Berufsbildungsgesetz
Details
- ID
- 20000072
- Title
- Berufsbildungsgesetz
- Description
- Botschaft vom 6. September 2000 zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG)
- InitialSituation
- <p>Das neue Berufsbildungsgesetz modernisiert und stärkt die duale Berufsbildung der Schweiz. Neu umfasst es auf Bundesebene alle Berufsbildungsbereiche ausserhalb der Hochschulstufe. Die vorgeschlagene Bildungsordnung</p><p>entspricht dem Erfordernis der Differenzierung, insbesondere über vermehrte Möglichkeiten, auf unterschiedliche individuelle, regionale und branchenmässige Bedürfnisse und Ansprüche einzugehen;</p><p>erlaubt eine flexiblere Gestaltung der Angebote im Verzicht auf die bisherige starre Gliederung der Lehre in schulische und betriebliche Teile sowie durch einfachere Anpassung an neue Erfordernisse;</p><p>fördert die vertikale und horizontale Durchlässigkeit durch die Entkoppelung der formalen Bildungswege von den Abschlusszeugnissen und durch neue Qualifikationsformen;</p><p>legt bereits in der Grundbildung die Basis für das lebenslange Lernen;</p><p>systematisiert die Bildungsangebote auf Grund von Qualifikationsniveaus.</p><p>Wegen der beschleunigten Entwicklung in allen Bereichen und der zunehmenden Unsicherheit über die zu erwartenden Anforderungen kann ein Zukunftsbezogenes Berufsbildungsgesetz nur ein Rahmengesetz sein. Die Inhalte sind in Zusammenarbeit aller Beteiligten ständig weiterzuentwickeln.</p><p>Als Grundsatz für das ganze Gesetz gilt: die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Alle Akteure sind zur Zusammenarbeit angehalten. Der Auftrag zur aktiven Weiterentwicklung der Berufsbildung, die Chancengleichheit der Geschlechter sowie die Durchlässigkeit innerhalb des Systems werden gesetzlich verankert. Ferner wird eine grösstmögliche Wettbewerbsneutralität zwischen öffentlichen und privaten Angeboten postuliert.</p><p>In der "beruflichen Grundbildung" werden folgende Neuerungen vorgeschlagen:</p><p>Für ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis wird eine mindestens dreijährige Bildung verlangt. Für Bildungen unter den drei Regeljahren wird ein eigenes Qualifikationsniveau eingeführt, die "berufspraktische Bildung", die mit einem Attest abschliesst. Für Leistungsschwächere ist eine individuelle Betreuung vorgesehen.</p><p>Neu zu schaffende "Berufsfachschulen" erschliessen vermehrt Bildungsmöglichkeiten im Hightech-Bereich und in anspruchsvolleren Segmenten der Dienstleistungen, nicht zuletzt im Gesundheits- und Sozialbereich.</p><p>Unter dem neuen Begriff "höhere Berufsbildung" sind die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie die höheren Fachschulen zusammengefasst. Sie werden neben der Hochschulbildung als eigenständiges Bildungsangebot der Tertiärstufe verankert, nachdem ein eigenes Fachhochschul- Gesetz geschaffen worden ist. Im Hinblick auf die Durchlässigkeit und auf die Integration der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst sollen alle, auch allgemein bildende Abschlüsse der Sekundarstufe II zum Zutritt zur höheren Berufsbildung berechtigen. Die jeweiligen Praxisanforderungen müssen wegen der Vielfalt der vermittelten Bildungen differenziert geregelt werden.</p><p>Die Weiterbildung ist neu von der höheren Berufsbildung getrennt. Sie erfährt gegenüber dem heutigen Gesetz als "Berufsorientierte Weiterbildung" eine in Richtung allgemeiner Schlüsselqualifikationen erweiterte Auslegung</p><p>Die Qualifikationsverfahren und die entsprechenden Ausweise sind in einem separaten Kapitel geregelt. Neben den herkömmlichen Prüfungen werden andere Arten des Erwerbs und des Nachweises einer Qualifikation in einem Abschlusszeugnis ermöglicht (Betriebslehre, Berufserfahrung mit gezielter Nachholbildung, Module, Anerkennung von Lernleistungen usw.). Das trägt der zunehmenden Zahl auch bildungsmässiger "Patchwork"-Biografien Rechnung.</p><p>Der zunehmenden Bedeutung von Bildungsangeboten für alle Beteiligten trägt der Gesetzesentwurf mit einem eigenen Kapitel über die Bildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, der Lehrkräfte und sonstiger in der Berufsbildung engagierter Kader und Experten Rechnung. Die Berufsberatung hingegen wird Sache der Kantone.</p><p>Völlig neu ist die Finanzierung geregelt. An die Stelle der bisherigen, am Aufwand gemäss "anrechenbaren Kosten" orientierten Subventionierung tritt ein System von aufgabenorientierten Pauschalen. Es wird ergänzt durch die gezielte Förderung von Innovationen und von besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse. Die Finanzierung des gesetzlichen Normalangebotes soll grundsätzlich über die Kantone erfolgen. Ausserdem wird die Möglichkeit von branchenmässig ausgerichteten Berufsbildungsfonds geschaffen, um "Trittbrettfahrer" an den Kosten der Berufsbildung zu beteiligen.</p><p>Der Anteil des Bundes wird an den Kosten der öffentlichen Hand von heute knapp einem Fünftel auf einen Viertel erhöht (plus rund 150 Mio. Franken jährlich). Die für die Subventionierung erforderlichen Kredite sind periodisch in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie einzustellen.</p><p>Die Berufsbildungsreform erfolgt ausserhalb des Projekts Neuer Finanzausgleich (NFA). Die Subventionierung soll aber bis zum Inkrafttreten des NFA weiterhin Elemente zum Ausgleich der Finanzkraft enthalten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 6. September 2000 zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG)
- Resolutions
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Date Council Text 06.12.2001 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.06.2002 2 Abweichung 19.09.2002 1 Abweichung 26.11.2002 2 Abweichung 03.12.2002 1 Abweichung 11.12.2002 2 Abweichung 12.12.2002 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz. 12.12.2002 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz. 13.12.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung 13.12.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> stellten sich alle Parteivertreter hinter die Vorlage des Bundesrates, die von den Freisinnigen als zukunftsorientiert und vom Sprecher der CVP-Fraktion als Grundlage für ein flexibles Bildungssystem bezeichnet wurde. Die Sozialdemokraten begrüssten die Bestimmungen über die Weiterbildung, während der SVP-Vertreter sich zwar ebenfalls für die Vorlage, aber gegen die Einrichtung eines Fonds zur Sicherstellung von Lehrstellen aussprach. Die Grünen waren der Meinung, das Recht auf Bildung sei als Grundsatz in der Verfassung zu verankern. Verschiedene Westschweizer Ratsmitglieder zeigten sich besorgt über die Zukunft der Handelsschulen, da das Gesetz ursprünglich vorgesehen hatte, die Handelsschulen, die in der Westschweiz über 35 Prozent aller kaufmännischen Angestellten ausbilden, aufzuheben. Bundesrat Pascal Couchepin beruhigte die Romands, indem er klarstellte, dass die Handelsschulen in ihren Lehrgängen vermehrt Einführungen in die Berufspraxis vorsehen müssen. Verschiedene Anträge der Linken, Elemente aus der Lehrstelleninitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aufzunehmen, wurden abgelehnt. Mit 83 zu 48 Stimmen abgelehnt wurde ein Artikel, wonach der Bund, die Kantone und die Berufsorganisationen für ein ausreichendes Lehrstellenangebot zu sorgen hätten. In den Augen des Bundesrates würde dadurch ein viel zu grosser Verwaltungsapparat in Gang gesetzt. Vorgezogen wurde eine flexible Lösung, die den Behörden keine Interventionspflicht, sondern nur eine Interventionsmöglichkeit einräumt. Der Nationalrat lehnte auch einen Antrag von Vreni Müller-Hemmi (S, ZH) ab, den Bundesrat zu Gegenmassnahmen zu verpflichten, wenn sich bei den Lehrstellen ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage abzeichnet. Mit 95 zu 59 Stimmen sprach der Rat sich für begrenzte Massnahmen und eine Kann-Formulierung aus. Pierre Triponez (R, BE) wollte nur Absolventen einer Lehre zur höheren Berufsbildung und beruflichen Weiterbildung zugelassen haben. Dies betrachteten verschiedene Vertreter der Sozialdemokraten und der Christlichdemokraten als eine Vereitelung des zwischen der Wirtschaft und dem Staat ausgehandelten Kompromisses, an den beiden Bildungsschienen Lehre und Schule festzuhalten. Dieser Antrag wurde mit 117 zu 32 Stimmen verworfen. Ebenfalls abgelehnt (mit 140 zu 20 Stimmen) wurde der Antrag von Peter Föhn (V, SZ), an den Berufsschulen die allgemein bildenden Fächer und den Unterricht in Kunst und Kultur einzuschränken. Der dritte Verhandlungstag galt vor allem der Finanzierung der Berufsbildung. Während der Bundesrat und eine Kommissionsminderheit eine Kostenbeteiligung des Bundes von 25 Prozent vorsahen, schlug die Kommissionsmehrheit vor, diesen Anteil auf 27,5 Prozent zu erhöhen. Wie die Berichterstatter der Kommission ausführten, soll der Bund dieser zusätzlichen 2,5 Prozent für Bildungsprojekte für Personen, deren Berufe am Aussterben sind, sowie für die Frauenförderung einsetzen. Dem wurde aus dem freisinnigen Lager sowie von Bundesrat Pascal Couchepin entgegengehalten, dass die Bundesbeteiligung bereits von 16 auf 25 Prozent erhöht und damit erheblich aufgestockt worden sei. Sie drang allerdings mit ihren Argumenten nicht durch und der Nationalrat folgte seiner Kommission mit 98 zu 74 Stimmen. Der Rat hiess mit 126 zu 27 Stimmen auch die Einrichtung eines Berufsbildungsfonds gut. Demnach können die Berufsorganisationen von ihren Mitgliedern Fondsbeiträge verlangen und kann der Bundesrat die Betriebe zur Entrichtung von Bildungsbeiträgen verpflichten. Ein Teil der SVP-Fraktion wandte sich gegen diese Bestimmung, weil diese in ihren Augen einen Eingriff in die Freiheit der Unternehmen darstelle. Dieser Fonds bildet somit einen indirekten Gegenentwurf zur Lehrstelleninitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, die einen von allen Betrieben getragenen Fonds zur Schaffung von Lehrstellen verlangt. Im Weiteren lehnte der Nationalrat mit 82 zu 58 Stimmen einen Antrag von Paul Rechsteiner (S, SG) ab, die Ferien für Lehrlinge von heute fünf auf sechs Wochen anzuheben. Bundesrat Pascal Couchepin war der Meinung, eine Woche mehr Ferien bedeute ein Interesse weniger, einen Ausbildungsplatz anzubieten. In der Gesamtabstimmung pflichtete der Nationalrat dem neuen Gesetz mit 118 Stimmen oppositionslos zu.</p><p>Auch im <b>Ständerat</b> strichen die Redner in der Eintrettensdebatte die Qualitäten der Vorlage hervor. Für Peter Bieri (C, ZG) entspricht dieses neue Gesetz der aktuellen Wirtschaftsentwicklung und für Christiane Langenberger (R, VD) bietet es mehr Flexibilität und Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsgängen. </p><p>In der Detailberatung sprach sich der Rat gegen die Pflicht des Bundes aus, den Austausch zwischen den Sprachregionen zu fördern. Er wählte eine offenere Formulierung, dass der Bund Massnahmen zur Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften fördern "kann". Ebenfalls sprach er sich gegen die Aufnahme einer Zweitsprache in den Lehrplan von Berufsschulen aus. Er folgte damit dem Argument Bundesrat Pascal Couchepin, dies wäre mit lediglich drei Wochenstunden Allgemeinbildung nicht machbar.</p><p>Mit 24 zu 8 Stimmen folgte der Ständerat seiner Kommission und dem Bundesrat, indem er die Kostenbeteiligung des Bundes auf 616 Millionen Franken, d.h. auf 25 Prozent der gesamten Bildungskosten festlegte.</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich die kleine Kammer dafür aus, mit zusätzlichen Massnahmen die Integration jugendlicher Ausländer in die Berufsbildung sowie Jugendliche mit schulischen, sozialen und sprachlichen Schwierigkeiten zu fördern.</p><p>Mit 29 zu 7 Stimmen stimmte der Rat der Einrichtung eines Berufsbildungsfonds zu. Der Bundesrat kann demnach die Betriebe einer Branche zur Entrichtung von Bildungsbeiträgen verpflichten, wenn sich mindestens die Hälfte der Betriebe mit mindestens der Hälfte der Arbeitnehmenden und der Lernenden dieser Branche bereits finanziell am Fonds beteiligt. Der Ständerat schloss sich damit dem Nationalrat nicht an, der diesen Anteil auf 30 Prozent festgelegt hatte.</p><p>Bei der Ferienfrage hingegen folgte er mit 26 zu 6 Stimmen dem Nationalrat, indem er einen Antrag von Gian-Reto Plattner (S, BS), die Ferien für Lehrlinge auf sechs Wochen heraufzusetzen, ablehnte.</p><p>Der Empfehlung seiner Kommission, wonach der Bundesrat das Schweizerische Institut für Berufspädagogik in die schweizerische Hochschullandschaft zu integrieren habe, stimmte der Ständerat mit 34 Stimmen einhellig zu.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 35 Stimmen oppositionslos angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung bekräftigte der <b>Nationalrat</b> verschiedene Beschlüsse seiner ersten Beratung. So hielt er mit 105 zu 54 Stimmen an seinem Antrag fest, den Bundesanteil an den Berufsbildungskosten auf 27,5 Prozent festzulegen. Bundesrat Pascal Couchepin pochte, unterstützt von den Freisinnigen und der SVP, vergeblich auf die Ausgabenbremse, um den Nationalrat zu bewegen, auf die Variante des Ständerates (Bundesanteil von 25%) einzuschwenken. Knapp festgehalten (mit 78 zu 72 Stimmen) wurde auch am Beschluss, das Erlernen einer Zweitsprache in die berufliche Grundausbildung aufzunehmen, sowie an der Verpflichtung des Bundesrates, den Austausch zwischen den Lernenden der verschiedenen Sprachregionen zu fördern. Beim Berufsbildungsfonds beharrte der Nationalrat an einem Anteil der Betriebe von 30 Prozent (anstatt den vom Ständerat beantragten 50%).</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich bei mehreren Beschlüssen dem Ständerat an, so bei den Bundesbeiträgen für die Berufsbildung, welche 25 Prozent der gesamten Bildungskosten nicht überschreiten sollen, und in der Frage der Fremdsprache in Berufsschulen. Mehrere Differenzen blieben aber bestehen. In der Frage um das Institut für Berufspädagogik folgte der National mit 81 zu 71 Stimmen einem Minderheitsantrag Chiara Simoneschi (C, TI), wonach der Bund verpflichtet ist, ein entsprechendes Institut zu führen. Er hielt auch stillschweigend daran fest, dass 10 Prozent des Bundesbeitrages für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und für Massnahmen von öffentlichem Interesse einzusetzen sind. Mit 126 zu 40 Stimmen lehnte er beim Berufsbildungsfonds den Kompromissvorschlag des Ständerates ab.</p><p>Der <b>Ständerat </b>hielt an einigen Differenzen fest so in der Frage des Instituts zur Förderung der Berufspädagogik und bei der Form der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung. </p><p>Beide Räte folgten den Anträgen der <b>Einigungskonferenz</b>, damit wird bei den Pauschalen, die der Bund an die Kantone auszahlt, die Art der Ausbildung mitberücksichtigt und es ist Sache der Kantone, ob die angebotenen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen unentgeltlich sein sollen. Beim Institut für Berufspädagogik kann der Bundesrat anstelle des Instituts oder in Ergänzung dazu gemeinsam mit den Kantonen eine entsprechende Einrichtung schaffen oder bestehende anerkennen.</p><p>Diese Reform ist ein indirekter Gegenvorschlag zur "Lehrstellen-Initiative" (siehe Geschäft 00.086).</p>
- Updated
- 10.04.2024 14:35