Neuausrichtung der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV
Details
- ID
- 20000050
- Title
- Neuausrichtung der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV
- Description
- Botschaft vom 5. Juni 2000 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Neuausrichtung der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV)
- InitialSituation
- <p>Bis zur 10. AHV-Revision (1997) war dem Ausgleichsfonds der AHV die Anlage seiner Mittel in Aktien und ähnliche Beteiligungen untersagt. Mit der 10. AHV-Revision wurde das Verbot des Aktienerwerbs im AHV-Gesetz aufgehoben und damit eine begrenzte Anlage von Fondsgeldern in Aktien und ähnlichen Beteiligungen ermöglicht; diese wurde aber auf solche schweizerischer Unternehmen beschränkt. Die moderne Finanzmarkt-Theorie und die tatsächlichen Entwicklungen zeigen aber, dass mit international diversifizierten Aktien seit vielen Jahren - von kleineren Ausnahmen abgesehen - eine höhere Performance erzielt werden kann als nur mit Schweizer Aktien. Die Anlagevorschriften der SUVA, der Lebensversicherungen und vor allem der beruflichen Vorsorge sind in den letzten Jahren entsprechend angepasst worden. Auf Antrag des Verwaltungsrates des Ausgleichsfonds der AHV und auf Empfehlung der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte soll diese internationale Diversifizierung des Aktienmarktes auch in der AHV ermöglicht werden. In Erfüllung einer entsprechenden Motion der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates soll die dazu erforderliche Anpassung von Artikel 108 des AHV-Gesetzes aus dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpaket der laufenden 11. AHV-Revision herausgelöst und bereits auf den 1. Januar 2001 realisiert werden. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. Juni 2000 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Neuausrichtung der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf 20.09.2000 2 Zustimmung 06.10.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung 06.10.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welche mit 22 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung beantragte dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich dem Nationalrat ohne weitere Diskussion an.</p>
- Updated
- 10.04.2024 15:24