Umsatzabgabe. Dringliche Massnahmen

Details

ID
20000076
Title
Umsatzabgabe. Dringliche Massnahmen
Description
Botschaft vom 2. Oktober 2000 für ein Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
InitialSituation
<p>Im März 2000 beschloss der Bundesrat, ein Steuerpaket vorzubereiten. Damit werden strukturelle Verbesserungen des Steuersystems in den Bereichen Ehepaar- und Familienbesteuerung, Umsatzabgabe und Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums angestrebt. Im Bereich der Umsatzabgabe hat der Bundesrat den Rahmen für Einnahmenausfälle auf maximal 500 Millionen Franken beschränkt. Gestützt auf das Konzept des Bundesrates vom 13. März 2000 zur Umsetzung von hängigen Steuerreformen gemäss Finanzleitbild setzte der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements am 22. März 2000 eine gemischte Arbeitsgruppe ein, welche den Auftrag erhielt, bis Ende Juni 2000 in einem Bericht aufzuzeigen, in welchen Bereichen bei der Umsatzabgabe gezielte Entlastungen nötig sind, um den Finanzplatz Schweiz zu stärken. Gleichzeitig wurde die Arbeitsgruppe beauftragt, die mit ihren Vorschlägen verbundenen Einnahmenausfälle zu beziffern und zu prüfen, wie diese Ausfälle innerhalb des Finanzsektors kompensiert werden könnten, falls sie 500 Millionen Franken übersteigen sollten.</p><p>Auf Grund des Berichts der erwähnten Arbeitsgruppe ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass sich die neue Revision der Umsatzabgabe auf die folgenden Bereiche konzentrieren sollte:</p><p>a. Revision der Artikel 14 und 17 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) mit dem Ziel, Geschäfte mit bestimmten institutionellen Anlegern (öffentliche Hand, Anlagefonds, Lebensversicherer und Vorsorgeträger) von der Umsatzabgabe zu entlasten.</p><p>b. Revision von Artikel 19 StG mit dem Ziel, eine fiskalische Benachteiligung der inländischen Banken zu vermeiden, wenn sie an einer ausländischen Börse mit inländischen Aktien handeln.</p><p>Der Bundesrat hält ferner dafür, dass diese Änderungen in ein dringliches Bundesgesetz aufgenommen werden sollten, und dass die Vorlage im Hinblick auf die Kooperation der Schweizer Börse mit der Londoner Börse virtx bereits in der Wintersession 2000 von beiden Räten verabschiedet werden sollte. Die vorliegende Botschaft lehnt sich eng an die Empfehlungen der gemischten Arbeitsgruppe an. Da auch ein neues dringliches Bundesgesetz zeitlich befristet werden muss, soll die Umsatzabgabe aber weiterhin Bestandteil des für das vierte Quartal 2000 angekündigten Steuerpakets bilden. Im Rahmen dieses Steuerpaketes wird es dann darum gehen, die am 19. März 1999 verabschiedeten dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe und den Inhalt des neuen dringlichen Bundesgesetzes ins ordentliche Recht überzuführen.</p><p>Die mit der Vorlage verbundenen Ausfälle werden auf der Grundlage des Jahres 1999 auf 490 Millionen Franken geschätzt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. Oktober 2000 für ein Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
    29.11.2000 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.12.2000 1 Abweichung
    05.12.2000 2 Abweichung
    06.12.2000 1 Zustimmung
    12.12.2000 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    12.12.2000 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    15.12.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.12.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Als Erstrat hat sich der <b>Ständerat</b> der von seiner Kommission beantragten Lösung angeschlossen und die Befreiung von der Umsatzabgabe nicht auf die Pensionskassen und die anderen inländischen institutionellen Anleger ausgedehnt. Diese sollen den Effektenhändlern gleichgestellt werden und darum steuerpflichtig bleiben. Nur die ausländischen institutionellen Anleger und schweizerische Anlagefonds, die in Konkurrenz zu ausländischen stehen, sollen von der Abgabe befreit werden. </p><p>Bundesrat Kaspar Villiger hat sich diesem Modell angeschlossen, da es weniger Steuerausfälle für den Bund verursacht. Nur Ernst Leuenberger (S, SO) widersetzte sich einer Steuerreduktion ohne Kompensation und einem Dringlichkeitsverfahren, für das er keine Berechtigung sah. </p><p>Mit 94 gegen 90 Stimmen hat der <b>Nationalrat</b> eine grundlegende Differenz eingefügt und mit der Abschaffung der Umsatzabgabe für die meisten in- und ausländischen institutionellen Anleger die ursprüngliche Lösung des Bundesrates angenommen. Keine Unterstützung fanden die Linke und die CVP-Fraktion, welche sich für den Vorschlag des Ständerates einsetzten. Es ist für sie unhaltbar, dass die Steuermassnahmen zu Gunsten der Familien und des Wohneigentums verschoben werden und gleichzeitig die Abschaffung der Umsatzabgabe für dringlich erklärt werden soll. Für die Bürgerlichen hingegen ist das Geschäft dringend, da vermieden werden muss, dass weitere Wertschriften und Anlagefonds ins Ausland abwandern. </p><p>Im Differenzbereinigungsverfahren hielt der <b>Ständerat</b> stillschweigend an seinem Beschluss fest, die mit der schnellen Abschaffung der Stempelabgabe auf Börsentransaktionen verbundenen Einnahmeverluste zu begrenzen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> hat sich schliesslich dem Modell des Ständerates angeschlossen. Die Steuerausfälle beschränken sich somit auf 218 Millionen Franken. </p><p>Die beiden Räte haben zudem eine Dringlichkeitsklausel angenommen und somit das Inkrafttreten der Erleichterungen bei der Umsatzabgabe auf Januar 2001 ermöglicht. Der Nationalrat musste zweimal darüber abstimmen; weil das qualifizierte Mehr beim ersten Mal nicht erreicht wurde, wurden zwei Ordnungsanträge auf Wiederholung der Abstimmung gestellt. Patrice Mugny (G, GE) hat sich vergebens gegen den Antrag auf Wiederholung, den er als "Verweigerung der Demokratie" bezeichnete, aufgelehnt. </p>
Updated
10.04.2024 15:14

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