"Für den Beitritt der Schweiz zur UNO". Volksinitiative
Details
- ID
- 20000093
- Title
- "Für den Beitritt der Schweiz zur UNO". Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 4. Dezember 2000 über die Volksinitiative "Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)"
- InitialSituation
- <p>Die Volksinitiative "Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)" wurde am 6. März 2000 in Form eines ausgearbeiteten Vorschlages mit 124 772 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initianten wollen erreichen, dass die Schweiz der UNO beitritt. Die Schweiz engagiert sich in der Organisation bereits heute weitgehend. Die Mitwirkung als Beobachter erscheint den Initiantinnen und Initianten als nicht ausreichend und erlaube keine optimale Interessenvertretung. Der Beitritt zur UNO bringt der Schweiz eine klare Situation: Alle für den Beobachter geltenden Einschränkungen fallen weg. Die Mitwirkungsmöglichkeiten werden optimiert. Die Schweiz würde dabei</p><table width="500pt"><tr><td width="16.4pt" ><p>- </p></td><td width="476.4pt" ><p>die sich aus der UNO-Charta ergebenden Verpflichtungen übernehmen</p></td></tr><tr><td width="16.4pt" ><p>- </p></td><td width="476.4pt" ><p>die für sie berechneten Pflichtbeiträge ans reguläre Budget der UNO und an das Budget für die friedenserhaltenden Operationen bezahlen.</p></td></tr></table><p>Die Zielsetzung der Volksinitiative entspricht dem am 1. März 2000 formell beschlossenen Legislaturziel des Bundesrates, den UNO-Beitritt in der Legislatur 1999-2003 herbeizuführen. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Initiative zur Annahme.</p><p>Aus dem Botschaftstext gehen folgende Gründe für den Beitritt der Schweiz zur UNO hervor:</p><table width="501pt"><tr><td width="18.65pt" ><p>I. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Die Schweiz soll in der Weltorganisation präsent sein: Der UNO-Beitritt unterstreicht den Willen der Schweiz, an der internationalen Politik solidarisch mitzuwirken und auf weltweite, sie direkt berührende Entwicklungen Einfluss zu nehmen. </p></td></tr><tr><td width="18.65pt" ><p>II. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Die Ziele der UNO-Charta entsprechen den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik: Die Schweiz kann sich uneingeschränkt hinter die Ziele der UNO-Charta stellen und sie gemeinsam mit der UNO verfolgen. Sie kann den Bestimmungen der Charta Folge leisten, ohne die Neutralität aufzugeben.</p></td></tr><tr><td width="18.65pt" ><p>III. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Die Beziehungen der Schweiz zur UNO sind bereits intensiv.</p></td></tr><tr><td width="18.65pt" ><p>IV. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Die Schweiz kann in der UNO ihre Interessen bei der Regelung globaler Fragen wahren: Als Mitglied kann die Schweiz beim Erarbeiten internationaler Lösungen in der UNO mit vollen Rechten mitwirken und ihre aussenpolitischen Ziele besser verfolgen. </p></td></tr><tr><td width="18.65pt" ><p>V. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Der UNO-Beitritt verleiht der neutralen Schweiz einen grösseren internationalen Handlungsspielraum: Friedenspolitik findet zunehmend im multilateralen Umfeld statt.</p></td></tr><tr><td width="18.65pt" ><p>VI. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Der UNO-Beitritt ist ein Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der global tätigen schweizerischen Wirtschaft: Er bildet eine Investition in die Stabilität der politischen internationalen Rahmenbedingungen sowie in die Entwicklungschancen von Staaten, die wichtige Handelspartner der Schweiz sind. </p></td></tr><tr><td width="18.65pt" ><p>VII. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Die Schweiz gewinnt bei der zukünftigen Ausgestaltung des Völkerrechts an Einfluss: Sie kann durch den UNO-Beitritt die Entwicklung des Völkerrechts verstärkt mitprägen und auf dessen grössere Durchsetzbarkeit hinarbeiten. </p></td></tr><tr><td width="18.65pt" ><p>VIII. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Die Möglichkeiten zur Vertretung der Interessen des internationalen Genf werden erweitert: Genf ist zweitwichtigster Sitz der UNO. Es drängt sich auf, dass die Schweiz ihre Rolle als Sitzstaat mit der UNO-Mitgliedschaft verbindet, um so ihre Interessen besser zu wahren.</p></td></tr><tr><td width="18.65pt" ><p>IX. </p></td><td width="475.15pt" ><p>Die UNO bereitet sich durch Reformen auf neue Aufgaben vor: Die UNO hat ihre Wirkungskraft in den vergangenen Jahren gesteigert. Sie wird in Zukunft durch die Vernetzung der internationalen Politik mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft eine noch wichtigere Rolle spielen. Dank eines kontinuierlichen Reformprozesses ist sie bestrebt, nach wie vor bestehende Schwächen abzubauen.</p></td></tr></table><p></p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 4. Dezember 2000 über die Volksinitiative "Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)"
- Resolutions
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Date Council Text 21.06.2001 2 Beschluss gemäss Entwurf 19.09.2001 1 Abweichung 04.10.2001 2 Zustimmung 05.10.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung 05.10.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>In der Debatte des <b>Ständerates</b> beschworen die Befürworter einerseits die Notwendigkeit, anderseits die Geringfügigkeit des Schrittes der UNO beizutreten. Der Berichterstatter der Kommission, Bruno Frick (C, SZ) erklärte, es sei an der Zeit, "vom Vorzimmer in den Saal" zu wechseln. Seit dem Ende des Kalten Krieges habe die UNO an Gewicht und an Akzeptanz gewonnen. Sie sei zur Weltlandsgemeinde geworden. Carlo Schmid (C, AI) sprach dem Vorhaben seine Zustimmung aus, allerdings lustlos. Er habe herausgefunden, dass es kaum Gründe dagegen gebe, er habe aber auch Mühe Gründe dafür zu finden. Die Neutralität wurde zur zentralen Frage in der Debatte des Ständerates. Hermann Bürgi (V, TG) wies darauf hin, dass Zweifel am Fortbestand der Neutralität anlässlich der Volksabstimmung von 1986 ein wichtiger Beweggrund für das Nein gewesen sei. Auch für Maximilian Reimann (V, AG) ist eine Neutralitäts-Garantie eine Bedingung für eine Zustimmung. Hans-Rudolf Merz (R, AR) verlangte vom Bundesrat, vor der Volksabstimmung einen Neutralitätsvorbehalt vorzulegen. Gegen die Vorstellung einer von der UNO akzeptierten oder garantierten Neutralität wandten sich Philipp Stähelin (C, TG) und Thomas Pfisterer (R, AG). Eine derartige Erklärung wäre ein Schritt hinter die bestehenden völkerrechtlichen Absicherungen, argumentierten sie. Einige Mitglieder des Rates setzten sich mit der Differenz zwischen geglaubter und der tatsächlich praktizierenden Neutralität auseinander. Christine Beerli (R, BE) sagte, der Begriff der Neutralität werde von gewissen Kreisen monopolisiert und mit falschen Inhalten gefüllt. Michel Béguelin (S, VD) warnte vor einer Verweigerung des UNO-Beitritts im Namen der Neutralität. Die Schweiz könne keine Superneutralität verfolgen, die vom Rest der Welt nicht verstanden würde. Bundesrat Joseph Deiss erklärte sich einverstanden, betreffend der Neutralität eine Deklaration oder eine zusätzlichen Artikel zum Bundesbeschluss zu formulieren. Er zeigte Verständnis für die Besorgnisse im Volk, legte aber auch dar, das der UNO-Beitritt die Neutralität nicht tangiere. </p><p>Auch im <b>Nationalrat </b>waren die Gegner eines UNO-Beitritts in der Minderheit. Sozialdemokraten, Freisinnige und Christdemokraten waren dafür. Die Befürworter argumentierten, die Schweiz dürfe sich ein Abseitsstehen im Hauptforum der UNO nicht mehr länger leisten. Nur der Vatikan ist nebst der Schweiz nicht Mitglied dieser Staatengemeinschaft. Die Schweiz sei Mitglied aller Spezialorganisationen der UNO und Genf europäischer Hauptsitz der UNO, riefen die Befürworter in Erinnerung - und dürfe doch nicht als UNO-Vollmitglied mitreden. Die UNO sei eine Plattform ziviler Konfliktlösung, globale Probleme wie der Terrorismus verdeutlichen die Notwendigkeit eines gemeinsamen Forums. Um ihre eigene Sicherheit zu verbessern, müsse sich die Schweiz auf den Dialog mit den unterdrückten Ländern einlassen. Die Befürworter bemühten sich aber auch um ein differenziertes Bild der UNO. Sie sei nicht frei von Fehlleistungen und strukturellen Schwächen, aber sie sei die einzige Plattform zur Diskussion. Die Gegner eines Beitritts brachten die Neutralität ins Spiel. Sie kritisierten die UNO als undemokratisches Instrument der Grossmächte. Mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages verpflichte sich die Schweiz zur Übernahme der Beschlüsse des Sicherheitsrates. Die Schweiz werde dadurch zur Teilnahme an Boykotten und Sanktionen gezwungen, was einen Verstoss gegen die Neutralität bedeute. Der Bundesrat wolle die Neutralität weder aufgeben noch umdeuten, sondern daran festhalten, widersprach Bundesrat Joseph Deiss. Die Übernahme von wirtschaftlichen Sanktionen sei keine Neutralitätsverletzung. Bei militärischen Friedensaktionen bleibe die Schweizer Verfassung ausschlaggebend. Christoph Mörgeli (V, ZH) reichte im Namen seiner Fraktion einen Antrag ein, der verlangte , dass in der Verfassung der Verzicht auf die Vollmitgliedschaft festgeschrieben werde und einen Eventualantrag dass der Bundesrat einen konkreten Neutralitätsvorbehalt beim Beitritt formulieren müsse, der von der UNO zu bestätigen sei. Der Hauptantrag wurde zurückgezogen und der Eventualantrag mit 151 zu 44 Stimmen abgelehnt. Freisinnige, Christdemokraten und Sozialdemokraten stellten ihrerseits einen gemeinsamen Antrag, der verlangte, dass in der Vorlage die Bestimmungen der Bundesverfassung über die Neutralität explizit erwähnt werden. Dieser Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat mit 153 zu 42 Stimmen dem Bundesbeschluss zu.</p><p>In der Differenzbereinigung stimmte der <b>Ständerat </b>dem Beschluss des Nationalrates zu, im Bundesbeschluss auf die beiden Artikel der Bundesverfassung hinzuweisen, die "zur Wahrung der Neutralität der Schweiz" verpflichten. </p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2002 mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen.</p>
- Updated
- 10.04.2024 08:38