Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Internationales Übereinkommen
Details
- ID
- 20010052
- Title
- Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Internationales Übereinkommen
- Description
- Botschaft vom 29. August 2001 über die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen gemäss Art. 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- InitialSituation
- <p>Am 2. März 1992 hatte der Bundesrat den Eidgenössischen Räten die Botschaft zur Genehmigung des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung unterbreitet. Dieses Übereinkommen, mittlerweile von 158 Vertragsstaaten ratifiziert, ist eines der am breitesten akzeptierten Übereinkommen auf universeller Ebene. 34 Staaten haben zudem das darin vorgesehene fakultative individuelle Mitteilungsverfahren nach Artikel 14 angenommen und weitere werden alsbald folgen. Für die Schweiz ist das Übereinkommen am 29. Dezember 1994 in Kraft getreten, nachdem mit der Revision des Strafrechts das schweizerische Rechtssystem den Anforderungen des Übereinkommens nachgekommen ist. Dessen Anliegen erschöpft sich aber nicht allein in der strafrechtlichen Erfassung bestimmter rassendiskriminierender Akte, sondern es will einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz im Kampf gegen jede Form des Rassismus verwirklichen. Dazu zählt in erster Linie die Wahrung der Rechte der Opfer von rassendiskriminierenden Akten. Auch wenn das individuelle Mitteilungsverfahren subsidiären Charakter aufweist und erst nach Durchlaufen der nationalen Instanzen zum Tragen kommt, muss den Opfern von rassistischer oder fremdenfeindlicher Diskriminierung und Intoleranz dieser Weg schon im Interesse der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Menschenrechtspolitik eröffnet sein. Bereits heute ist die Schweiz durch ihr nationales Recht, namentlich Artikel 8 der Bundesverfassung, sowie die vielfache Einbindung in universelle und regionale Menschenrechtsverträge verpflichtet, jede Form von Diskriminierung aktiv zu bekämpfen. Eine glaubwürdige Aussenpolitik der Schweiz beim weltweiten Einsatz für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfordert nicht zuletzt auch die konsequente Umsetzung und Durchsetzung juristischer Instrumente im eigenen Land. Die Schweiz bekräftigt damit ihre bereits mehrfach geäusserte Absicht, aktiv im Kampf gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz vorzugehen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. August 2001 über die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen gemäss Art. 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- Resolutions
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Date Council Text 10.12.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf 13.06.2002 2 Rückweisung an die Kommission 06.03.2003 2 Zustimmung 01.04.2003 1
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) Nichteintreten. Begründet wurde dies damit, dass der UNO-Ausschuss unverträglich mit dem Rechtsstaat sei. Diese Instanz führe kein Rechtsverfahren durch, eine Behauptung ohne Beweise genüge um sie anzurufen. Gegen einen Entscheid des Ausschusses können auch keine Rechtsmittel ergriffen werden. Die Minderheit argumentierte gegen die Vorlage auch damit, dass abgelehnte Einbürgerungen dem Ausschuss unterbreitet werden können. Die Kommissionssprecher wiesen jedoch darauf hin, dass es sich lediglich um eine Meldeverfahren an einen UNO-Ausschuss handle und nicht um eine neue Rekursinstanz. Man könne nur an den Ausschuss gelangen, wenn im Land letztinstanzlich entschieden worden ist. Auch Bundesrat Joseph Deiss bekräftigte nochmals, der Ausschuss könne nur feststellen und kein Urteil fällen. Zur der Frage der Einbürgerungen wies er darauf hin, dass es keinen völkerrechtlichen Anspruch auf Einbürgerungen gibt und der Ausschuss deshalb auch nicht auf Einbürgerungsentscheide eintreten wird. Mit 90 zu 35 Stimmen beschloss der Rat Eintreten. Mit 95 zu 34 Stimmen wurde auch ein Antrag der Minderheit Schlüer abgelehnt, den Beschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>beantragte eine Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission Nichteintreten. Eine weitere und fremde Instanz zur Bekämpfung des Rassismus sei unnötig, die Anti-Rassismus-Strafnorm genüge. Der Antrag der Mehrheit wurde im weiteren damit begründet, dass die Unterstellung unter den UNO-Ausschuss zur Folge hätte, dass das Schweizervolk ständig auf die internationale Anklagebank gesetzt werden könnte. Thomas Pfisterer (R, AG) stellte den Antrag die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag einer Neuprüfung auf Grund der Erfahrungen mit den Staatenberichten, der Aussenpolitischen Bedeutung und Wünschbarkeit eines Ausbaus der Kontrolle, des Verhältnisses des Uno-Ausschusses zum Europäischen Menschengerichtshof und der Umsetzung in der Schweiz mit der eventuellen Schaffung einer Petitionsstelle. Der Rat entschied mit 23 zu 15 Stimmen Eintreten und mit 38 zu 0 Stimmen beschloss er das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen.</p><p>In der Kommission konnten die Bedenken weitgehend ausgeräumt werden, wie der Präsident der Aussenpolitischen Kommission, Maximilian Reimann (V, AG) mitteilte. Die Empfehlungen der UNO-Instanz hätten keinen juristisch zwingenden Charakter. Bestätigt wurde dies auch von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Carlo Schmid (C, AI) lehnte die Vorlage ab, weil die Berichterstattung über die Einhaltung des Übereinkommens es zahlreichen Anwälten ermöglichte, die Schweiz in der Welt schlecht zu machen. Mit 20 zu 2 Stimmen ermächtige der Ständerat den Bundesrat, den UNO-Ausschuss anzuerkennen.</p>
- Updated
- 10.04.2024 12:56