Leitbild Bevölkerungsschutz. Bericht

Details

ID
20010066
Title
Leitbild Bevölkerungsschutz. Bericht
Description
Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 17. Oktober 2001 über die Konzeption des Bevölkerungsschutzes (Leitbild Bevölkerungsschutz, LBBS)
InitialSituation
<p>Mit dem Projekt Bevölkerungsschutz wird nicht etwas völlig Neues geschaffen. In vielem ist es die konsequente Weiterentwicklung der Reformen der 90er-Jahre, so vor allem in der verstärkten Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen sowie in der engeren Zusammenarbeit unter den Partnerorganisationen.</p><p>Der Bevölkerungsschutz stellt die Koordination und die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher.</p><p>Für den Bevölkerungsschutz sind unter Vorbehalt bundesrechtlicher Kompetenzen die Kantone zuständig.</p><p>Die zur Zeit bestehenden Dienstpflichten werden beibehalten: die national geregelte Militär-, Zivil- und Schutzdienstpflicht und die kantonal geregelte Feuerwehrdienstpflicht. Die Rekrutierung der Schutzdienstpflichtigen erfolgt gemeinsam mit der Armee. Bei der Zuteilung besteht keine Wahlfreiheit; die Armee hat Vorrang.</p><p>Insgesamt beläuft sich der Personalbestand somit auf rund 120 000 Personen. Die Schutzdienstpflicht dauert vom 20. bis zum 40. Altersjahr.</p><p>Die Ausbildung im Bevölkerungsschutz wird primär auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei den Kantonen.</p><p>Im Rahmen des Bevölkerungsschutzes kommt es nur beim Zivilschutz zu einer wesentlichen Änderung bei der Art der Finanzierung. Die Beitragsfinanzierung des Bundes, abgestuft nach der Finanzkraft der Kantone, fällt weg. Die Kosten werden künftig von der zuständigen Instanz in vollem Umfang getragen.</p><p>Die Reform bedingt eine Totalrevision der bis anhin gültigen Zivilschutzgesetzgebung auf Stufe Bund. Für die Rechtsetzung der Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und technische Betriebe sind die Kantone zuständig. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 17. Oktober 2001 über die Konzeption des Bevölkerungsschutzes (Leitbild Bevölkerungsschutz, LBBS)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2002 2 Kenntnisnahme
    25.09.2002 1 Kenntnisnahme
Proceedings
<p></p><p>Siehe Geschäft 01.062 </p>
Updated
10.04.2024 09:35

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