Linthunternehmung. Auflösung

Details

ID
20000096
Title
Linthunternehmung. Auflösung
Description
Botschaft vom 20. Dezember 2000 über die Auflösung der Linthunternehmung
InitialSituation
<p>Die Verantwortung für den Unterhalt und die Erneuerung des Linthwerkes soll von der eidgenössischen Linthverwaltung an die Linthkantone (Glarus, St.Gallen, Schwyz, Zürich) übertragen werden. Diese Kantone wollen mit einem Konkordat das Linthwerk weiterführen und erneuern und so den Hochwasserschutz in der Linthebene in eigener Verantwortung gewährleisten. </p><p>Es müssen dazu die geltenden Bundesgesetze und -beschlüsse aufgehoben werden, welche bisher die Organisation und die Aufgaben der eidgenössischen Linthverwaltung regelten. Die Liegenschaften und Anlagen des Linthwerkes sollen auf eine neue Anstalt nach kantonalem Recht übertragen werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. Dezember 2000 über die Auflösung der Linthunternehmung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Auflösung der Linthunternehmung
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf
    26.09.2001 2 Zustimmung
    05.10.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.10.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Vorlage wurde in beiden Räten einstimmig und ohne Diskussion angenommen.</p>
Updated
10.04.2024 08:30

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