Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko. Genehmigung

Details

ID
20010009
Title
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko. Genehmigung
Description
Botschaft vom 14. Februar 2001 zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Mexiko
InitialSituation
<p>Die EFTA-Staaten haben am 27. November 2000 mit Mexiko ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, welches vorbehältlich der Ratifikation am 1. Juli 2001 in Kraft treten wird. Das Abkommen eröffnet der Schweizer Wirtschaft vergleichbaren Zugang zum mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen, wie ihn unsere Konkurrenten aus der EU und aus den Vereinigten Staaten sowie Kanada auf Grund von präferenziellen Abkommen mit Mexiko bereits haben (Freihandelsabkommen EU-Mexiko bzw. NAFTA - North American Free Trade Agreement).</p><p>Neben der Liberalisierung des Handels mit Industriewaren (Nullzoll für Schweizer Exporte von Uhren, Maschinen und Geräten, Chemikalien, Pharmazeutika, Textilien usw. ab 2007) und mit Dienstleistungen (u.a. Finanzdienstleistungen) enthält das Abkommen Bestimmungen über den Schutz und die Förderung von Direktinvestitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Beschaffungen und den Wettbewerb. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und Politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit Landwirtschaftsprodukten durch bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Mexiko geregelt, welche gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen in Kraft treten werden.</p><p>Mexiko ist ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz. Die Schweizer Exporte betragen gegen 1 Milliarde Franken pro Jahr, der Bestand von Schweizer Direktinvestitionen in Mexiko beläuft sich auf nahezu 4 Milliarden Franken.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Februar 2001 zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Mexiko
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten und zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten
    Resolutions
    Date Council Text
    05.06.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf
    18.06.2001 2 Zustimmung
    22.06.2001 1
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine Minderheit Hans Widmer (S, LU) Rückweisung an den Bundesrat, mit der Begründung, dass die Menschenrechtslage in Mexiko weiterhin prekär sei. Die Befürworter des Abkommens wiesen darauf hin, dass bei einer Rückweisung die Schweiz als einziges Land kein Freihandelsabkommen mit Mexiko hätte. Menschenrechte und Freihandel seien kein Gegensatz, der Austausch fördere Demokratie und Frieden und werde gerade in der Krisenregion Chiapas zu Verbesserungen beitragen. Ziel des Abkommens seien neue Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen, wozu die zollfreie Ausfuhr von Landwirtschaftsprodukten beitrage. Bundesrat Pascal Couchepin hielt fest, dass mit einer Ablehnung oder einer Menschenrechtsklausel sich die Schweiz selber bestrafen würde, da Mexiko eine solche Einmischung ablehnen würde. Die Rückweisung wurde vom Rat mit 107 zu 53 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung beantragte eine Minderheit Ruedi Baumann (G, BE) eine Menschenrechtsklausel, die ein Monitoring zusammen mit mexikanischen Nichtregierungsorganisationen ermögliche. Der Antrag wurde jedoch mit 86 zu 71 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage wurde mit 108 zu 43 Stimmen an den Ständerat verabschiedet.</p><p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Der Rat stimmte mit 38 zu 0 Stimmen dem Abkommen zu, welches damit am 1. Juli 2001 in Kraft treten konnte.</p>
Updated
10.04.2024 15:06

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