. Seither ist das Protokoll von 35 Staaten sowie der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet worden. Es tritt am neunzigsten Tag nach Hinterlegung der sechzehnten Ratifikationsurkunde in Kraft. Bisher haben es Kanada und Schweden ratifiziert. Zahlreiche Vertragsparteien haben angekündigt, dass sie das Protokoll im Laufe des Jahres 2000 ratifizieren werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Emissionen persistenter organischer Schadstoffe gegenüber einem zwischen 1985 und 1995 wählbaren Referenzjahr zu reduzieren und Produktion und Einsatz mehrerer toxischer Produkte zu verbieten oder zumindest stark einzuschränken. Mit der Umsetzung der Luftreinhalte-Verordnung und der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe hat die Schweiz die Verpflichtungen aus diesem Protokoll bereits weitgehend erfüllt. Das Protokoll ist jedoch für die Schweiz insofern von grossem Interesse, als sich andere Staaten in gleicher Weise verpflichten, ihre verunreinigenden Emissionen zu reduzieren. So werden damit z. B. die Länder Mittel- und Osteuropas in ihren Anstrengungen unterstützt. Im Weiteren dient dieses Protokoll als Vorlage für die Verhandlungen über eine globale Begrenzung von POP-Emissionen in die Atmosphäre, die gegenwärtig unter der Schirmherrschaft des UNEP stattfinden. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung des Protokolls beteiligt. Die Ratifizierung des Protokolls impliziert keine zusätzlichen finanziellen oder anderweitigen Verpflichtungen, weder für den Bund noch für die Kantone.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 1. März 2000 zur Ratifikation des Protokolls vom 24. Juni 1998 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend persistente organische Schadstoffe
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss zur Ratifikation des Protokolls vom 24. Juni 1998 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend persistente organische Schadstoffe
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
22.06.2000 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
19.09.2000 |
1 |
Zustimmung |
17.10.2000 |
1 |
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- Proceedings
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<p></p><p>Die Vorlage wurde von beiden Räten diskussionslos und einstimmig angenommen.</p>
- Updated
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10.04.2024 09:33
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