BG über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

Details

ID
20010062
Title
BG über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
Description
Botschaft vom 17. Oktober 2001 zur Totalrevision der Zivilschutzgesetzgebung
InitialSituation
<p>Der grundlegende Wandel des sicherheitspolitischen Umfeldes in den Neunzigerjahren hat den Bundesrat veranlasst, die sicherheitspolitische Lage einer umfassenden Neubeurteilung zu unterziehen mit dem Ziel, die sicherheitspolitischen Instrumente den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Analyse, Bewertung und Gewichtung der aktuellen und zukünftigen Risiken und Gefährdungen für die Schweiz, wie sie im sicherheitspolitischen Bericht 2000 des Bundesrates vom 7. Juni 1999 vorgenommen wurden, erfordert auch eine Reform des Bevölkerungsschutzes. Aus der sicherheitspolitischen Lageanalyse ergibt sich als hauptsächlichste Erkenntnis für den Bevölkerungsschutz, dass die Bedrohung der Schweiz durch einen bewaffneten Konflikt nicht mehr im Vordergrund steht, zumal auch die Vorwarnzeit auf mehrere Jahre angestiegen ist. Demgegenüber hat das Gewicht von Gefährdungen im Bereich der natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen angesichts der Verletzlichkeit unserer hoch technisierten und vernetzten Gesellschaft und der hohen Wertdichte zugenommen. Vor diesem Hintergrund sind die Ausrichtung und die Aufträge des Bevölkerungsschutzes und insbesondere des Zivilschutzes als Partnerorganisation anzupassen. Zu berücksichtigen ist ferner die Verknappung der finanziellen Mittel der öffentlichen Hand und die Verfügbarkeit der personellen Ressourcen.</p><p>Der Bevölkerungsschutz ist als ziviles Verbundsystem zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen konzipiert. Unter einer gemeinsamen Führung stellt er die Koordination und Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher. Die bisherigen Vorbereitungen für den Fall eines bewaffneten Konflikts werden auf das noch Notwendige reduziert, d.h., alle nicht zeitkritischen Massnahmen werden in die so genannte Aufwuchszeit verschoben.</p><p>Das Konzept des Bevölkerungsschutzes als Verbundsystem und die Integration des Zivilschutzes als Partnerorganisation erfordern eine Totalrevision des Zivilschutzgesetzes (ZSG) und der Zivilschutzverordnung (ZSV) sowie des Schutzbautengesetzes (BMG) und der Schutzbautenverordnung BMV).</p><p>Im neuen Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz geht es einerseits darum, mittels Zusammenarbeitsregelungen und Kompetenzabgrenzungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes den Gedanken des zukünftigen Verbundsystems zu verankern. Andererseits werden im Bereich des Zivilschutzes die notwendigen Anpassungen vorgenommen, die sich aus der Einbettung des Zivilschutzes in das Verbundsystem und aus dessen Neuausrichtung ergeben. Die beiden bisherigen Gesetzesgrundlagen über den Zivilschutz werden zusammengefasst.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. Oktober 2001 zur Totalrevision der Zivilschutzgesetzgebung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    25.09.2002 1 Abweichung
    01.10.2002 2 Abweichung
    02.10.2002 1 Zustimmung
    04.10.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Reform des Bevölkerungsschutzes führte im <b>Ständerat </b>zu keiner grossen Diskussion. Für den Kommissionssprecher Hans Hess (R, OW) ist die Reform eine konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Anstrengungen. Mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes soll die Idee eines Verbundsystems zum Ausdruck gebracht werden. Bundesrat Samuel Schmid sprach von der tiefgreifendsten Umstrukturierung in der Geschichte des Bevölkerungsschutzes. Maximilian Reimann (V, AG) zog seinen Minderheitsantrag, dass der Bundesrat in der Schweiz niedergelassene Ausländer bei Bedarf zum Zivilschutz verpflichten könne, zurück. Bundesrat Samuel Schmid hatte dagegen argumentiert, dass kein Bestandesnotstand zu erwarten sei. Abgelehnt wurden mit 32 zu 6 Stimmen zwei Anträge von Thomas Pfisterer (R, AG) und Filippo Lombardi (C, TI), die die Grundausbildung gesamtschweizerisch einheitlich auf drei Wochen festlegen wollten.</p><p>Eintreten auf die Vorlage war auch im <b>Nationalrat</b> unbestritten. In der Detailberatung führten verschiedene Minderheitsanträge von rechter und linker Seite zu längeren Diskussionen. Eine Minderheit Simonetta Sommaruga (S, Be) beantragte die entsprechenden Artikel betreffend die Schutzraum-Baupflicht aus dem Gesetz zu streichen. Weder im Katastrophen- noch im Kriegsfall seien Schutzbauten heute taugliche Mittel. Dieser Ansicht widersprachen Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien mit der Argumentation, dass Schutzräume auch in Notlagen sichere Orte seien und ein schutzloses Land erpressbar sei. Mit 84 zu 42 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und damit der Beibehaltung der Schutzraumpflicht. Im weiteren hat der Nationalrat in einzelnen Artikeln verschiedene Präzisierungen vorgenommen, denen der Ständerat diskussionslos folgte. </p><p>Der <b>Ständerat </b>beantragte bei der Differenzbereinigung nur eine materielle Änderung betreffend die Ersatzbeiträge. Mit der Präzisierung des Ständerates soll es in Kantonen, die den Zivilschutz bereits kantonalisiert haben, möglich sein, noch vorhandene Ersatzbeiträge im Eigentum der Gemeinden an den Kanton zurückzuführen.</p><p>Der <b>Nationalra</b>t folgte dieser Ergänzung diskussionslos. </p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 9. Mai 2003 mit 80,6 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>
Updated
10.04.2024 13:15

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