SchKG. Schutz gutgläubiger Erwerber
Details
- ID
- 20000405
- Title
- SchKG. Schutz gutgläubiger Erwerber
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 23. März 2000 reichte Nationalrat Jean-Michel Cina eine parlamentarische Initiative ein, wonach der gutgläubige Erwerber zu schützen sei, der von einem Konkursiten zwischen Konkurseröffnung und deren Publikation beziehungsweise Anmerkung im Grundbuch ein Grundstück erwirbt. Die Artikel 204 Absatz 1 und 298 Absatz 2 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) seien entsprechend zu revidieren.</p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragte am 23. Januar 2001 mit 9 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Entgegen dem Antrag seiner Kommission gab der Nationalrat am 15. März 2001 der Initiative Folge. Anschliessend arbeitete die Kommission den vorliegenden Entwurf für eine Gesetzesänderung aus, wobei die Initiative inhaltlich geändert wurde: Anstatt - wie es die Initiative noch vorsah - den immobiliarsachenrechtlichen Gutglaubensschutz dem Konkursbeschlag vorgehen zu lassen, sollte die Frist zwischen Konkurseröffnung und deren Anmerkung im Grundbuch so kurz wie möglich gehalten werden; am Vorrang des Konkursbeschlages sollte dagegen nichts geändert werden.</p><p>Die Kommission beantragte die folgende Änderung von Artikel 176 Absatz 2 des SchKG: "Der Konkurs ist spätestens zwei Tage nach Eröffnung im Grundbuch anzumerken."</p><p>Der Bundesrat stimmte dieser Änderung zu, beantragte jedoch, dieselbe Regelung auch für die Nachlassstundung zu beschliessen und Artikel 296 zweiter Satz SchKG wie folgt zu ändern: "Die Nachlassstundung ist spätestens zwei Tage nach Bewilligung im Grundbuch anzumerken."</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 15.03.2001 1 Folge gegeben
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Anmerkung des Konkurs in das Grundbuch). Aenderung
- Resolutions
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Date Council Text 03.12.2003 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission. 03.03.2004 2 Zustimmung 19.03.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung 19.03.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Die beiden Kammern stimmten den Vorschlägen von Kommission und Bundesrat ohne Diskussion zu.</p>
- Updated
- 10.04.2024 08:46