SchKG. Schutz gutgläubiger Erwerber

Details

ID
20000405
Title
SchKG. Schutz gutgläubiger Erwerber
Description
InitialSituation
<p>Am 23. März 2000 reichte Nationalrat Jean-Michel Cina eine parlamentarische Initiative ein, wonach der gutgläubige Erwerber zu schützen sei, der von einem Konkursiten zwischen Konkurseröffnung und deren Publikation beziehungsweise Anmerkung im Grundbuch ein Grundstück erwirbt. Die Artikel 204 Absatz 1 und 298 Absatz 2 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) seien entsprechend zu revidieren.</p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragte am 23. Januar 2001 mit 9 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Entgegen dem Antrag seiner Kommission gab der Nationalrat am 15. März 2001 der Initiative Folge. Anschliessend arbeitete die Kommission den vorliegenden Entwurf für eine Gesetzesänderung aus, wobei die Initiative inhaltlich geändert wurde: Anstatt - wie es die Initiative noch vorsah - den immobiliarsachenrechtlichen Gutglaubensschutz dem Konkursbeschlag vorgehen zu lassen, sollte die Frist zwischen Konkurseröffnung und deren Anmerkung im Grundbuch so kurz wie möglich gehalten werden; am Vorrang des Konkursbeschlages sollte dagegen nichts geändert werden.</p><p>Die Kommission beantragte die folgende Änderung von Artikel 176 Absatz 2 des SchKG: "Der Konkurs ist spätestens zwei Tage nach Eröffnung im Grundbuch anzumerken."</p><p>Der Bundesrat stimmte dieser Änderung zu, beantragte jedoch, dieselbe Regelung auch für die Nachlassstundung zu beschliessen und Artikel 296 zweiter Satz SchKG wie folgt zu ändern: "Die Nachlassstundung ist spätestens zwei Tage nach Bewilligung im Grundbuch anzumerken."</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2001 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Anmerkung des Konkurs in das Grundbuch). Aenderung
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2003 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    03.03.2004 2 Zustimmung
    19.03.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die beiden Kammern stimmten den Vorschlägen von Kommission und Bundesrat ohne Diskussion zu.</p>
Updated
10.04.2024 08:46

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