"Gegen Asylrechtsmissbrauch". Volksinitiative
Details
- ID
- 20010036
- Title
- "Gegen Asylrechtsmissbrauch". Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 15. Juni 2001 zur Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
- InitialSituation
- <p>Am 13. November 2000 wurde die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Die Initiative verlangt eine Ergänzung von Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung durch einen neuen Absatz 1a. Dieser sieht vor, dass der Bund im Asylbereich unter Vorbehalt völkerrechtlicher Verpflichtungen neben verfahrens- auch straf- und fürsorgerechtliche Grundsätze beachten und dadurch die Attraktivität der Schweiz als Asylland senken soll. Mit einem neuen Nichteintretenstatbestand (Bst. a) und der Bezeichnung sicherer Drittstaaten durch den Bundesrat (Bst. b) soll die Dauer des Verfahrens illegal eingereister Asylsuchender und der effektive Aufenthalt weggewiesener Personen verkürzt werden, sofern den Betroffenen die Möglichkeit offen stand oder gestanden hätte, im Drittstaat um Asyl nachzusuchen; Fluggesellschafen des konzessionierten Linienverkehrs, welche die Einhaltung der schweizerischen Einreisebestimmungen durch ihre Passagiere nicht oder nicht ausreichend kontrollieren, sollen mittels Sanktionen zur Verantwortung gezogen werden (Bst. c). Während des verfahrensrechtlich notwendigen Aufenthaltes in der Schweiz sollen die Asylsuchenden Fürsorgeleistungen zu gesamtschweizerisch einheitlichen niedrigen Ansätzen und grundsätzlich in Form von Sachleistungen erhalten (Bst. d). Ärztliche und zahnärztliche Leistungserbringerinnen und -erbringer für bedürftige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene sollen durch die Kantone bestimmt werden (Bst. e). Schliesslich sollen Asylsuchende, deren Wegweisung vollziehbar ist, sowie vorläufig Aufgenommene, welche ihre Mitwirkungspflicht verletzt haben, nur Fürsorgeleistungen im Werte einfacher Unterkunft und Verpflegung erhalten und die medizinische Versorgung soll auf Notfallbehandlungen beschränkt sein. Diesen Personen soll darüber hinaus eine Erwerbstätigkeit nur im Rahmen staatlicher Beschäftigungsprogramme erlaubt sein (Bst. f).</p><p>Gemäss der ebenfalls neu vorgeschlagenen Übergangsregelung von Artikel 197 sollen die nötigen Vollzugsbestimmungen bis zu deren Ablösung durch die ordentliche Gesetzgebung vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg erlassen werden und die Bestimmungen des neuen Artikel 121 Absatz 1a drei Monate nach Annahme der Initiative in Kraft treten.</p><p>Die Initiative ist als gültig zu betrachten und Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Forderungen der Initiantinnen und Initianten sind im Fürsorgebereich weitgehend erfüllt und in verfahrensrechtlicher Hinsicht Gegenstand der laufenden Revisionen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer sowie des Asylgesetzes. Soweit die Forderungen die Beschränkung medizinischer Leistungen für bestimmte Personenkategorien anstreben, wäre deren Umsetzung angesichts der Tragweite der damit verbundenen ethischen Fragestellung heikel. Die zusätzlich für diese Personen geltende äusserst restriktive Regelung des Zugangs zum schweizerischen Arbeitsmarkt hätte beträchtliche Mehrkosten zur Folge. Bei dieser Ausgangslage beantragt der Bundesrat dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" ohne Gegenentwurf. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 15. Juni 2001 zur Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative gegen Asylrechtsmissbrauch
- Resolutions
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Date Council Text 06.12.2001 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.03.2002 1 Zustimmung 22.03.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung 22.03.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte nach kurzer Debatte den Argumenten des Kommissionssprechers und des Bundesrates. Ein Antrag von Maximilian Reimann (V, AG), die Initiative anzunehmen, wurde mit 37 zu 6 Stimmen abgelehnt.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> wurde ein Minderheitsantrag auf Zustimmung zum Volksbegehren mit 120 zu 38 klar abgelehnt. Für Zustimmung zur Initiative stimmten neben den Mitgliedern der SVP-Fraktion nur noch Christian Waber (E, BE) sowie die Fraktionslosen Giuliano Bignasca (-,TI), Flavio Maspoli (-,TI) und Bernhard Hess (-, BE). </p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2002 mit 50,1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 13:37