"Goldinitiative". Volksinitiative
Details
- ID
- 20010020
- Title
- "Goldinitiative". Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 28. Februar 2001 zur Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)"
- InitialSituation
- <p>Mit der Reform der Bundesverfassung vom 18. April 1999 wurde die Goldbindung des Frankens auf Verfassungsebene gelöst. Auf Gesetzesstufe erfolgte die Aufhebung der Goldbindung im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG), welches auf den 1. Mai 2000 in Kraft getreten ist. Damit wurden die Voraussetzungen für eine Neubewertung der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie für Goldverkäufe geschaffen. Als Folge davon hielt die SNB mehr Währungsreserven, als sie für die Erfüllung ihres geldpolitischen Auftrags benötigt. Ein Sondervermögen im Gegenwert von 1300 Tonnen Gold kann für andere öffentliche Zwecke eingesetzt werden. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des WZG hat die SNB begonnen, diese Goldbestände zu verkaufen.</p><p>Der Bundesrat hat vorgeschlagen, mit Mitteln in der Höhe von 500 Tonnen Gold - höchstens aber 7 Milliarden Franken - aus dem Sondervermögen eine "Stiftung solidarische Schweiz" zu schaffen. Er hat am 17. Mai 2000 den Räten eine entsprechende Botschaft zugeleitet. Sie besteht neben dem Entwurf eines Stiftungsgesetzes aus einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung (BV), welche die Rechtsgrundlage für die Übertragung von 1300 Tonnen Gold aus der SNB an andere Zwecke bildet und dem Gesetzgeber die Kompetenz zur Bestimmung dieser Zwecke zuweist. Für das restliche Sondervermögen im Wert von 800 Tonnen Gold hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt, deren Resultate er am 24. Januar 2001 zur Kenntnis genommen und veröffentlicht hat.</p><p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Vorberatung zur Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 2000 aufgenommen. Sie hat am 2. Februar 2001 die vorgeschlagene Übergangsbestimmung materiell konkretisiert.</p><p>Der Vorschlag der WAK-S sieht vor, das Sondervermögen im Wert von 1300 Tonnen Gold einem Fonds zuzuführen, zu bewirtschaften und in seiner realen Substanz zu erhalten. Die Erträge aus dem Fonds sollen während 30 Jahren zu je gleichen Teilen der AHV, den Kantonen und einer durch Gesetz zu errichtende Stiftung zugeführt werden.</p><p>Die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)" der Schweizerischen Volkspartei (SVP) stellt eine Alternative zu den Vorschlägen des Bundesrates und des Parlamentes dar. Sie sieht vor, die Währungsreserven der SNB oder deren Erträge auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Fonds) zu übertragen, soweit sie nicht für geld- und währungspolitische Zwecke benötigt werden.</p><p>Aus folgenden Gründen empfiehlt der Bundesrat den eidgenössischen Räten sowie Volk und Ständen die Goldinitiative zur Ablehnung:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die Initiative bezweckt die Verhinderung der "Stiftung solidarische Schweiz". Sie richtet sich gegen das Projekt, ein humanitäres Werk zur Erneuerung der Solidarität zu schaffen, dessen Konzept der Bundesrat in seiner Botschaft vom 17. Mai 2000 an das Parlament vorgelegt hat.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die Initiative nimmt mit ihren offenen Formulierungen eine Gefährdung der Unabhängigkeit der SNB in Kauf. Denn sie ermöglicht nicht nur die Übertragung des Sondervermögens in der Höhe von 1300 Tonnen Gold, sondern darüber hinaus auch von weiteren Währungsreserven der SNB an den AHV-Fonds.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Sie stellt zudem auch die künftigen Ansprüche von Bund und Kantonen an den Nationalbankgewinnen in Frage</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Schliesslich erweckt sie den Eindruck, mit der Zuweisung der Goldreserven in den AHV-Fonds einen nachhaltigen Beitrag zur Finanzierung des Sozialwerkes zu leisten. Damit könnte sie einer Verzögerung der erforderlichen strukturellen Anpassungen der Finanzierungsgrundlagen der AHV Vorschub leisten.</p></td></tr></table><p>Der Bundesrat sieht demgegenüber in seinen dem Parlament zugeleiteten und von diesem weiterentwickelten Vorschlägen eine zweckmässigere Regelung der Verwendung der nicht mehr benötigten Währungsreserven. Er unterstützt das Parlament in seinen Bestrebungen, die hängige Vorlage als direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszugestalten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. Februar 2001 zur Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss zur Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)"
- Resolutions
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Date Council Text 20.06.2001 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 25.09.2001 1 Abweichung 27.11.2001 2 Abweichung 05.03.2002 1 Abweichung 11.03.2002 2 Zustimmung 22.03.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung 22.03.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat</b> lehnte die Goldinitiative der SVP mit 35 zu 3 Stimmen ab. Gleichzeitig stimmte die Kleine Kammer mit 32 zu 6 Stimmen einem direkten Gegenvorschlag seiner vorberatenden Kommission zu, wonach die Erträge der 1300 Tonnen nicht benötigter Goldreserven zu je einem Drittel der AHV, den Kantonen und einer durch das Gesetz zu schaffenden Stiftung übertragen werden. Ein Antrag von Hans Hess (R, OW), auf die Stiftung zu verzichten und die Erträge aus den überschüssigen Währungsreserven zu einem Drittel der AHV und zu zwei Dritteln den Kantonen zukommen zu lassen, was dem heutigen Schlüssel bei der Gewinnverteilung entspricht, wurde mit 35 zu 9 Stimmen verworfen. Ein Antrag einer Minderheit Brändli (V, GR), überhaupt auf einen Gegenvorschlag zu verzichten, unterlag mit 37 zu 5 Stimmen.</p><p>Die Ratsmehrheit lehnte die Initiative ab, weil sie die wegweisende Stiftung verunmöglichen würde. Da zudem im Initiativtext die überschüssigen Währungsreserven nicht ausdrücklich quantifiziert werden, könnte die Nationalbank in einen permanenten Verteilkampf hineingerissen werden. Damit werde unweigerlich die Unabhängigkeit der Notenbank aufs Spiel gesetzt. Darüber hinaus würden mit der Goldinitiative die Ansprüche der Kantone an der Gewinnbeteiligung missachtet und kein nachhaltiger Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der AHV geleistet. Sie könne vielmehr als Vorwand dienen, die erforderlichen strukturellen Anpassungen bei der Finanzierung der AHV aufzuschieben. Da die Goldinitiative vor dem Volk nicht chancenlos sei, müsse ihr ein Gegenentwurf gegenübergestellt werden. Der Gegenvorschlag der Kommission mit einer Dreiteilung des Goldschatzes sei ein tauglicher Kompromiss der verschiedensten Interessengruppen, ausgewogen und fair. Mit der Stiftung, die auf Linderung und Prävention von Armut, Not und Gewalt im In- und Ausland ausgerichtet ist, werde zudem ein humanitäres Werk für die Zukunft geschaffen.</p><p>Den Befürwortern der Initiative ging es primär um die Verhinderung der Stiftung. Das 1997 als Antwort auf die Holocaust-Debatten vom damaligen Bundespräsidenten lancierte Projekt sei die Folge eines schamlosen Erpressungsmanövers, sagte Maximilian Reimann (V, AG). Es bestünden genügend öffentliche und private Kanäle, solidarisch zu handeln; eine weitere Spendenverteilbürokratie sei nicht nötig. Der Stiftungszweck sei derart breit gefächert, dass er Gefahr laufe, ein Tummelplatz von Begehrlichkeiten zu werden. Bundesrat Kaspar Villiger warnte davor, mit einem Ja zur Goldinitiative falsche Signale für eine Destabilisierung der Nationalbank zu provozieren. Die Stiftung sei der Schweiz keineswegs aufgezwungen worden. Nachdem der Rat den Gegenvorschlag seiner Kommission gutgeheissen und die Goldinitiative abgelehnt hatte, beriet er das Bundesgesetz über die "Stiftung solidarische Schweiz", das er in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 3 Stimmen guthiess (siehe Geschäft 00.042).</p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte die Goldinitiative der SVP ebenfalls ab, mit 123 zu 43 Stimmen bei 16 Enthaltungen. Gleichzeitig nahm er den direkten Gegenvorschlag an. Die SVP-Initiative, so der Tenor der Debatte, wolle in erster Linie die Solidaritätsstiftung verhindern. Schon deshalb sei das Begehren abzulehnen. Da zudem im Initiativtext die überschüssigen Währungsreserven nicht explizit definiert werden, könne die Nationalbank unter politischen Druck geraten, womit unweigerlich ihre Unabhängigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Im Weiteren sei die Goldinitiative eine reine Umverteilungsvorlage und entfache die Illusion, die AHV lasse sich mit dem Goldschatz finanzieren. Vielmehr könne sie als Vorwand dienen, die strukturellen Anpassungen bei der AHV auf die lange Bank zu schieben. Der vom Ständerat vorgeschlagene Gegenentwurf mit der Dreiteilung des Goldschatzes sei ein ausgewogener Kompromiss, der die Anliegen der verschiedensten Interessengruppen berücksichtige. Die Stiftung sei für die Zukunft ausgerichtet auf Linderung und Prävention von Armut, Not und Gewalt im In- und Ausland. Damit würden hauptsächlich langfristige und nachhaltige Projekte unterstützt. Verschiedentlich wurde aber mit Blick auf den Schuldenberg des Bundes von mehr als 100 Milliarden Franken auch bedauert, dass mit diesem Kompromissvorschlag zur Verteilung der überschüssigen Goldreserven die Komponente Schuldenabbau unberücksichtigt bleibe.</p><p>Andererseits machten die Befürworter der Initiative geltend, das lancierte Projekt einer Stiftung sei die Folge eines Erpressungsmanövers und damit eine Fehlkonstruktion. Der Gegenvorschlag leiste Vorschub für eine unnötige Solidaritätsbürokratie. Die Initiative stärke die Solidarität nach innen und leiste so einen Beitrag zur Sicherung des wichtigsten Sozialwerks. In einer Kaskadenabstimmung blieben praktisch alle Abänderungsanträge klar auf der Strecke. Das gilt insbesondere für die von gewerkschaftlicher Seite eingebrachte Variante (zwei Drittel für die AHV, ein Drittel für die Stiftung). Dieser Antrag wurde mit 114 zu 57 Stimmen verworfen. Ebenfalls klar mit 124 zu 42 Stimmen auf der Strecke blieb ein Minderheitsantrag von Christoph Blocher (V, ZH), überhaupt auf einen Gegenvorschlag zu verzichten. Einzig ein Antrag von Rudolf Rechsteiner (S, BS), dass nach Ablauf der 30 Jahre gültigen Regelungen das Fondsvermögen vollumfänglich in den AHV-Fonds fliessen soll, wurde knapp mit 89 zu 83 Stimmen angenommen. Der Ständerat hatte Bund (ein Drittel) und Kantone (zwei Drittel) als Empfänger vorgesehen.</p><p>Das Bundesgesetz über die "Stiftung solidarische Schweiz" passierte schliesslich mit geringfügigen Differenzen gegenüber dem Ständerat den Nationalrat mit 129 zu 39 Stimmen (siehe Geschäft 00.042).</p><p>Der <b>Ständerat</b> lehnte zunächst Anträge von Hans Hess (R, OW) und Christoffel Brändli (V,GR) ab, auf die Stiftung zu verzichten und die Erträge aus dem Fondsvermögen zu zwei Dritteln den Kantonen zukommen zu lassen. Beide erklärten, die Finanzlage des Bundes habe sich seit dem Sommer 2001 massiv verschlechtert und verwiesen unter anderem auf die Krise bei der Swissair. Der Rat hielt ferner mit 28 zu 14 Stimmen an seinem ersten Beschluss fest, das Fondsvermögen nach 30 Jahren zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zukommen zu lassen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> standen in der Frage, was mit dem Fondsvermögen nach 30 Jahren geschehen soll, nochmals drei Varianten zur Diskussion. In der Abstimmung setzte sich ein Antrag der Minderheit I durch, der vorsieht, dass das Fondsvermögen zu je einem Drittel an die AHV, die Kantone und den Bund geht.</p><p>Der <b>Ständerat</b> fügte sich diesem Entscheid mit 26 zu 18 Stimmen. </p><p></p><p>Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag wurden in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 abgelehnt (mit je 46,4 Prozent Ja-Stimmen).</p>
- Updated
- 10.04.2024 07:59