Neuausrichtung der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV

Details

ID
20000050
Title
Neuausrichtung der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV
Description
Botschaft vom 5. Juni 2000 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Neuausrichtung der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV)
InitialSituation
<p>Bis zur 10. AHV-Revision (1997) war dem Ausgleichsfonds der AHV die Anlage seiner Mittel in Aktien und ähnliche Beteiligungen untersagt. Mit der 10. AHV-Revision wurde das Verbot des Aktienerwerbs im AHV-Gesetz aufgehoben und damit eine begrenzte Anlage von Fondsgeldern in Aktien und ähnlichen Beteiligungen ermöglicht; diese wurde aber auf solche schweizerischer Unternehmen beschränkt. Die moderne Finanzmarkt-Theorie und die tatsächlichen Entwicklungen zeigen aber, dass mit international diversifizierten Aktien seit vielen Jahren - von kleineren Ausnahmen abgesehen - eine höhere Performance erzielt werden kann als nur mit Schweizer Aktien. Die Anlagevorschriften der SUVA, der Lebensversicherungen und vor allem der beruflichen Vorsorge sind in den letzten Jahren entsprechend angepasst worden. Auf Antrag des Verwaltungsrates des Ausgleichsfonds der AHV und auf Empfehlung der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte soll diese internationale Diversifizierung des Aktienmarktes auch in der AHV ermöglicht werden. In Erfüllung einer entsprechenden Motion der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates soll die dazu erforderliche Anpassung von Artikel 108 des AHV-Gesetzes aus dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpaket der laufenden 11. AHV-Revision herausgelöst und bereits auf den 1. Januar 2001 realisiert werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. Juni 2000 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Neuausrichtung der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.09.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf
    20.09.2000 2 Zustimmung
    06.10.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    06.10.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welche mit 22 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung beantragte dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich dem Nationalrat ohne weitere Diskussion an.</p>
Updated
10.04.2024 15:24

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