Fakultativprotokoll von 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Details

ID
20010053
Title
Fakultativprotokoll von 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Description
Botschaft vom 5. September 2001 über das Fakultativprotokoll von 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
InitialSituation
<p>Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtekonvention) betreffend Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zur Genehmigung. Das Fakultativprotokoll wurde im Rahmen der UNO ausgearbeitet und ergänzt die Kinderrechtekonvention (KRK) - namentlich Artikel 38 - im Bereich Kindersoldaten. Artikel 38 KRK sieht für die Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten ein Mindestalter von 15 Jahren vor und stellt damit gerade in der Extremsituation von bewaffneten Konflikten eine Ausnahme von dem in der Kinderrechtekonvention statuierten Grundsatz dar, dass jeder Person bis zu ihrem vollendeten 18. Lebensjahr ein besonderer Kinderschutz zukommt. Das vorliegende Fakultativprotokoll verbessert den Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten in wesentlichen Punkten: Es hebt das Mindestalter für die obligatorische Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten auf 18 Jahre an. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen durch staatliche Streitkräfte auf mindestens 16 Jahre zu erhöhen und in einer verbindlichen Erklärung darzulegen, welches Mindestalter für diese Rekrutierungsform auf ihrem Territorium gilt. Ferner müssen sie alle durchführbaren Massnahmen treffen, damit bewaffnete Gruppen unter keinen Umständen Personen unter 18 Jahren rekrutieren oder in Feindseligkeiten einsetzen. Es nimmt schliesslich die Vertragsstaaten in die Pflicht, Massnahmen für die Demobilisierung, Rehabilitation und die soziale Wiedereingliederung von Kindern, die als Soldaten an bewaffneten Konflikten beteiligt waren, zu ergreifen. </p><p>Die schweizerische Rechtsordnung genügt den Anforderungen des Fakultativprotokolls. Das Parlament hat bereits im Rahmen der kürzlich erfolgten Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 182, welches ein Mindestalter von 18 Jahren für die obligatorische Rekrutierung vorsieht, die entsprechenden notwendigen Änderungen im schweizerischen Recht vorgenommen.</p><p>Bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde muss die Schweiz nach Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls eine verbindliche Erklärung abgeben, in der sie das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen durch staatliche Streitkräfte und allenfalls die Sicherungsmassnahmen zur Einhaltung dieser Verpflichtung angibt. Der Bundesrat beabsichtigt, über das im Fakultativprotokoll vorgesehene Mindestalter von 16 Jahren hinauszugehen und ein Verbot der Rekrutierung von Freiwilligen unter 18 Jahren durch staatliche Streitkräfte in der Schweiz zu erklären. Damit wäre die Rekrutierung von Kindern in der Schweiz generell verboten. </p><p>80 Staaten haben bis Anfang Juni 2001 das Fakultativprotokoll unterzeichnet und bereits vier Staaten haben es ratifiziert. Die Schweiz, die massgeblich an der Ausarbeitung des Fakultativprotokolls beteiligt war, unterzeichnete es am 7. September 2000 anlässlich des Millenniumsgipfels in New York. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. September 2001 über das Fakultativprotokoll von 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss betreffend das Fakultativprotokoll von 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
    Resolutions
    Date Council Text
    04.03.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    12.06.2002 1 Zustimmung
    09.07.2002 1
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten der Vorlage diskussionslos zu.</p>
Updated
10.04.2024 12:28

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